Volksinitiative "NRW gegen CETA und TTIP"

Ziel: Das Land NRW soll im Bundesrat gegen CETA und TTIP stimmen

Träger: Bündnis „NRW gegen CETA und TTIP“

Status: Volksinitiative nicht eingereicht

 

Die Freihandelsabkommen CETA und TTIP bedrohen nach Meinung des Bündnisses „NRW gegen CETA und TTIP“ die Demokratie und viele bewährte Standards. Deshalb hatte das Bündnis die Volksinitiative „NRW gegen CETA und TTIP“ gestartet. Ziel: das Land Nordrhein-Westfalen sollte im Bundesrat gegen die Unterzeichnung der geplanten Abkommen stimmen.

 

Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA drohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu untergraben, argumentiert „NRW gegen CETA und TTIP“. Durch beide Verträge könnten Großunternehmen EU-Mitgliedsstaaten auf Schadensersatz verklagen, wenn neue Gesetze ihre Profite schmälern. Lobbyisten bekämen mehr Einfluss auf die Gesetzgebung. Die konkrete Umsetzung der Verträge würde von demokratisch nicht legitimierten Gremien beschlossen. Und auch nach Unterzeichnung der Verträge könnten diese ohne Beteiligung der Parlamente geändert werden.

 

Daseinsvorsorge bedroht

Den Kommunen werde die Freiheit genommen, sich selber um das Funktionieren der Versorgung mit Wasser und Strom und um Krankenhäuser und Müllabfuhr zu kümmern, wenn diese Daseinsvorsorge beim Inkrafttreten der Verträge von privaten Unternehmen betrieben würden. Kein Staat solle mehr hinter das bereits erzielte Niveau der Marktöffnung für private Anbieter zurückgehen dürfen.

 

Durch die Absenkung europäischer Standards etwa im Agrar- und Chemiebereich könnte es hierzulande wie in den USA erlaubt sein, Hühner mit Chlor zu desinfizieren und Rinder mit Hormonen zu behandeln. Die Vertragsstaaten verpflichteten sich zur Zusammenarbeit bei Zulassungsverfahren für Biotechnologie, Grenzwerten und dem Umgang mit der Freisetzung von nicht-zugelassenen genmanipulierten Organismen. Das Ziel dabei sei ausschließlich die Förderung des Handels und nicht der Schutz von Umwelt und Verbrauchern oder die Eindämmung der Macht weniger Konzerne über den Saatgutmarkt.

 

Arbeitnehmerrechte gefährdet

Durch die Angleichung von Standards könnten wichtige Verbote oder Regelungen zum Schutz der Gesundheit, der Arbeitnehmer oder der Lebensmittelsicherheit gelockert oder gar aufgehoben werden. Außerdem blieben Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte straffrei.

 

Durch die Liberalisierung des Handels werde die kulturelle Vielfalt Deutschlands und Europas bedroht. Gefährdet seien Buchpreisbindung, der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Finanzierung von Kultureinrichtungen. Kleine kulturwirtschaftliche Betriebe hätten einem ungebremsten Konkurrenzdruck durch große US-Medienunternehmen nur wenig entgegenzusetzen.

 

Verträge unumkehrbar

Zudem seien die Abkommen faktisch unumkehrbar. Viele Investitionsabkommen könnten frühestens nach fünf Jahren gekündigt werden. Für Investitionen jedoch, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung getätigt waren, gelte der Vertrag noch 15 weitere Jahre. Effektiv würden die Bestimmungen dann mindestens 20 Jahre gelten - ein Zeitraum, in dem vier bis fünf Mal ein neues Parlament gewählt würde, sich politische Konstellationen und damit politische Ausrichtungen ändern könnten.

 

Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative hatte am 17. September 2016 begonnen. Die hierfür gesammelten Unterschriften wurden nach dem Regierungswechsel von SPD und Grünen hin zu CDU und FDP nicht eingereicht.

 

Info:Volksinitiative „NRW gegen CETA und TTIP“

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