Volksinitiative für den gesicherten Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen

Ziel: Die Landesregierung wurde mit der Volksinitiative aufgefordert, bei der Umsetzung des dritten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes, welches aufgrund der EU-Richtlinie 2001/18/EG zum Tragen kommen sollte, die Artikel 29 (Siedlungswesen) und Artikel 29 a (Umweltschutz) der Landesverfassung zu berücksichtigen.

Träger: Arbeitskreis Grüne Gentechnik NRW

 

Verlauf: Nach Angaben der Initiatoren der Volksinitiative führten ausländische Saatgutkonzerne bereits seit mehreren Jahren in NRW Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Organismen durch. Bisher sei die Öffentlichkeit weder über die Versuche noch über deren Ergebnisse informiert worden. Durch die Anwendung der Gentechnik im landwirtschaftlichen Bereich stünden die Existenzen konventioneller Bauern und von Bio-Bauern auf dem Spiel. Die Gesundheit der Verbraucher sei gefährdet, diese könnten bei ihren Einkäufen mangels Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht meiden. Einer Ausweitung der Praxis der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen soll mit dieser Volksinitiative Einhalt geboten werden.

 

Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative hatte am 29. August 2006 begonnen. Die Volksinitiative wurde nicht eingereicht.

 

Kontakt:Arbeitskreis Grüne Gentechnik NRW Tel. 0160-7280884 (Bettina Knierim)

 

 

 

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