Volksbegehren zur Direktwahl der Bürgermeister

Träger: CDU und FDP

 

Ergebnis: Volksbegehren nicht beantragt, da Forderung durch Landtag entsprochen

 

Hintergrund: Nachdem die SPD mit ihrer Mehrheit im Landtag eine Initiative von CDU und FDP zur Direktwahl der Bürgermeister durch die Wähler in Nordrhein-Westfalen abgelehnt hatte, hatten Christdemokraten und Liberale 1993 ein Volksbegehren zur Einführung dieser Direktwahl gestartet. Sie argumentierte mit den positiven Erfahrungen mit der starken Stellung der Bürgermeister in den süddeutschen Bundesländern.

 

Bis dahin waren die NRW-Kommunen durch eine Doppelspitze aus repräsentativem Bürgermeister und Oberstadtdirektor als Verwaltungschef geführt worden. Die Bürgermeister wurden von den Stadt- und Gemeinderäten gewählt.

 

Vor Start der Initiative zum Volksbegehren hatte sich bereits die hessische Bevölkerung in einer Volksabstimmung für die Bürgermeister-Direktwahl ausgesprochen. Umfragen signalisierten eine deutliche Mehrheit hierfür auch bei den Bürgern in Nordrhein-Westfalen.

 

Für den Zulassungsantrag zum Volksbegehren hatten CDU und FDP bereits 50.000 Unterschriften gesammelt, als im Landtag ein Kompromiss erzielt wurde, der zur Einführung der Bürgermeister-Direktwahl führte. Der Landtag änderte die Gemeindeordnung 1994 dann in diesem Sinne. Der Zulassungsantrag wurde deshalb nicht eingereicht.

 

Alle Volksbegehren

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