Volksbegehren "Nichtraucherschutz in Gaststätten"

Ziel: Erlass eines Gesetzes zum Nichtraucherschutz in Gaststätten

 

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Zulassungsantrag für Volksbegehren nicht eingereicht

 

Aktuell: Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten erreichen, dass in Gaststätten im Sinne des § 1 des bisherigen Bundesgaststättengesetzes das Rauchen in geschlossenen Räumen vollständig verboten wird. Verstöße gegen dieses Verbot sollten mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

 

Die Befürworter dieses Rauchverbots argumentierten, dass das Einatmen von Tabakrauch Leben und Gesundheit auch von Personen gefährde, die selber nicht rauchten (Passivraucher).

 

Tabakrauch und seine Rückstände enthielten eine Vielzahl hochgiftiger und krebserregender Stoffe. Diese könnten weder durch Lüften oder Filtern, noch durch andere technische Maßnahmen aus Räumen, in denen geraucht wird oder geraucht worden ist, vollständig beseitigt werden. Zum Schutz der Gesundheit seiner Bürger sei der Staat deshalb aufgerufen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

 

Die Sammlung der Unterschriften für den Zulassungsantrag zum Volksbegehren hatte am 29. Januar 2007 begonnen.

 

Der Landtag hatte am 19. Dezember 2007 ein Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Rauchen ist danach seit 1. Juli 2008 untersagt in öffentlichen Gebäuden, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, allen Schulen, Universitäten und Sporthallen, allen Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie sämtlichen Flughäfen und Gaststätten im Land. Geraucht werden darf dann nur noch in abgetrennten Räumen. Ausnahmeregeln gibt es unter anderem für Rauchervereine, "geschlossene Gesellschaften" in Kneipen, Todkranke, Häftlinge und Bewohner von Obdachlosenheimen.

 

Am 21. Dezember 2007 teilten die Initiatoren des Volksbegehrens deshalb mit, ihr Volksbegehren nicht weiter verfolgen zu wollen.

 

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 hatte die NRW-Landesregierung am 17. März 2009 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, nach der das Rauchen in Gaststätten erlaubt ist, die aus nur einem Raum bestehen und die nicht größer als 75 Quadratmeter sind. Außerdem müssen sie als Raucherkneipen gekennzeichnet sein, und der Wirt muss Jugendlichen unter 18 den Einlass verbieten. Zusätzlich gilt die Einschränkung, dass in solchen Kneipen keine "zubereiteten Speisen" serviert werden dürfen. Der Landtag hat die Gesetzesänderung am 26. Juli 2009 mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet.

 

Kontakt:Rainer Budde

Alle Volksbegehren

Informationen zu allen Volksbegehren, die bisher in NRW durchgeführt wurden, finden Sie in unserer Übersicht