Volksbegehren "Mehr Demokratie in NRW"

Träger: Mehr Demokratie e.V.

 

Ergebnis: Volksbegehren unzulässig, aber in Teilen erfolgreich

 

Hintergrund: Obwohl die Möglichkeit der Durchführung von Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen seit 1951 in der Landesverfassung verankert war, fanden aufgrund der extrem hohen Hürden so gut wie keine Volksbegehren statt. Mehr Demokratie startete deshalb 1999 das Volksbegehren "Mehr Demokratie in NRW: Faire Volksentscheide in die Verfassung". Ziel war eine Senkung der hohen Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide im Land.

 

Die Forderungen:

  • Einführung der Volksinitiative als Vorstufe zum Volksbegehren
  • Senkung der Unterschriftenhürde für Volksbegehren von 20 auf vier Prozent der Stimmberechtigten
  • Verlängerung der Eintragungsfrist für Volksbegehren von zwei auf 15 Wochen
  • Einführung der freien Unterschriftensammlung
  • Aufhebung des Verbots haushaltswirksamer Volksbegehren
  • Bei Volksentscheiden Möglichkeit zur Einbringung eines alternativen Gesetzentwurfs in die Abstimmung durch den Landtag
  • Streichung des Zustimmungsquorums von 50 Prozent bei verfassungsändernden Volksentscheiden
  • Einführung des obligatorischen Verfassungsreferendum
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    Die Landesregierung erklärte den Zulassungsantrag zum Volksbegehren im Juli 1999 für unzulässig. Begründung: Volksbegehren mit dem Ziel der Änderung der Landesverfassung sind nicht erlaubt. Mehr Demokratie reichte hiergegen Klage beim Verfassungsgerichtshof des Landes ein.

     

    Mit dem Versuch eines Volksbegehrens zur direkten Demokratie selbst hatte Mehr Demokratie in der Öffentlichkeit und im Landtag eine Diskussion über eine Reform der Volksgesetzgebung in NRW ausgelöst. Diese mündete am 1. März 2002 in eine Verfassungsänderung. Die Unterschriftenhürde für Volksbegehren wurde von 20 Prozent der Stimmberechtigten auf 8 Prozent gesenkt, die Frist zur Eintragung in die Unterschriftenlisten von zwei auf acht Wochen verlängert. Verfassungsändernde Volksbegehren wurden zugelassen und die Volksinitiative eingeführt. Aufgrund der Bewegung im Landtag hatte Mehr Demokratie die Verfassungsklage zwischenzeitlich zurückgezogen.

     

    Kontakt:Mehr Demokratie NRW

     

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