Volksbegehren gegen Nichtraucherschutzgesetz

Träger: Die Macher e.V.

 

Status: Volksbegehren nicht beantragt

 

Hintergrund: Der nordrhein-westfälische Landtag hatte am 19. Dezember 2007 ein Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Danach ist das Rauchen seit 1. Juli 2008 untersagt in öffentlichen Gebäuden, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, allen Schulen, Universitäten und Sporthallen, allen Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie sämtlichen Flughäfen und Gaststätten im Land.

 

Geraucht werden durfte nur noch in abgetrennten Räumen. Ausnahmeregeln gab es unter anderem für Rauchervereine, "geschlossene Gesellschaften" in Kneipen, für Todkranke, Häftlinge und Bewohner von Obdachlosenheimen.

 

Am 25. Januar 2008 hatte in Nordrhein-Westfalen die Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag zum Volksbegehren "Legalisierung von Rauchen" begonnen.

 

Die Initiatoren des Volksbegehrens für die Aufhebung des Nichtraucherschutzgesetzes sahen in diesem Gesetz eine Überregulierung. In der Gastronomie sollte die unternehmerische Freiheit des Wirtes, sowie die Wahlfreiheit des Gastes im Vordergrund stehen. Denn niemand werde gezwungen, eine Raucherkneipe aufzusuchen. Es sei einfacher, Restaurants, Bars und Kneipen für Raucher und Nichtraucher nebeneinander existieren zu lassen. Mit einer solchen Lösung sei sowohl Rauchern als auch Nichtrauchern ein Platz in der Gesellschaft zugesichert. Ließe man Gastwirte selbst entscheiden, ihre Bar als Raucher- oder Nichtraucherlokal zu kennzeichnen, sei kein Nichtraucher gezwungen, in einer verrauchten Kneipe zu sitzen und Raucher würden nicht vor die Tür geschickt, um eine Zigarette zu genießen.

 

Damit die Unterschriftenlisten zum Volksbegehren acht Wochen lang in den nordrhein-westfälischen Rathäusern ausgelegt werden, hätten die Initiatoren zunächst 3.000 gültige Unterschriften für den Zulassungsantrag sammeln müssen. Das Volksbegehren wurde jedoch nicht beantragt.

 

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 hatte die NRW-Landesregierung am 17. März 2009 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, nach der das Rauchen in Gaststätten erlaubt ist, die aus nur einem Raum bestehen und die nicht größer als 75 Quadratmeter sind. Außerdem müssen sie als Raucherkneipen gekennzeichnet sein, und der Wirt muss Jugendlichen unter 18 den Einlass verbieten. Zusätzlich gilt die Einschränkung, dass in solchen Kneipen keine "zubereiteten Speisen" serviert werden dürfen. Der Landtag hat die Gesetzesänderung am 26. Juli 2009 mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet.

 

Kontakt:Oliver Bienkowski

 

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