Volksbegehren gegen Rauchverbot

Träger: Bündnis "NRW genießt!"

Stand: Volksbegehren nicht durchgeführt

 

Hintergrund: Am 1. Mai 2013 waren in Nordrhein-Westfalen Änderungen des Nichtraucherschutzgesetzes in Kraft getreten. Mit den Änderungen wurde die bisherigen Ausnahmen im Gesetz von 2008 abgeschafft. Die rot-grüne Landesregierung will damit für Rechtssicherheit und einen verbesserten Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher sorgen. Die Novellierung entspreche den Forderungen der kommunalen Ordnungsämter nach klaren und eindeutigen Bestimmungen, um die Einhaltung des Gesetzes leichter überprüfen zu können, heißt es zur Begründung. Zudem sei eine konsequente Umsetzung des Nichtraucherschutzes auch im Gastronomiebereich notwendig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Restaurants, Gaststätten und Kneipen herzustellen.

 

Die im Gesetz aufgeführten Rauchverbote gelten grundsätzlich nur in Gebäuden und anderen umschlossenen Räumen, soweit es sich um eine der im Gesetz genannten Einrichtungen handelt.

 

Das sind:

  • Öffentliche Einrichtungen, z. B. Landes- und Kommunalbehörden, Gerichte, alle sonstigen Einrichtungen von Trägern öffentlicher Verwaltung
  • Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, z. B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, z. B. Schulen, Jugendzentren, Universitäten
  • Sporteinrichtungen, z. B. Sporthallen, Hallenbäder
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen, z. B. Theater, Museen, Spielhallen, Kinos
  • Flughäfen
  • Gaststätten, Diskotheken
  • Einkaufszentren und Einkaufspassagen
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    Das Aktionsbündnis „NRW genießt!“ wollte sich mit einem Volksbegehren gegen die Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes bzgl. des Rauchverbots in Gastronomie, Vereinsheimen und Festzelten wenden. Die alte Fassung des Gesetzes habe den Wünschen und Bedürfnissen der Bürger besser Rechnung getragen, hieß es zur Begründung. Die zwischen 2008 und April 2013 bestehenden staatlichen Rauchverbote hätten mehr Raum für Geselligkeit und Genuss, für gastronomische Gemütlichkeit und traditionelle Brauchtumspflege gelassen. Neben den immer zahlreicher werdenden Innenräumen, in denen Rauchverbote gelten, brauche man Orte, an denen das Rauchen gestattet werden kann. Als Beispiele nannte das Bündnis Raucherräume in Gaststätten, Vereinsheimen und Spielhallen, kleine Eckkneipen, Shisha-Bars und Schützenfeste.

     

    Raucherinnen und Raucher stellten eine große und unverzichtbare Bevölkerungsminderheit dar, auch für diese müssten angemessene Angebote bestehen. Außerdem profitierten auch Nichtraucher von einer größeren Entscheidungsfreiheit, etwa beim gemeinsamen Gaststätten-Besuch mit rauchenden Freunden. Einzelne Verstöße gegen die bis Ende April 2013 geltenden Regelungen seien nicht durch das Gesetz begründet, sondern durch zu wenig Kontrolle und Ahndung.

     

    Um eine Befassung des Landtags mit dem Volksbegehren und ggf. einen Volksentscheid herbeizuführen, hätten die Initiatoren rund 1,1 Millionen Unterschriften sammeln müssen. Neben der 18-wöchigen Amtseintragung hätten die Initiatoren die freie Unterschriftensammlung an Infoständen, bei Veranstaltungen etc. beantragen können. Hierfür hätte eine Sammelfrist von einem Jahr gegolten. Zuerst hätte das Volksbegehren aber mit mindestens 3.000 Unterschriften beim Ministerium für Inneres und Kommunales beantragt werden müssen.

     

    Die Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag hatte am 7. Juni 2013 begonnen. Am 22. Juni 2013 wurde die Sammlung beendet, die Unterschriften wurden durch die Gemeinden auf die Eintragungsberechtigung der Unterzeichner geprüft und genügend gültige Unterschriften festgestellt. Wegen zu geringer Mittel zur Finanzierung des Volksbegehrens wurde dieses am 21. September 2014 aufgegeben.

     

    Das Aktionsbündnis „NRW genießt!“ besteht aus verschiedenen Vereinigungen, darunter insbesondere Rauchen NRW e.V., Netzwerk Rauchen e.V., Freie Initiative Dampfaktiv (FRIDA) und der Bundesversammlung Genuss, Freiheit und Selbstbestimmung (BV-GFS).

     

    Info:

  • Bündnis „NRW genießt!“

  • Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz NRW

  • Alle Volksbegehren

    Informationen zu allen Volksbegehren, die bisher in NRW durchgeführt wurden, finden Sie in unserer Übersicht