Landtag vereinfacht Volksbegehren

Der Landtag hat am 21. Dezember 2011 die Vereinfachung von Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken wurde die freie Unterschriftensammlung eingeführt und die Eintragungsfrist verlängert. Außerdem ist jetzt transparenter, wer Volksbegehren finanziell unterstützt.

 

Wer in NRW bisher ein Volksbegehren mit seiner Unterschrift unterstützen wollte, kann dies nur in amtlichen Eintragungsstellen wie etwa Rathäusern tun. Die Amtseintragung ist eine deutsche Besonderheit. In allen anderen Ländern mit Volksbegehren und Volksentscheiden können die Initiatoren von Volksbegehren die Unterschriften frei sammeln.

 

Die Staaten mit der längsten Erfahrung wie die Schweiz, USA (die Hälfte der Bundesstaaten kennt Volksbegehren), Italien, Liechtenstein und andere europäische Staaten kennen ausschließlich die freie Unterschriftensammlung. Diese gibt es auch in nun neun deutschen Bundesländern auf Landesebene. Bei kommunalen Bürgerbegehren in Deutschland gibt es ebenfalls nur die freie Unterschriftensammlung. Diese ist jetzt auch in Nordrhein-Westfalen eingeführt. Unterstützungsbereite Bürger können sich damit auch an Infoständen oder bei Veranstaltungen in die Listen eintragen.

 

Verlängert wurde außerdem die mit acht Wochen sehr knapp bemessene Frist zur Eintragung in die Unterschriftenlisten. Diese viel zu kurze Frist verhinderte die Entfaltung der Wirkung von Volksbegehren als Auslöser einer umfassenden öffentlichen Debatte über ein politisches Thema. Der Landtag hat die Frist bei der amtlichen Eintragung auf 18 Wochen und bei der freien Sammlung sogar auf ein Jahr ausgedehnt.

Gegen Schnellschüsse

Je länger die Sammelfrist ist, desto mehr Zeit ist für die notwendigen Informations- und Diskussionsprozesse vorhanden. Mit kürzeren Fristen wird der Sinn der Volksgesetzgebung, die politische Sachdiskussion zu fördern, reduziert. Anders formuliert: Eine längere Frist soll eine umfassende sachliche Auseinandersetzung mit dem Begehren gewährleisten und einer Entscheidungsfindung im "Schnellschussverfahren" vorbeugen.

 

Weiterhin hat der Landtag für Spendentransparenz gesorgt. Geld- oder Sachspenden für Volksbegehren im Wert von mehr als 5.000 Euro müssen durch die Vertrauenspersonen eines Begehrens unverzüglich offen gelegt werden. Jeder Bürger kann sich z.B. im Internet informieren, wer ein Volksbegehren mit Spenden unterstützt.

 

SPD und Grüne wollten auch das für ein Volksbegehren nötige Unterschriftenquorum senken. Dieses Quorum stellt sicher, dass das Interesse an der Abstimmungsfrage genügend breit ist und der Aufwand eines Volksentscheids sich lohnt. Mit zunehmender Größe eines Bundeslandes verringert sich der Anteil der von einer Entscheidung Betroffenen und Interessierten in der Regel erheblich, so dass für NRW eine niedrigere Unterschriftenhürde als in anderen Bundesländern nahe liegt.

 

In Nordrhein-Westfalen liegt die Unterschriftenhürde für Volksbegehren bei acht Prozent der Stimmberechtigten. Absolut gesehen sind dies gut eine Million Bürger. Einige Bundesländern haben niedrigere Hürden, ohne dass es dort zu einer Inflation von Volksbegehren gekommen wäre. Weil zur Absenkung der Unterschriftenhürde eine verfassungsändernde Zweidrittel-Mehrheit im Landtag nötig ist, hätte die Opposition eine Senkung der Hürde mittragen müssen. Die CDU ist jedoch bisher nicht bereit, eine entsprechende Verfassungsänderung zu unterstützen.

Übersicht

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