Volksbegehrensreform gescheitert

Die von allen Fraktionen im Landtag angepeilte Vereinfachung von Volksbegehren in NRW ist gescheitert. Die Verfassungskommission des Parlaments ließ wegen Uneinigkeit beim Thema Wahlalter auch diesen Teil der geplanten Verfassungsreform im Juni 2016 fallen.

 

SPD und Grüne wollten die Bürger bei Haushaltsfragen auf Landesebene mitentscheiden lassen. In ihrem am 18. Juni 2012 unterzeichneten Koalitionsvertrag hatten die beiden Parteien vereinbart, das Finanztabu für landesweite Volksbegehren aus der Verfassung zu streichen. Außerdem sollte die Unterschriftenhürde für Volksbegehren gesenkt werden und Volksinitiativen nicht mehr ins Leere laufen.

 

Nach der Vereinbarung von SPD und Grünen sollten sehr viel weniger als die bisher notwendigen rund 1,1 Millionen Unterschriften (acht Prozent der Stimmberechtigten) für ein Volksbegehren gesammelt werden müssen. Bürgern sollte es möglich sein, Volksbegehren etwa zur Finanzierung von Lehrer- oder Polizistenstellen oder zur Förderung von Jugendeinrichtungen zu starten. Damit sollten auch die wirklich wichtigen politischen Fragen zum Volksentscheid kommen. Ohne das Recht auf Abstimmung über die Verwendung der eigenen Steuern fehlt der direkten Demokratie der Kern. Bisher erlauben nur die Verfassungen von Berlin, Saarland und Sachsen Volksabstimmungen zu solchen Fragen.

 

Die Unterschriftenhürde hatten SPD und Grüne schon in der Legislaturperiode 2010 - 2012 senken wollen. Die CDU, deren Stimmen für eine entsprechende Änderung der Landesverfassung seinerzeit noch gebraucht wurden, hatte sich aber noch Bedenkzeit erbeten. Im April 2012 hatte Spitzenkandidat Norbert Röttgen dann vorgeschlagen, das Quorum auf fünf Prozent zu senken. Auch FDP und Piratenpartei waren zu einer Hürdensenkung bereit.

 

Die bisher nach einer Ablehnung durch den Landtag ins Leere laufende Volksinitiative sollte nach dem Willen von SPD und Grünen Anschluss an Volksbegehren und Volksentscheid bekommen. Mit einer von mindestens 0,5 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichneten Volksinitiative können Bürger den Landtag dazu bewegen, sich mit einer politischen Forderung zu befassen. Lehnt das Parlament die Volksinitiative aber ab, haben die Initiatoren keine weitere Möglichkeit, das Ziel der Volksinitiative direkt-demokratisch weiter zu folgen. Wollen sie ein Volksbegehren starten, müssen dafür erneut 3.000 Unterschriften für einen Zulassungsantrag hierzu gesammelt werden.

 

Sozialdemokraten und Grüne wollten, dass eine Volksinitiative nach Ablehnung durch den Landtag als Antrag auf Volksbegehren gelten kann. Es hätten also nicht erneut Unterschriften für einen Zulassungsantrag gesammelt werden müssen. In acht Bundesländern ist dieses Verfahren bereits Praxis. Außerdem sollten die Bestimmungen zur Durchführung von Volksinitiativen vereinfacht werden.

Übersicht

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