Ranking: Stagnation bei Volksbegehren

In Nordrhein-Westfalen sind die Spielregeln für Volksbegehren im Ländervergleich in den vergangenen Jahren nicht besser geworden. Das ist das Ergebnis des am 16. November 2016 veröffentlichten Volksentscheid-Rankings von Mehr Demokratie. In dem Ranking wurde die Bürgerfreundlichkeit der direkten Demokratie auf Landes- und Kommunalebene miteinander verglichen. NRW landet dabei für die Landesebene mit der Note „ausreichend“ als Einäugiger unter den Blinden auf Platz 6.

 

Besonders für den Ausschluss von Volksbegehren mit Auswirkungen auf den Landeshaushalt gab es eine schlechte Note. Die Bürger dürfen noch immer nicht über die Verwendung ihrer eigenen Steuern entscheiden. Dabei wollen viele Menschen gerne über die Finanzierung von Lehrer- oder Polizistenstellen oder die Förderung von Jugendeinrichtungen abstimmen. In der Schweiz sind Volksentscheide über Finanzfragen alltäglich, in Deutschland aber nur in Berlin, im Saarland und in Sachsen möglich. Volksentscheide, die ausdrücklich Steuern, Kreditaufnahme oder den Haushalt zum Thema haben, sind in NRW von vornherein unzulässig.

 

Der Ausschluss von Volksbegehren und Volksentscheiden zu Finanzfragen in NRW hat negative Folgen. Steuern kann man als Preise für öffentliche Leistungen verstehen. Die Bürger können nur dann vernünftig über ihre Wünsche in der Politik entscheiden, wenn ihnen die Kosten dafür bekannt sind und sie mit diesen Kosten konfrontiert werden. Ist dies nicht der Fall, so werden die Bürger mehr öffentliche Leistungen nachfragen als sie dafür auszugeben bereit sind. Es entsteht eine Versorgungsmentalität. Die direkte Demokratie ist eine Möglichkeit, um eine Verbindung zwischen den Anforderungen der Bürger an den Staat und den dadurch verursachten Kosten herzustellen.

Volksentscheid-Ranking Landesebene

Volksentscheid-Ranking Landesebene
Platz Bundesland Note
     
1 Hamburg befriedigend (2,6)
2 Bremen befriedigend (2,7)
3 Bayern befriedigend (2,9)
4 Schleswig-Holstein befriedigend (3,3)
5 Baden-Württemberg befriedigend (3,4)
6 Nordrhein-Westfalen ausreichend (3,5)
7 Sachsen ausreichend (3,8)
8 Sachsen-Anhalt ausreichend (3,9)
9 - 11 Berlin ausreichend (4,0)
9 - 11 Rheinland-Pfalz ausreichend (4,0)
9 - 11 Thüringen ausreichend (4,0)
12 Mecklenburg-Vorpommern ausreichend (4,1)
13 Brandenburg ausreichend (4,2)
14 Niedersachsen ausreichend (4,4)
15 Hessen mangelhaft (4,5)
16 Saarland mangelhaft (4,7)

Hohe Unterschriftenhürde

Kritikwürdig ist auch die hohe Unterschriftenhürde für Volksbegehren. In Nordrhein-Westfalen liegt diese bei acht Prozent der Stimmberechtigten, die sich innerhalb von 18 Wochen (amtliche Eintragung) bzw. einem Jahr (freie Sammlung) für ein Volksbegehren eintragen müssen. Absolut gesehen sind dies gut 1,1 Millionen NRW-Bürger. Einige Bundesländer haben niedrigere Hürden, ohne dass es dort zu einer Inflation von Volksbegehren gekommen wäre. So reichen in Brandenburg die Unterschriften von etwa 3,8 Prozent der Stimmberechtigten in sechs Monaten und in Schleswig-Holstein die von etwa 3,6 Prozent der Stimmberechtigten in ebenfalls sechs Monaten.

 

Die Note 6 gibt es für das Fehlen von obligatorischen Volksabstimmungen über Änderungen der Landesverfassung. Während in vielen Staaten beim Inkrafttreten und bei Änderungen einer Verfassung die Bürger das letzte Wort haben, ist in Nordrhein-Westfalen eine obligatorische Volksabstimmung über Verfassungsänderungen nicht vorgesehen.

 

Wichtig wären obligatorische Referenden gerade über Verfassungsfragen aber deshalb, weil eine Verfassung die Grundlage des Zusammenlebens aller Bürger regelt. Eine Verfassung schreibt die demokratischen Rechte der Bürger fest, deshalb sollten diese auch bei Änderungen ihrer Bürgerrechte die letzte Entscheidung treffen dürfen.

 

30 Prozent aller Initiativen erfolgreich

Bis Ende 2015 gab es in allen Bundesländern zusammen 373 Volksinitiativen und Volksbegehren. Davon 17 Volksinitiativen und zwei Volksbegehren in NRW. 23 mal mündete ein Volksbegehren in eine Volksabstimmung. Etwa 30 Prozent aller Initiativen waren erfolgreich. Dafür muss es nicht unbedingt zu einem Volksentscheid kommen, jede fünfte Initiative wurde vom Parlament übernommen.

 

Der beliebteste Themenbereich ist „Bildung und Kultur“ (z.B. Schulreformen, Kinderbetreuung) - jede vierte Initiative beschäftigt sich damit. Seit 1990 gab es einige Fälle, in denen erfolgreiche Volksbegehren oder -entscheide politisch ausgehebelt oder juristisch angegriffen wurden, seit 2006 werden solche Fälle seltener. Hier zeigt sich, dass das Akzeptieren und Umsetzen des Bürgerwillens für die Politik auch ein Lernprozess ist.

Das komplette Volksentscheid-Ranking 2016 finden Sie zum Herunterladen hier (pdf, 44 Seiten)

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