Lobbyregister samt legislativem Fußabdruck

Mehr Demokratie NRW fordert die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters auf Landesebene.

Es gehört zum Wesen einer funktionierenden Demokratie, dass Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Vereine (wie Mehr Demokratie e.V.!) sowie Unternehmen ihre Interessen gegenüber der Politik artikulieren können. Findet Interessenvertretung jedoch intransparent oder gar ausschließlich hinter verschlossenen Türen statt, stellt dies eine Gefahr für die Demokratie dar. Insbesondere die Einflussnahme von finanzstarken Akteuren kann entscheidenden Einfluss auf die Gesetzgebung haben, ohne dass dies für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ist. Das zeigte sich zuletzt eindrucksvoll bei den Maskenaffären im Rahmen der Corona-Pandemie. Ein Lobbyregister kann hier Abhilfe schaffen.


Mit der Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters würde Nordrhein-Westfalen kein politisches Neuland betreten. Andere Länder wie Kanada und die USA oder Frankreich und Irland machen bereits seit längerem gute Erfahrungen mit Lobbyregistern. Und auch in Deutschland gibt es bereits in Thüringen und Rheinland-Pfalz überzeugende Lobbyregister und in mehr als der Hälfte aller Landesparlamente eine Form von Lobbyregulierung.


Ausgestaltung:
Die Eintragung ins Lobbyregister soll für all diejenigen verpflichtend sein, die gegenüber Landtag und Landesregierung organisiert und im Auftrag Interessen vertreten. Das betrifft Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertreter sowie Verbände, auch Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen, Gewerkschaften und Berufsverbände – also alle, die im Sinne ihrer Arbeit- bzw. Auftraggeber bei Landtag und Landesregierung versuchen, auf politische oder gesetzgeberische Prozesse Einfluss zu nehmen. Ausdrücklich ausgenommen sind Privatpersonen, die mit ihren Abgeordneten oder der Landesregierung in Kontakt treten. Das Register soll die Offenlegung von Auftraggebern und Geldgebern der Lobbyistinnen und Lobbyisten umfassen, deren Ziele, Kontakte und konkrete Budgets.


Teil des Lobbyregisters soll auch ein legislativer Fußabdruck sein. Damit soll transparent gemacht werden, wo Lobbyistinnen und Lobbyisten Einfluss auf Gesetzesentwürfe und Verordnungen nehmen. Praktisch: In NRW wird mit der Parlamentsdatenbank schon heute vieles dokumentiert, was Teil des legislativen Fußabdruckes ist. Hier müsste die Verwaltung sozusagen nur umcodieren und wenig grundlegend Neues schaffen.


Das Lobbyregister soll digital und maschinell lesbar für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Des Weiteren soll eine unabhängige Kontrollinstanz auf Landesebene geschaffen werden, Vorbild hierfür kann der Landesdatenschutzbeauftragte sein. Bei Verstößen gegen das Offenlegungsgebot kann die Kontrollinstanz Sanktionen verhängen.