NRW bei Transparenz nur Mittelmaß

In NRW wird den Bürgern der Zugriff auf Informationen aus Behörden durch schlechte Regeln unnötig erschwert. Das ist eines der Ergebnisse des ersten Transparenz-Rankings, das Mehr Demokratie und die Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF) gemeinsam erstellt haben.

Im Vergleich mit den anderen Bundesländern erreicht NRW nur 45 von 100 möglichen Punkten und damit Platz 6. Zwei Gründe für die schlechte Bewertung sind, dass interessierten Bürgern immer wieder wegen unklarer Regelungen im Informationsfreiheitsgesetz die Einsicht in Behördenakten verwehrt wird oder die Menschen durch hohe Gebühren von einer Anfrage abgeschreckt werden.

Besonders wenige Punkten gab es für die Gestaltung der Informationsrechte Auskunftsinteressierter. Behörden stellen vielfach Informationen nicht von sich aus zur Verfügung. Dadurch würde Interessierten aber der Antragsweg erspart bleiben. Auch gibt es kein Recht auf Kopien von Behördenakten, was aber etwa bei umfangreichen Gutachten sinnvoll und notwendig ist. Es mangelt zudem an einer ordnungsgemäßen Aktenführung, die sicherstellt, dass Informationen nicht über Post-Ist, Zweitakten oder fehlende Seitennummerierung verschwinden.

Transparenz-Ranking
Platz Bundesland Punkte von 100
     
1 Hamburg 69
2 Schleswig-Holstein 66
3 Bremen 62
4 Berlin 61
5 Rheinland-Pfalz 56
6 NRW 45
7 Mecklenburg-Vorpommern 41
8 Brandenburg 39
9 Sachsen-Anhalt 38
10 Baden-Württemberg 32
10 Saarland 32
10 Thüringen 32
11 Bayern  
11 Hessen  
11 Niedersachsen  
11 Sachsen  

Spitzenreiter Hamburg

Spitzenreiter im Transparenz-Ranking ist Hamburg. Das Parlament der Hansestadt hatte 2012 nach einer Volksinitiative das bundesweit erste Transparenzgesetz verabschiedet. Damit wurde die Holschuld der Bürger in eine Bringschuld der Behörden umgewandelt. Bürger müssen oft nicht mehr umständlich Auskunftsanfragen stellen, sondern finden fast alle wichtigen Informationen in einem eigens eingerichteten Internetportal. Online gestellt sind hier etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen. Leider gibt es aber auch immer noch Bundesländer, in denen es keine Informationsrechte gibt. Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen teilen sich im Ranking deshalb den letzten Platz.

Das wurde bewertet

Für das Ranking haben Mehr Demokratie und OKF untersucht, ob es wie in Hamburg eine eigenständige aktive Veröffentlichung von Behördeninformationen gibt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Offenlegung einerseits und Datenschutz und Geschäftsgeheimnissen andererseits. Positive Bewertungen gab es auch für das Recht auf Einsicht in nicht aktiv veröffentlichte Informationen mit einfachen Beantragungswegen, kurzen Antwortfristen und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen von Behörden. Wichtig war zudem, ob abschreckende Bearbeitungsgebühren eher die Regel oder die Ausnahme sind und ob es einen Informationsfreiheitsbeauftragten gibt, der mit weitreichenden Rechten ausgestattet ist.

Mehr Informationen: Transparenzranking.de

Das komplette Transparenz-Ranking 2017 finden Sie zum Herunterladen hier (pdf, 24 Seiten)

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