Der Ratsbürgerentscheid

Mit Hilfe eines Ratsbegehrens können die Gemeindevertretungen eine Abstimmung aller Bürger - den Ratsbürgerentscheid - herbei führen. Für den Rat gibt es vier Gründe, ein Begehren zu initiieren:

  1. weil sich der Rat in einer wichtigen kommunalpolitischen Entscheidung nicht einig war
  2. aufgrund der Auffassung, dass dies die Legitimität einer Entscheidung erhöht oder
  3. um das Anliegen eines nicht eingereichten oder unzulässigen Bürgerbegehrens aufzugreifen
  4. als Alternativfrage zu einem zur Abstimmung kommenden Bürgerbegehren

 

Wie bei durch Bürgerbegehren initiierten Bürgerentscheiden ist das Erreichen eines gewissen Zustimmungsquorums notwendig. In NRW müssen derzeit je nach Gemeindegröße zwischen zehn und 20 Prozent aller Stimmberechtigten ein Bürgerbegehren mit ihrer Stimme unterstützen, damit der Bürgerentscheid gültig ist. Bei einem Ratsbürgerentscheid müssen die Stimmen für oder gegen ein Ratsbegehren deshalb ebenfalls zehn, 15 oder 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Wird dieses Quorum nicht erreicht, entscheidet wieder der Rat.

 

Mehr Demokratie hält Ratsbegehren für ein sinnvolles Instrument zur Einschaltung der Bürgerschaft in bedeutsamen und kontrovers gebliebenen Fragen und hält bzgl. der Verfahrensgestaltung die Regelungen in Bayern und Rheinland-Pfalz für nachahmenswert.

Satzung

Für faire Ratsbürgerentscheide in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis: Die besten Spielregeln in unserer Satzungsempfehlung für Städte und Gemeinden bzw. unserer Satzungsempfehlung für Kreise.