Argumente
Bürgerentscheide sind kein Selbstzweck. Sie sind mit vielen positiven Wirkungen auf die kommunale Bürgerschaft verbunden.
Die Wirkung von Bürgerbegehren
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid haben eine Reihe von direkten und indirekten Wirkungen auf den politischen Prozess, die zur Stärkung der örtlichen Demokratie beitragen - und zwar unabhängig davon, wie sie ausgehen:
Transparenz: Jedes Bürgerbegehren setzt ein Thema längerfristig auf die kommunalpolitische Tagesordnung. Natürlich wird auch ohne Bürgerbegehren heftig und kontrovers über so manches Thema diskutiert, aber durch das Bürgerbegehren und vor allem den Bürgerentscheid wird das Thema jetzt ausführlicher diskutiert. Bürgerbegehren erhöhen die Transparenz politischer Prozesse.
Effizienz: Die Beteiligung der Wählerinnen und Wähler an der Ausgabenpolitik im Rahmen der direkten Demokratie führt dazu, dass diese näher an den Präferenzen der Wähler und Wählerinnen ausgestaltet wird und dass eine geringere Verschuldung, eine effizientere Verwaltung und ein höherer Wohlstand erreicht werden kann (diese Ergebnisse treffen z. B. gerade für die Schweizer Kantone und Gemeinden zu).
Vielfalt: Einfache Bürger, Parteien, Bürgerinitiativen, Vereine und Verbände erhalten mit dem Bürgerbegehren ein zusätzliches politisches Instrument. Der kommunalpolitische Entscheidungsprozess wird durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bunter und vielfältiger.
Akzeptanz: Kommt es zum Bürgerentscheid, verbreitert dieser die Akzeptanzbasis einer Entscheidung. Hier können dann statt weniger Ratsmitglieder alle Stimmberechtigten über eine Sachfrage abstimmen. Es ist bedauerlich, wenn nicht alle ihr Stimmrecht wahrnehmen, aber es kann keiner mehr sagen, "die da oben haben wieder mal Unsinn entschieden und die Bürger sind wie immer nicht gefragt worden".
Verbindlichkeit: Die Abstimmung selbst, der Bürgerentscheid, wird ein verbindliches Ergebnis hervorbringen. Rat und Verwaltung, aber auch die Bürger, müssen sich an das Ergebnis halten. Damit unterscheidet sich der Bürgerentscheid fundamental von allen anderen Bürgerbeteiligungsverfahren, die häufig interessante Ergebnisse bringen, aber für Rat und Verwaltung unverbindlich sind.
Bürgerengagement: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid rufen vielfach auch weiteres Bürgerengagement hervor. Mancher, der durch ein Bürgerbegehren politisiert wurde, engagiert sich danach dauerhaft politisch - sei es in anderen Bürgerinitiativen oder Vereinen, sei es in Parteien oder im Stadtrat. Oder Rat und Verwaltung initiieren nach einem Bürgerentscheid weitere Bürgerbeteiligungsverfahren.
Befriedungsfunktion: Verwaltungen und Ratsmitglieder, die schon mal "Opfer" eines Bürgerentscheids geworden sind, werden sich zukünftig zweimal überlegen, ob sie eine Entscheidung gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzen oder ob sie nicht zuvor versuchen, Akzeptanz dafür zu finden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid haben also in solchen Fällen eine "Befriedungsfunktion".
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Parteien zum Bürgerentscheid
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