Recklinghausen: Ideensammlung für den Rat

Im Mai 2004 hatte die Wählergemeinschaft "Wir in Recklinghausen" auf der Unterschriftenliste ihres Bürgerbegehrens einen 11-Punkte-Katalog zur Verbesserung der Kinder- und Jugendpolitik in der Ruhrgebietsstadt aufgestellt.

Gefordert wurden darin etwa ein "Kinderfreundlichkeits-Prüfverfahren" für alle Kinder und Jugendliche betreffende Planungen. Auch sollte eine bedarfsgerechtes Kinderbetreuungsangebot geschaffen werden. Für Jugendliche war der Bau von Pavillons als wetterfeste Treffpunkte vorgesehen.

 

Über 6.000 Recklinghausener hatten das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt. Das Bürgerbegehren wurde formal für unzulässig erklärt, inhaltlich jedoch als Anregung vom Rat aufgenommen. Mitte Dezember 2005 hat der Ratsausschuss für Kinder, Jugend und Familie eine Kommission ins Leben gerufen, die sich mit den einzelnen Forderungen des Bürgerbegehrens befassen und Umsetzungsvorschläge erarbeiten soll.

 

Dieses Beispiel zeigt, dass Bürgerbegehren oft gute Verbesserungsvorschläge der Bürger an ihre gewählten Vertreter sind. Dass Bürgerbegehren vom Rat übernommen werden, ist kein Einzelfall. Etwa jedes fünfte Begehren in Nordrhein-Westfalen erreicht ein Einlenken des Rates oder einen Kompromiss.

 

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