Bürgerbegehren als Frühwarnsystem

Bürgerbegehren erweisen sich immer wieder als brauchbare Problemanzeiger in Städten und Gemeinden. So etwa bei der Problematik des Baus neuer Einkaufszentren in vielen Städten.

 

Ende April 2006 hatte die Landesregierung angekündigt, durch eine Änderung des Landesplanungsgesetzes den Einzelhandel vor neuen Einkaufszentren schützen zu wollen. Durch eine Änderung des Landesplanungsgesetzes wurde im Juni 2007 der Bau solcher Zentren eingeschränkt.

 

Zum Zeitpunkt dieser Ankündigung war in Nordrhein-Westfalen bereits eine Zunahme von Bürgerbegehren gegen neue Einkaufszentren zu verzeichnen. So hatte die FDP in Gummersbach am Osterwochenende 2006 ein Begehren gegen ein Einkaufszentrum gestartet. In Detmold und Krefeld liefen ähnliche Begehren.

 

Bereits in der Vergangenheit wurden häufiger Bürgerbegehren zu Themen gestartet, die sich später als allgemeinpolitisches Problem erwiesen. So haben Bürgerbegehren gegen Cross Border Leasing-Verträge auf die Problematik der später durch die USA verbotenen Verträge aufmerksam gemacht, mit denen mehrere Kommunen ihr Eigentum verkaufen und dann zurück leasen wollten.

 

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