Sundern

Bürgerbegehren für Erhalt von Parkplätzen in der Innenstadt

Träger: Wählergemeinschaft „Wir sind Sundern“

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: In Sundern wollen Ratsmehrheit und Verwaltung 175 Parklätze zum Zwecke der Innenstadt-Entwicklung und des Hochwasserschutzes abbauen. Der Stadtrat hatte dazu im Herbst 2017 umfassende Planungen zur Innenstadtentwicklung beschlossen. Die Wählergemeinschaft "Wir sind Sundern" fordert den Erhalt der öffentlichen Parkplätze des Parkplatzes P3 „An der Röhr“. Ihrer Meinung nach sollten nur 10 Prozent der öffentlichen Parkplätze für die Attraktivierung der Innenstadt genutzt werden.

 

Die kostenlosen, altersgerechten und zentral gelegenen Parkplätze haben sich nach Meinung der Wählergemeinschaft über Jahrzehnte hinweg bewährt. Sie seien ein Alleinstellungsmerkmal für Sundern. Die Parkplätze seien zwingend erforderlich für die Bewohner der Innenstadt, den Einzelhandel, die Dienstleister, die Gastronomie, die Marktbesucher, die Kirchbesucher, die Arztpraxen und die Berufstätigen in der Innenstadt. Die Städteplaner überplanten zudem Grundstücke, die sich in privaten Besitz befänden und deren Eigentümer klar und deutlich den Verkauf abgelehnt hätten.

 

Als Ersatz für die abzubauenden Parkplätze seien zwei Parkpaletten präsentiert worden. Diese angedachten Parkpaletten lägen jedoch nicht zentral, seien nicht seniorengerecht und zudem kostenpflichtig. Sie würden deshalb von dem überwiegenden Teil der Bevölkerung abgelehnt. Einige Gemeinden in der Umgebung von Sundern hätten bereits mit dem Abbau von Parkplätzen zur Innenstadtentwicklung negative Erfahrungen gemacht.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 8. März 2018 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 4. Mai 2018 begonnen. Nachdem die Initiatoren rund 4.000 Unterschriften gesammelt hatten, konnten Sie mit der Stadt einen Kompromiss finden. Das geänderte Stadtentwicklungskonzept „InSek 2.025“ sieht so eine Beibehaltung von 85 bis 90 Prozent der Stellplätze in unmittelbarer Nähe der Fußgängerzone vor. Der Stadtrat hat dieses Konzept 12. Juli 2018 beschlossen.

 

Kontakt:Hans Klein

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Bürgerbegehren gegen Umbenennung der Nelliusstraße

Träger: Anwohnerinitiative

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Sunderner Heimatbund hatte 2013 angeregt, die Nelliusstraße wegen der Nähe des Namensgebers zum Nationalsozialismus umzubenennen. Politik und Verwaltung folgten dieser Idee. Der Ausschuss für Schule Sport und Kultur des Stadtrates hatte am 30. September 2013 für die Umbenennung gestimmt. Der endgültige Ratsbeschluss steht noch aus, weil die Anwohner selbst Vorschläge für einen neuen Namen machen sollen. Anwohner wenden sich mit einem Bürgerbegehren gegen die Umbenennung.

 

Dem Musiker und Komponisten Georg Nellius wird vorgeworfen, Musik zum Transportmittel der nationalistischen und völkischen Anschauung gemacht zu haben. In diese Denkweise passe auch der von Nellius 1930 veröffentlichte Artikel „Kunst als Grundkraft der Heimatbewegung“. Darin betont er die „Evolution der kernhaften gesunden Stammeskultur in eine umfassende Vaterlandskultur unter Wahrnehmung und stärkster Betonung der Stammes-Eigenart“. Im gleichen Artikel stellt er dem „Negerblut“ im Jazz „die vitalen Kräfte unverbrauchten Heimatblutes“ gegenüber.

 

Nellius hatte 1932 den Staatspreis für Komponisten gewonnen. Die Dortmunder Musikwissenschaftlerin Esther Wallies vermutet in ihrer Promotionsschrift über Nellius, dass dies nicht wegen der musikalischen Fähigkeiten, sondern „wegen der völkisch orientierten Textauswahl“ geschah. Insbesondere der Oberbürgermeister von Herne, Albert Meister, seit 1924 NSDAP-Mitglied, förderte Nellius und machte ihn 1933 zum Studienrat und Dirigenten. Später wurde Nellius Gauchorleiter. Danach entstanden Werke wie „Volk und Führer“ oder der „Ruf des Führers“. Von 1941 stammt das Werk „Das Lied vom Führer“, das Zeilen wie „Wer segnete mit Bränden? Du, Hitler, wandtest unsere Nacht" beinhaltet.

 

Die neuen Erkenntnisse über die nationalsozialistische Gesinnung des Namensgebers Georg Nellius rechtfertigten keine Umbenennung, meinten die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Als bedeutender Musiker, der auf Öffentlichkeit angewiesen gewesen sei, habe Nellius 1937 unter Druck in die NSDAP eintreten müssen, sonst hätte er beispielsweise nicht mit den Sauerländer Sängern in einem Sonderzug nach Breslau zum Deutschen Sängerbundesfest fahren können. Nellius habe niemandem bewusst geschadet, keinen Menschen denunziert und sich nicht bereichert, er habe nur komponieren und singen wollen.

 

Mitgliedschaft in der NSDAP allein sei noch kein strafwürdiges Verbrechen. Knapp sieben Millionen NSDAP-Mitglieder seien nach 1945 von den Besatzungsmächten entnazifiziert worden. Georg Nellius sei mit 95 Prozent der Betroffenen unter die Entlasteten und Mitläufer eingestuft worden.

 

Eine Umbenennung der Nelliusstraße sei mit nicht unerheblichen Kosten für die Anwohner verbunden. Nellius habe zudem viel für das sauerländische und plattdeutsche Kulturgut getan.

 

Das Bürgerbegehren wurde Anfang Oktober 2013 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 2. November begonnen. Am 7. Januar 2014 hatten die Initiatoren 2.677 Unterschriften für das Begehren bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren am 6. Februar 2014 abgelehnt.

 

Der Bürgerentscheid vom 22. April bis 6. Mai 2014 war ungültig. Zwar votierten 50,8 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, jedoch erreichte dieses nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 15 Prozent.

 

Kontakt:Monika Müller

Aktuelles

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