Schmallenberg

Bürgerbegehren gegen Übertragung der Abwasserbeseitigung auf den Ruhrverband

Träger: Initiative „Abwasserbeseitung bleibt in Schmallenberg!“

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Schmallenberg hatte am 24. November 2016 beschlossen, die Abwasserbeseitigungspflicht durch die Übergabe des Kanalnetzes und der Schmallenberger Abwasserentsorgungsgesellschaft an den Ruhrverband zu übertragen. Mit der Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Ruhrverband ist dieser voll umfänglich für das Sammeln und Fortleiten des Abwassers in Schmallenberg verantwortlich. Der Verband übernimmt alle Pflichten und Risiken, auch alle Haftungsrisiken.

 

Die Stadt argumentierte, dass durch die Übertragung die gesetzlich getrennte Aufgabe Abwasserentsorgung in die Bereiche Abwasserklärung (Ruhrverband) und Inhaberschaft Kanalnetz (Stadt) in der Hand des Verbandes wieder zusammengeführt werde. Das erleichtere die Steuerung und den Betrieb des gesamten Systems. Der einheitliche Betrieb ermögliche einen wirtschaftlicheren Personaleinsatz. Dies betreffe ganz besonders die Bereiche Arbeitssicherheit, Vertretung bei Urlaub oder Krankheit, Bereitschaftsdienst, Aus- und Fortbildung, Wissenstransfer und vieles mehr.

 

Die Stadt habe mit der Übertragung der Betriebsführung auf den Verband im Jahre 2012 bereits diesen Weg der intensiven Zusammenarbeit beschritten. Die Stadt bleibe weiterhin für die Kalkulation, Festsetzung und Abrechnung der Abwassergebühren zuständig. Sie bleibe auch für einige Nebenpflichten der Abwasserbeseitigung, z.B. Entsorgung privater Klärgruben, Beratung der Grundstückseigentümer zur Dichtheitsprüfung, zuständig.

 

Kanalanschlussbeiträge und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse werde es nicht mehr geben, da die Stadt Schmallenberg keinen eigenen Herstellungsaufwand mehr habe. Dies führe zu einer deutlichen Entlastung für Neuanschlüsse bzw. im Falle von Reparaturen bestehender Grundstücksanschlüsse. Da Neuanschlussnehmer keinen Kanalanschlussbeitrag zahlten, falle für sie im Vergleich zu den „alten“ Anschlussnehmern eine höhere Abwassergebühr an. Diese werde zwischen 20 und 30 Cent/cbm höher liegen. Diese differenzierte Gebühr schreibe die Rechtsprechung vor.

 

Die Übertragung kann nach Ablauf von 20 Jahren von der Stadt Schmallenberg gekündigt werden. Die Modalitäten der Rückabwicklung zu gleichen Bedingungen wie die Übertragung werden geregelt. Eine Weiterveräußerung der Kanalnetze an Dritte ist ausgeschlossen.

 

Der Ruhrverband hat sich laut Stadt zur engen Zusammenarbeit mit der Stadt verpflichtet. Die Investitionsplanung obliege über das Abwasserbeseitigungskonzept und Beschlüssen zu dessen jährlicher Umsetzung in Verbindung mit der Haushaltsplanung der Stadt. Den Bürgern entstünden keine Nachteile. Im Alltag werde die Übertragung nicht zu bemerken sein. Der Stadt stehe das in der Abwasseranlage gebundene Vermögen wieder zur Verfügung. Mit dem Ruhrverband übernehme ein gerade im Bereich der Abwasserbeseitigung versierter und spezialisierter Partner die Aufgabe der Stadt.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Abwasserbeseitungsrecht bleibt in Schmallenberg!“ hielten die Ratsentscheidung für falsch. Der ausgehandelte Erlös entspreche nur dem derzeitigen Buchwert, während der tatsächliche Wirtschaftswert erheblich darüber liege. Die seinerzeitige Zinssituation lasse eine sinnvolle Verwendung des Erlöses von etwa 20 Millionen Euro nicht zu. Obwohl die Beitragszahler die Kanäle mitfinanziert hätten, würden sie an den Erlösen nicht beteiligt.

 

Der Ruhrverband habe bereits seit 2012 die technische Betriebsführung von der Stadt übernommen, deshalb gebt es keinen Grund, ohne Not auch das wirtschaftliche Eigentum des Kanalnetzes zu übertragen. Die Stadt verliere dadurch auch technisches Wissen und Arbeitsplätze. Es entstünden für die Stadt Schmallenberg keine Mehrkosten. Der anfallende Aufwand werde immer dem Gebührenzahler in Rechnung gestellt, unabhängig davon, wer die Kanäle baut bzw. unterhalte.

 

Der Verzicht auf die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Ruhrverband würde nach Berechnungen der Stadt jährliche zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 150.000 Euro auslösen. Zudem verzichte die Stadt 2017 auf eine einmalige Geldleistung in Höhe von rd. 20,6 Millionen Euro, die der Ruhrverband als Gegenleistung für die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an dem städtischen Kanalnetz und die Anteile an der Schmallenberger Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH zahle. Dauerhaft seien jährlich zusätzliche Geldmittel in Höhe von rund 565.000 Euro zur Finanzierung der Investitionen erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt der kommenden Jahre seien im Vorhinein nicht bezifferbar.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 21. Januar 2017 begonnen. Am 10. März 2017 hatten die Initiatoren 3.334 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Der Stadtrat hatte das Begehren am 1. Juni 2017 für unzulässig erklärt. Zwei von der Stadt bestellte Gutachter hielten es unter anderem für unrichtig, dass in der Begründung des Bürgerbegehrens der Eindruck erweckt werde, die Bürger hätten durch ihre Beitragszahlungen einen Anteil am Kanalnetz erworben, über den die Stadt jetzt verfüge ohne sie zu beteiligen. Ebenso seien dort genannte Begriffe wie „Wirtschaftswert“ im Zusammenhang unzutreffend.

 

Info:Bürgerbegehren „Abwasserbeseitigungsrecht bleibt in Schmallenberg!“

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