Rheda-Wiedenbrück

Bürgerbegehren für Erhalt der Wenneberschule

Träger: Elterninitiative Wenneberschule

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück hatte am 23. März 2017 die Schließung der Wenneberschule beschlossen. Das Schulgebäude bietet laut einem Schulentwicklungsgutachten von "biregio" keine Entwicklungsmöglichkeiten, begründete die Stadt das Schließungsvorhaben. Weil die Stadt als Schulträger der Prämisse "gute Pädagogik in guten Räumen" folge, sollte die Wenneberschule mit ihren 53 beziehungsweise 54 Quadratmeter großen Räumen aufgelöst werden. Die Elterninitiative Wenneberschule hielt diese Entscheidung für falsch und hatte ein Bürgerbegehren zu deren Aufhebung initiiert.

 

Die gegenwärtige Raumsituation sei ausreichend, argumentierte die Initiative. Die Anmeldezahlen seien seit Jahren stabil. Bei einer auslaufenden Auflösung des Teilstandortes Berliner Straße 1 und dem Umzug der Johannisschule sei im Bereich der jetzigen Ernst-Barlach-Realschule ein Verkehrschaos zu befürchten. Die Sicherheit der Kinder werde aufgrund der Verkehrswege und des Verkehrsaufkommens im Umfeld der neu geplanten Johannisschule nicht mehr gewährleistet werden können.

 

Die meisten der potenziellen Schüler des Teilstandortes Berliner Straße 1 müssten laut biregio-Gutachten in Zukunft einen längeren Schulweg zur Johannisschule in Kauf nehmen. Die mit der auslaufenden Auflösung verbundene Aufgabe des pädagogischen Konzepts sei nicht nachvollziehbar. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens stehen der neu geplanten Johannisschule kritisch gegenüber, weil sie glauben, dass die Kinder sich bei der Größe des Gebäudes nicht zurechtfinden werden.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 7. Mai 2017 begonnen. Am 12. Juni 2017 hatten die Initiatoren 3.890 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Begehren am 10. Juli 2017 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 24. September 2017 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 82,2 Prozent der Abstimmenden votierten für den Erhalt der Wenneberschule. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 42,8 Prozent.

 

Info:

  • Bürgerbegehren Wenneberschule

  • Informationen der Stadt Rheda-Wiedenbrück zum Bürgerentscheid

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    Bürgerbegehren für Erhalt der Ernst-Barlach-Realschule

    Träger: Initiative "Die EBR soll bleiben"

     

    Status: Bürgerentscheid ungültig

     

    Aktuelles/Ergebnis: In der Ratssitzung am 2. Juli 2012 hatte sich der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück infolge einer Elternbefragung für die Gründung einer Gesamtschule ausgesprochen. In der Befragung hatten von den 668 teilnehmenden Eltern 298 auf die Frage, ob sie ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden würden, mit „ganz bestimmt“ geantwortet. 208 kreuzten „eher ja“ an. Die neue Schule hat zum Schuljahr 2013/14 ihren Betrieb aufgenommen. Mit der Gründung der neuen Gesamtschule sollen die beiden Hauptschulen der Stadt und die Ernst-Barlach-Realschule auslaufend aufgelöst werden. Das bedeutet, dass alle Schüler, die jetzt diese Schulen besuchen, dort auch ihre Abschlüsse machen können. Neue Eingangsklassen werden dort jedoch nicht mehr gebildet.

     

    Am 2. Oktober hatte der Rat entschieden, dass die Gesamtschule zwei Standorte bekommt. Die Gesamtschule soll in Wiedenbrück mit einer Sekundarstufe I geführt werden und in Rheda mit einer Sekundarstufe I und II.

     

    Die alljährlichen Anmeldezahlen an den beiden Gütersloher Gesamtschulen sprechen für sich, so die Befürworter der Gesamtschule. Allein die Janusz-Korczak-Schule hätten zuletzt mehr als 120 Kinder aus Rheda-Wiedenbrück besuchen wollen, aber nur 60 seien angenommen worden. Absagen für Schüler aus Rheda-Wiedenbrück habe es auch an der Anne-Frank-Schule gegeben.

     

    Die Initiative "Die EBR soll bleiben" wollte die Schließung der Realschule mit einem Bürgerbegehren verhindern. Die EBR sei eine sehr gut funktionierende und nachgefragte Schule in Rheda-Wiedenbrück. Die seit 1939 bestehende Realschule sei bei Unternehmen, Handwerk, Handel und Schulen der Sekundarstufe II anerkannt. Das engagierte Lehrerteam arbeite seit Jahren erfolgreich mit Einrichtungen, Betrieben und Arbeitskreisen im lokalen und regionalen Umfeld zusammen. Das Förderkonzept zur individuellen Förderung sichere mit einem bewährten und verlässlichen Angebot erfolgreiche Schulabschlüsse. Der Bestand der Realschule sei auch in Zukunft – trotz des zu erwartenden demografischen Wandels - gesichert, wie im Schulentwicklungsplan der Stadt Rheda aus dem Jahr 2012/2013 festgestellt werde. Das Fortbestehen der EBR gewährleiste in Rheda-Wiedenbrück die Wahlfreiheit und bietet Chancengleichheit für beide Stadtteile.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 15. Dezember 2012 begonnen. Am 21. Januar 2013 hatten die Initiatoren 2.288 aus Sicht der Stadt gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Notwendig gewesen wären mindestens 2.642 Unterschriften. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren deshalb am 2. Februar 2013 für unzulässig erklärt.

     

    Gegen diese Entscheidung hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens am 14. März 2013 per Eilantrag Klage eingereicht. Bei der ersten Prüfung der Unterschriften sei festgestellt worden, dass einige Unterzeichner ihre Hausnummer oder ihr Geburtsdatum nicht angegeben hatten. Eine zweite Prüfung aber hätte deren Identifizierbarkeit durchaus ergeben können, meinen die Kläger. Im Extremfall sei auch jemand identifizierbar, wenn die Hausnummer fehle.

     

    Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte am 2. August 2013 entschieden, dass Eintragungen in die Unterschriftenliste eines Bürgerbegehrens nicht allein wegen des Fehlens von Angaben als ungültig behandelt werden dürfen. Denn eine zweifelsfreie Erkennbarkeit der Person des Unterzeichnenden hänge nicht zwingend von der Vollständigkeit der in Rede stehenden Angaben ab. So könne z. B. bei Angabe nur des Namens und der Anschrift die zweifelsfreie Identifizierung ebenso gegeben sein wie bei der Angabe nur von Namen und Geburtsdatum.

     

    Unter Anlegung dieses Maßstabs sei das Bürgerbegehren als zulässig zu werten. Denn der Stadt Rheda-Wiedenbrück sei es im Rahmen einer vom 15. Senat geforderten Nachzählung möglich gewesen, 386 weitere Eintragungen jeweils einer in Rheda-Wiedenbrück gemeldeten Person zuzuordnen. Diese Zuordnungen seien auch als zweifelsfrei anzusehen. Damit werde das erforderliche Unterschriftenquorum für die Zulässigkeit des Bürgerbehrens erfüllt.

     

    Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 23. September 2013 für zulässig erklärt, es inhaltlich aber abgelehnt.

     

    Der Bürgerentscheid am 24. November 2013 war ungültig. Zwar votierten 53,8 Prozent der Abstimmenden für den Erhalt der Ernst-Barlach-Realschule, jedoch erreichte das Bürgerbegehren nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 14,3 Prozent.

     

    Info:

  • Ernst-Barlach-Realschule

  • Elterninitiative pro Gesamtschule Rheda-Wiedenbrück

  • Aktuelles

    Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier