Pulheim

Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan Brauweiler - Abtei-Quartier

Träger: Bürgerinitiative

Status: Bürgerbegehren unzulässig

Aktuelles: Der Planungsausschuss des Rates der Stadt Pulheim hatte am 12. Dezember 2018 die Einleitung des Verfahrens zum „Bebauungsplan Nr. 141 Brauweiler Abtei-Quartier“ beschlossen. Gegen diesen Plan richtet sich die Bürgerinitiative „Abteipassage Brauweiler“, die den Abriss der Abteipassage und die Errichtung eines großen Supermarktes am gleichen Standort verhindern will. Mit der Einreichung von rund 3.000 Unterschriften wurde am 13. März das benötigte Unterschriftenquorum für die Durchführung eines Bürgerbegehrens erreicht. Am 9. April 2019 hat der Stadtrat unter einer schwarz-grünen Mehrheit von 33 gegen 18 Ratsstimmen das Bürgerbegehren jedoch für unzulässig erklärt. Begründet wurde die Unzulässigkeitserklärung durch die Verbreitung eines Flugblattes seitens der Bürgerinitiative, welches laut CDU-Ratsfraktion falsche Informationen beinhaltet habe und so die Bürger*innen über Aspekte des Bebauungsplans getäuscht hätte. Außerdem würde sich das Begehren auf eine bereits fortgeschrittene Bauphase richten. Die Initiative will gegen den Beschluss des Stadtrates klagen und argumentierte, dass die Argumente im Flugblatt durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und die Fragestellung nicht durch den Negativkatalog in der Gemeindeordnung ausgeschlossen sei.

Hintergrund: Am 20. Dezember 2018 wurde das Bürgerbegehren bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hat im März 2019 begonnen, nachdem die Stadtverwaltung im gleichen Monat festgestellt hatte, dass das Begehren keine zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt verursachen würde. Die Stadt bzw. ein Immobilienentwickler möchte durch den Abriss der Passage in Brauweiler und die Errichtung eines großen REWE-Supermarktes mit 1.800 Quadratmetern Fläche und weiteren 300 Quadratmetern für Nachbargeschäfte die Nahversorgung sichern und mit einer doppelstöckigen Tiefgarage mit 200 Plätzen das Parkplatzproblem beheben. Darüber sollen 75 Wohnungen entstehen. Das zentrale Grundstück würde hierdurch zu nahezu 100 Prozent überbaut. Ursprünglich wurde der Bebauungsplan zum „Abtei-Quartier“ durch den städtischen Planungsausschuss im Dezember 2018 vorbereitet. 

Aus Perspektive der Stadt sei die Realisierung des „Abtei-Quartiers“ die wirtschaftlichste Variante. Die Abteipassage würde weitgehend leer stehen und verfüge zudem über keinen barrierefreien Zugang. Zusätzlich könnte der Wohnungsnot mit den im Bebauungsplan vorgesehenen Wohnungen entgegengewirkt werden.

Die Bürgerinitiative „Abteipassage Brauweiler“ kritisiert die Pläne der Stadt. Sie argumentiert, dass zuerst der einstimmige Ratsbeschluss aus dem Jahr 2016 umgesetzt werden sollte, um ein Gesamtkonzept für Brauweiler zu entwickeln. Dies sei bisher nicht geschehen. Gute Chancen für den Ausbau des Guidelplatzes zu einem attraktiven Stadtzentrum würden so vertan werden. Der geplante Supermarkt sei hoffnungslos überdimensioniert, da die Bürger aus Dansweiler zum primären Kundenkreis gezählt würden, obwohl jeder wisse, dass diese die näher gelegenen Supermärkte in Glessen nutzten. REWE könne sich auch im Bestandsgebäude, das zukünftig Leerstände aufweisen werde, neu positionieren. Eine doppelstöckige Tiefgarage mit LKW-Einfahrt werde von weiten Bevölkerungsteilen für einen Supermarkteinkauf nicht akzeptiert. Technische Probleme mit Lärmemissionen seien während der Bauphase des Projekts zu erwarten. Die 200 Stellplätze seien für die Größe der Marktfläche und die angedachten Wohnungen viel zu wenig und für die versprochenen öffentlichen Plätze werde kein Raum bleiben. Die Einbindung der Ein- und Ausfahrten in den neuen Kreisel werde zu einem Verkehrschaos führen. Die laut TÜV zu erwartende Lärmbelastung würde die zulässigen Emissionswerte noch weiter überschreiten, was bereits bei den bestehenden Gebäuden problematisch sei. Im Rahmen der Straßenänderung seien daher hohe Kosten für Emissionsschutz für die Stadt zu erwarten. Die bestehenden guten Einzelhandelsstrukturen der Passage würden zerstört, der angebliche „Publikumsmagnet“ führe zur Verödung des Ortskerns. Eine derart verdichtete Bebauung sei für einen kleinen Ort direkt neben Wohngebieten mit Einzelhausbebauung nicht angemessen. Ökologisch und gestalterisch gesehen sei das Vorhaben durch eine Totalversiegelung der Fläche, das Fehlen von Grünflächen, einer fehlenden Anbindung für Fußgänger und Radfahrer und schlechter Anbindung an das Abteigebäude eine „planerische Katastrophe“. Neben der Initiative sprach sich auch ein Bündnis aus Einzelhändlern für die Modernisierung der Abteipassage aus. Die Realisierung des neuen Projekts würde ihre Existenz am Standort bedrohen.

Weiterführende Informationen: 

Kontakt Bürgerinitiative:Dr. Amadeus Franke

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Bürgerbegehren gegen Entwidmung von Friedhofsflächen

Träger: Initiative Zukunft Friedhof

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Pulheim hatte am 15. November 2016 ein neues Friedhofskonzept beschlossen. Im Rahmen dessen sollten 2.090 Grabstätten auf Pulheimer Friedhöfen geschlossen und nach Ablauf der Nutzungsrechte entwidmet werden.

 

Die Stadt begründete ihr neues Konzept mit bedeutenden Veränderungen im Friedhofswesen aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen. Diese hätten maßgebliche Auswirkungen auf die Gestaltung, die Verwaltung, die Bewirtschaftung von Friedhöfen und vor allem auf die Gebührenentwicklung. Um einerseits den kulturell wertvollen Bestand der vorhandenen Friedhöfe und anderseits eine Stabilisierung der Friedhofsgebühren sicherzustellen, müssten Optimierungschancen genutzt und möglichst zeitgemäße und attraktive Leistungen angeboten werden. Dabei müssten die Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben.

 

Bei ca. 450 Beisetzungen pro Jahr im gesamten Stadtgebiet liege mittlerweile ein Anteil von etwa 60 Prozent Urnenbestattungen vor. Deutlich wahrnehmbar sei eine steigende Nachfrage nach neuen Grabtypen wie Kolumbarien und Urnengemeinschaftsanlagen, auch vor dem Hintergrund, dass durch den gesellschaftlichen Wandel die Grabpflegebereitschaft abnehme. Des Weiteren sei die Anzahl der belegten Gräber auf den Friedhöfen in Pulheim extrem gesunken. So seien 2003 insgesamt noch etwa 12.000 Gräber vorhanden gewesen, 2015 seien es nur noch etwa 7.200 gewesen.

 

Das IKH Institut für Kommunale Hauswirtschaft kam in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Stadt Pulheim insgesamt zu viele Friedhofsflächen habe und es zu einer erheblichen Reduzierung kommen müsse. Dadurch und durch neue Grabtypen werde sich auch der Pflegeaufwand mittel- bis langfristig stark verringern. Die Stadt rechnet mit Einsparungen von 166.000 Euro jährlich.

 

Bis die Nutzungsdauer der letzten Grabstätte ende, würden die Grabflächen im ‚gelben Bereich‘ bestehen bleiben. Verlängerungen seien weiterhin möglich, wenn es noch lebende nahe Angehörige gebe, die unter die Ausnahmeregelung fielen. Niemand werde gedrängt, seine oder die Grabstätte Angehöriger zu verändern. Wenn alle Nutzungsrechte in einem Bereich erloschen seien und dieser Teil des Friedhofes entwidmet werde, sollen die Flächen als Grünfläche oder Parkanlage erhalten werden. Die Totenruhe bleibe gewahrt.

 

Der Ratsbeschluss stand für die Initiative "Zukunft Friedhof" im Widerspruch zu den menschlichen, ethischen und christlichen Werten. Er verstoße gegen die Würde der Toten und sei nicht nur für die betroffenen Hinterbliebenen nicht zu akzeptieren. Zwar sinke laut Gutachten die Einwohnerzahl, die Bevölkerungsprognose zeige aber für die Zukunft einen Anstieg. Der bisherige Rückgang von Bestattungen erkläre sich durch die sehr geringen Geburtenzahlen zwischen den Weltkriegen. Durch die geburtenstarken Jahrgänge würden die zuletzt gesunkenen Bestattungszahlen wieder steigen.

 

Es sei zudem nicht nachvollziehbar, inwieweit die Einwohner der Ortsteile ohne Friedhof bei der Ermittlung des Flächenbedarfs berücksichtigt worden seien. Die genannte Kostensenkung entstehe erst, wenn alle Gräber abgelaufen und die Flächen entwidmet seien. Dies werde mehrere Jahrzehnte dauern. Bis dahin müsse die Verwaltung die Flächen bereits abgelaufener Gräber pflegen. Fakt sei, dass durch die auslaufenden Gräber der Pflegeaufwand für die Stadt steigen werde.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 28. Januar 2017 begonnen. Am 14. Februar 2017 hatten die Initiatoren 2.802 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Begehren am 4. April 2017 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 25. Juni 2017 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 84,8 Prozent der Abstimmenden votierten gegen die geplante Entwidmung von Friedhofsflächen. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 22,2 Prozent.

 

Kontakt: Jürgen Berger, Tel. 02238-82661

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Bürgerbegehren für Erhalt des Hallenbades Pulheim

Träger: Interessengemeinschaft Hallenbad Pulheim

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Pulheim hatte am 6. November 2012 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP Anträge gegen seinen Grundsatzbeschluss vom 16. Dezember 2008 zum zukünftigen Standort des Hallenbades abgelehnt. Grüne und Bürgerverein hatten einen Ratsbürgerentscheid über das Thema gefordert. Der Rat ist weiterhin für die Schließung des Hallenbades im Zentralort Pulheim und für den Bau eines neuen Hallenbades auf dem Geländes des Freibades Stommeln.

 

Die Ratsmehrheit begründete ihre Entscheidung für einen Neubau in Stommeln damit, dass ein Neubau auf dem Nachbargrundstück des Bades in Pulheim aus Platzgründen nicht möglich sei. Außerdem seien für Abbruch und Neubau etwa zwei Jahre erforderlich. In dieser Zeit sei ein Schwimmangebot weder für Schulen und Vereine, noch für die Bevölkerung möglich. Der in absehbarer Zeit erforderliche Sanierungsbedarf des Freibades soll mit dem Neubau aufgefangen und der Standort langfristig gesichert werden. Die Stadt geht davon aus, dass bei einer Bündelung zweier Bäder an einem Standort mit gemeinsamer Technik und Infrastruktur Synergie-Effekte zu erzielen sind.

 

Der Ratsbeschluss sieht einen Neubau mit Sauna vor. Das neue Gebäude soll ein Schwimmerbecken mit fünf 25-Meter-Bahnen, ein Lehrschwimmbecken mit Hubboden, einen Ein- und einen Drei-Meter-Sprungturm bekommen. Im Sprungbereich soll das Becken 3,80 Meter tief sein. Um Kosten zu sparen und die Anlage optimal nutzen zu können, sollen Hallen- und Freibad verbunden werden. Geplant ist, die seitliche Fassade so zu gestalten, dass sie sich öffnen lässt. So kämen beide Bäder mit einer Technik aus. Die Folgekosten für den Neubau betragen laut Verwaltung ab 2015 etwa 1,05 Millionen Euro. Das jährlichen Einsparpotenzial bei der Zusammenlegung der Bäder belaufe sich auf 150.000 Euro.

 

Eine Bürgerinitiative forderte den Erhalt des Hallenbades im Zentralort Pulheim. Hier lebe etwa die Hälfte der Einwohner. Das Hallenbad liege im Sportzentrum in unmittelbarer Nähe von drei Schulen mit ca. 2.500 Schülern. Der dortige Standort sei deshalb ideal. Die Grundsatzentscheidung für Neubau in Stommeln aus dem Jahr 2008 basiere auf alten Ermittlungen und der falschen Behauptung, ein Neubau in Pulheim sei nicht möglich. Das Hallenbadgelände im Zentralort sei ausreichend groß um ein Hallenbad bei gleichzeitigem Weiterbetrieb des alten Hallenbades neu zu errichten. Die vorliegenden Angebote überschritten sowohl die geplanten Investitionskosten als auch die jährlichen Aufwendungen und beschränkten sich auf den Bau im Bereich des Freibades. Es seien nach Berechnungen der Verwaltung etwa eine Million Euro erforderlich, um die Voraussetzungen für den Bau zu schaffen. Belastbare Zahlen für angebliche Einspareffekte sei die Verwaltung bislang schuldig geblieben. Die vermuteten Synergieeffekte seien nicht nachgewiesen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 14. Dezember 2012 begonnen. Am 9. Januar 2013 hatten die Initiatoren hierfür 6.874 Unterschriften bei der Stadt eingereicht.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 29. Januar 2013 für unzulässig erklärt. Begründung: Lege man das Bürgerbegehren dahingehend aus, dass ein Neubau des Hallenbades neben dem bestehenden beabsichtigt sei, so solle in der Sache eine Bauleitplanentscheidung getroffen werden, obwohl formell eine andere Frage gestellt werde. Richtet sich das Bürgerbegehren aber materiell auf eine Bauleitplanung, so sei es laut Gemeindeordnung unzulässig. In diesem Fall sei das Bürgerbegehren auch nicht lediglich auf die Entscheidung über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens gerichtet, denn das Ergebnis der im Planverfahren erforderlichen Abwägung werde durch ein erfolgreiches Bürgerbegehren bereits vorweggenommen.

 

Das Bürgerbegehren sei außerdem deshalb unzulässig, weil es sich gegen eine Grundsatzentscheidung des Stadtrates vom 16. Dezember 2008 richte und damit verfristet sei. Die dreimonatige Frist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens sei zum Einreichungszeitpunkt bereits lange abgelaufen gewesen.

 

Am 22. Februar 2013 hatten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Unzulässigkeitsentscheidung des Rates eingelegt. Das Gericht teilte in der mündlichen Verhandlung am 9. Oktober 2013 die Auffassung des Pulheimer Rates über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. Dessen Initiatoren zogen wegen der absehbaren Niederlage ihre Klage zurück.

 

Kontakt:Theodor Bayard

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Bürgerbegehren für Gesamtschule

Träger: Elterninitiative „Pro Gesamtschule Pulheim“, Familiennetzwerk Pulheim

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit des Pulheimer Stadtrates hatte am 7. September 2010 mit den Stimmen von CDU und SPD die Beratung eines Antrags der Grünen vertagt, mit dem die Verwaltung beauftragt werden sollte, die Chancen für die Einrichtung einer Gesamtschule auszuloten und die Antragsvoraussetzungen und - fristen zu klären.

 

CDU und SPD favorisieren das Versuchsmodell „Gemeinschaftsschule“ der Landesregierung. Eine solche Schule soll durch die Zusammenlegung einer Haupt- mit einer Realschule entstehen. Die Gemeinschaftsschule biete große Lernvorteile, so die beiden Parteien im Informationsblatt zum Bürgerentscheid. Durch die mögliche Kooperation mit der Oberstufe eines bestehenden Gymnasiums würden die derzeit existierenden Schulen kaum beeinträchtigt. Eine weitere Gesamtschule gefährde hingegen die bestehenden Schulen. Die FDP sieht ein bestehendes Gymnasium gefährdet und befürchtet hohe Kosten für einen Schulneubau.

 

Die Elterninitiative "Pro Gesamtschule Pulheim" hatte eine Gemeinschaftsschule abgelehnt. Diese mache Kinder zu Versuchsobjekten. In ihr würden alle bestehenden Schulformen in der Stadt aufgelöst und in einer Gemeinschaftsschule zusammengefasst. Die Gesamtschule dagegen habe Akzeptanz. Nur sie gewähre eine Durchlässigkeit der Schulformen, die es Kindern ermögliche, ohne Reibungsverluste einen optimalen Abschluss zu erlangen. Sie unterstütze Kinder, die sich erst nach der Grundschule entwickelten und könne Kinder aus Gymnasien und Realschulen auffangen, ohne ihnen Zukunftschancen zu verbauen. In einer Umfrage der Schulverwaltung im Frühjahr 2010 hatten 86 Erziehungsberechtigte eine Gesamtschule als ihre Wunschschulform angegeben.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 16. Oktober 2010 begonnen. Am 9. November 2010 hatte die Elterninitiative hierfür rund 3.600 Unterschriften an die Stadt übergeben. Der Rat hat das Bürgerbegehren am 2. Dezember 2010 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP abgelehnt.

 

Der Bürgerentscheid am 27. Februar 2011 war ungültig. Zwar erhielt das Bürgerbegehren die Unterstützung von 55,7 Prozent der Wähler, jedoch nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 27,4 Prozent.

 

Kontakt:Anja von Marenholtz

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