Hürtgenwald

Bürgerbegehren für Erhalt der Grundschule Bergstein

Träger: Initiative „Pro Grundschule Bergstein“

 

Status:Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hatte in der Ratssitzung am 27. Oktober 2016 beschlossen, auf der Grundlage des Umsetzungskonzeptes vom 12. Oktober 2016 den Grundschulverbund Vossenack aufzulösen, den Teilstandort Bergstein zum 31. Juli 2017 zu schließen sowie den Standort Vossenack als Gemeinschaftsgrundschule Vossenack ab 1. August 2017 weiterzuführen. Begründet wurde die Entscheidung des Gemeinderates mit Argumenten der Pädagogik, Schulorganisation sowie mit Kosteneinsparungen.

 

Aufgrund der angespannten Haushaltslage sei die Schließung des Teilstandortes Bergstein aus finanziellen Gründen sinnvoll. Auch wenn der Betrag von etwas mehr als 40.000 Euro jährlicher Einsparung auf den ersten Blick als gering angesehen werden könne, so entspreche dies immerhin 13 Prozentpunkten in der Grundsteuer B für jeden Haushalt.

 

Nach Schätzungen eines Architekturbüros müsse der Standort Bergstein sowohl in der Bausubstanz als auch aus Brandschutzgründen für rund eine halbe Million Euro optimiert werden. Wegen der unklaren langfristigen Schülerentwicklung im Einzugsbereich des Standortes Bergstein seien diese Investitionen weder nachhaltig noch bei der Finanzlage der Kommune zu verantworten.

 

In Bergstein würden im Schuljahr 2017/2018 voraussichtlich 48 Kinder in zwei Klassen von zwei Lehrkräften jahrgangsübergreifend unterrichtet. Für beide Standorte stehe nur eine begrenzte Anzahl an Lehrpersonen zur Verfügung. Bereits bei Ausfall einer Lehrkraft in Bergstein müssten alle Schüler nach Vossenack transportiert werden, da ein ordnungsgemäßer Unterricht dann in Bergstein rechtlich nicht zulässig sei. Da ein Abzug einer Vertretungskraft aus Vossenack nach Bergstein zu einer größeren Schülerzahlaufteilung führe, wäre der Hauptstandort über Gebühr belastet.

 

Bei einer Zusammenlegung der Standorte ergebe sich eine Zweizügigkeit, die eine optimale Voraussetzung für die pädagogische und unterrichtsorganisatorische Arbeit biete. Außerdem befinde sich eine Turnhalle in Vossenack, was den bisherigen Transportaufwand der Bergsteiner Kinder während der Unterrichtszeit reduziere.

 

In Bergstein könnten grundsätzlich nicht immer alle Fächer der Stundentafel besetzt werden, da dort zeitweise die entsprechenden Fachlehrer mit der speziellen Qualifikation fehlten. Außerdem werde es wegen der geringen Schülerzahl weder ein Angebot einer Frühbetreuung noch einer Offenen Ganztagsschule geben können, wie es in Vossenack und Gey/Straß erfolgreich praktiziert werde. Dies solle zukünftig auch allen Bergsteiner Kindern in Vossenack zugutekommen.

 

Zusätzliche Arbeitsgemeinschaften und Förderangebote seien in Vossenack in größerem Umfang gewährleistet und könnten nicht an zwei Standorten doppelt angeboten werden. Dadurch würden mehr Lehrerstunden verbraucht, die nicht zur Verfügung stünden.

 

Der Transport der Bergsteiner Kinder nach Vossenack sei zumutbar. Die Busfahrt habe bei einer Testfahrt unter realistischen Bedingungen mit sechs Haltestellen in Bergstein und Brandenberg insgesamt 21 Minuten gedauert. Selbst wenn man den individuellen Fußweg hinzurechne, sei dies auch Kindern im ersten Schuljahr zuzumuten.

 

Der Grundschulstandort in Bergstein ist aus Sicht der Initiative „Pro Grundschule Bergstein“ ein wesentlicher sozialer und kultureller Standortfaktor, der den Zuzug junger Familien langfristig sichere und somit dem demografischen Wandel entgegenwirke. Weiterhin müsse bei einer Zusammenlegung die Mehrheit der Schüler des Teilstandortes Bergstein einen Schulweg zurücklegen, der je nach Busfahrplan und Anzahl der Haltestellen im Mittel 10 bis 15 Minuten über der gesetzlichen Vorgabe eines zumutbaren Schulweges von höchstens 60 Minuten liege.

 

Die pädagogischen Vorteile bei einer Zusammenlegung der Standorte sind nach Ansicht der Initiative nicht hinreichend begründet und konkret im Vergleich zum Status Quo belegt. Die zukünftig vorgesehenen kleineren Klassen einer zweizügigen Grundschule am Standort in Vossenack ergäben auf Basis der gesetzlichen Grundlagen tendenziell eine schlechtere Versorgung mit Lehrkräften im Vergleich zum Status Quo. Dies insbesondere dann, wenn nur ein Teil der Schüler vom jetzigen Standort Bergstein zum geplanten Schulstandort in Vossenack wechsele. Davon sei nach einer Umfrage der Bürgerinitiative bei den Eltern der aktuellen und zukünftigen Schulkinder aus Bergstein, Brandenberg und Zerkall auszugehen.

 

Das Schulgesetz sowie die anhängenden Verordnungen biete den Rahmen, den Schulbetrieb am Teilstandort in Bergstein weiterhin fortzusetzen. Die Möglichkeit, den Teilstandort Bergstein zu erhalten, wurde nach Ansicht der Bürgerbegehrensinitiatoren seitens der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates nicht entsprechend ausgeschöpft. Der Elternwille sowie der angebotene Einsatz der Eltern zur Unterstützung im Schulbetrieb sei nicht angemessen berücksichtigt worden.

 

Der Teilstandort in Bergstein ist nach Ansicht der Bürgerinitiative im Vergleich mit den anderen Grundschulstandorten bzgl. der Kosten/Schüler-Relation auch bei der aktuellen Schülerzahl attraktiv und biete eine gute zukunftsfähige Bausubstanz.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 1. November 2016 begonnen. Am 27. Januar 2017 hatten die Initiatoren 1.807 gültige Unterschriften hierfür bei der Gemeinde eingereicht. Der Gemeinderat hatte das Bürgerbegehren am 30. März 2017 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid vom 12. - 18. Juni 2017 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 56,5 Prozent der Abstimmenden votierten für den Erhalt der Grundschule Bergstein. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 43,7 Prozent.

 

Kontakt:Sonja John

Info:Informationen der Gemeinde Hürtgenwald zum Bürgerentscheid

Nach oben

Bürgerbegehren für Erhalt des Lehrschwimmbeckens Vossenack

Träger: Schulpflegschaft GGS Vossenack-Bergstein

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hatte am 17. März 2016 beschlossen, dass Lehrschwimmbecken Vossenack zu schließen. Grund war eine dort anstehende rund 30.000 Euro teure Reparatur und jährliche Unterhaltskosten von 30.000 Euro. Aufgrund der Haushaltssituation wollte sich die Gemeinde diese Kosten sparen. Die Grundschüler, die bisher das Lehrschwimmbecken Vossenack nutzen, sollten mit dem Bus zum Schwimmunterricht nach Straß gebracht werden.

 

Die Schulpflegschaft der Grundschule Vossenack lehnte diese Entscheidung ab. Man spare auf dem Rücken der Kinder, kritisieren die Eltern. Eine Verlegung des Schulunterrichtes im Fach Schwimmen von Standort Vossenack hinweg werde bei einem Zeitaufwand von 90 Minuten eine maximale Schwimmzeit von weniger als 30 Minuten bedeuten. Zusätzlich gehe eine komplette Unterrichtsstunde verloren. Dies sei ein deutlicher Qualitätsverlust in der Lehrarbeit. Durch die geringe Schwimmzeit leide die Sicherheit der Kinder im Schwimmen. Dies habe auch Auswirkungen in die Freizeit der Kinder. Hier sei an die immer häufiger werdenden Ertrinkungsunfälle durch ungeübte Schwimmer erinnert.

 

Die Fahrt zu einem auswärts gelegenen Schwimmbecken setze die Schüler einer unnötigen Gefahr insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnisse aus. Der Stressfaktor sowohl für Schüler, wie auch die Lehrer werde deutlich erhöht.

 

Bei GL-Schülern sei ein erhöhter Personalbedarf während der Busfahrten zu erwarten. Der Stundenplan könne nur in Abhängigkeit von anderen Schulstundenplänen erstellt werden. Die Planungen seien damit nachrangig zu der jeweiligen anderen Schule. Zu befürchten sei, dass die Kinder den ungünstig gelegenen Schwimmunterricht in den ersten beiden Schulstunden zugeteilt bekommen, was einen effektiven Unterricht in den Stunden danach fast unmöglich mache.

 

Die Schließung des Lehrschwimmbeckens Vossenack werde zu einem Attraktivitätsverlust der Schule im gesamten führen. Immerhin zögen junge Familien solche Überlegungen in die Lebensplanung ein und entschieden u.a. danach ihren Wohnort. Fehlende Ortsattraktivität führe zur Landflucht mit allen bekannten folgen.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 18. März 2016 bei der Gemeinde angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 4. April 2016 begonnen. Am 29. Juni 2016 hatten die Initiatoren 573 Unterschriften bei der Gemeinde eingereicht. 732 Unterschriften hätten es aber mindestens sein müssen. Der Gemeinderat hatte das Begehren deshalb am 7. Juli 2016 für unzulässig erklärt.

 

Kontakt:Schulpflegschaft GGS Vossenack-Bergstein

Aktuelles

Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier