Elsdorf

Ratsbürgerentscheid über Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Straßengeviert Ohndorfer Straße / Alemannenstraße / Keltenweg / Gotenweg

Träger: Stadt Elsdorf

Status: Ratsbürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Nach Meinung der Stadt Elsdorf braucht der Ort 2018 mehr Einkaufsmöglichkeiten. Viele Elsdorfer kauften ihre Lebensmittel in den Nachbarstädten ein, weil sie vor Ort nicht genug Geschäfte hätten. Deshalb sollte an der Ohndorfer Straße ein Supermarkt angesiedelt werden. Das Lebensmittelgeschäft soll im Bereich des Aschenplatzes und des Parkplatzes entstehen.

 

Die Stadt Elsdorf wollte das Gelände an einen Investor verkaufen, der dafür sorgen soll, dass sich der Supermarkt dort ansiedelt. Deshalb sollte für den in Elsdorf-Angelsdorf innerhalb des Straßengevierts Ohndorfer Straße / Alemannenstraße / Keltenweg / Gotenweg liegenden Bereich ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden mit dem Ziel, anschließend dortige städtische Grundstücke zu verkaufen und mit dem Erlös die notwendige Sanierung des Elsdorfer Stadions und der daran angrenzenden Sportstätten finanzieren zu können.

 

Vor dem Hintergrund einer schwierigen Finanzlage durch wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen bei Kohle und Zucker müsse die Stadt Elsdorf andere Wege zur Bereitstellung notwendiger Mittel für den Erhalt und die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur beschreiten, als die weitere Erhöhung der Verschuldung, hieß es zur Begründung. Dringender Handlungsbedarf bestehe hier für die nachhaltige Instandsetzung und Modernisierung des Elsdorfer Stadions und der daran angrenzenden Sportstätten, wofür der Stadt entsprechende Finanzmittel fehlten.

 

Im Rahmen einer aktiven Wachstumsstrategie könne in Angelsdorf für die in die Jahre gekommene, nicht mehr zeitgemäße Fläche ein Bauleitverfahren eingeleitet werden, welches unter Beibehaltung der Parkplätze und bei Ausweitung der Grünanlagen und des Baumbestandes Baugrundstücke generiert, durch deren Veräußerung die erforderlichen Mittel für die Sportstättensanierung beschafft werden können. Die bauliche Nutzung des o. a. Bereichs bedeute für den zentralen Innenstadtbereich ebenso wie für die bereits vorhandenen angrenzenden Immobilien eine deutliche städtebauliche Aufwertung. Neben Wohnraum, der in einem familienfreundlichen Umfeld geschaffen wird, sollen Grünflächen einen hohen Stellenwert auf dem Areal erhalten. Plätze, die zum Verweilen einladen, sollen im Konzept integriert werden.

 

Die Bürgerinitiative „Unser Elsdorf - jetzt nicht aufgeben!“ lehnte die Pläne der Stadt ab. Die Parkplätze entlang der Ohndorfer Straße würden dringend für Freibad, Tennisplätze, Sportveranstaltungen in der Dreifachsporthalle und im Stadion sowie für Brauchtumsveranstaltungen am Stadion und der Festhalle benötigt, argumentierte die Initiative. Bereits jetzt würden die Parkplätze durch Real- und Hauptschule genutzt. Die im Aufbau befindliche Gesamtschule erweitere ab dem Schuljahr 2019/2020 in die Sekundarstufe II. Deshalb seien zusätzliche Parkplätze für Lehrkräfte, Referendare, weiteres beratendes Personal und Oberstufenschüler erforderlich. Die erforderlichen Parkflächen seien an der Ohndorfer Straße bereits vorhanden und könnten genutzt werden.

 

Die Grünanlagen entlang der Alemannenstraße und des Kelten- und Gotenweges seien mit einem schützenswerten Baumbestand besetzt. Mit Blick auf die nahe Seniorenwohnanlage könnten diese Flächen als Erholungsraum für die gesamte Bevölkerung genutzt werden.

 

Das Einzelhandelsgutachten der CIMA lasse keinen Bedarf für einen weiteren Discounter erkennen. Auch eine Wohnbebauung sei auf dem Areal nicht erforderlich, da die Stadt über ausreichend Flächen im Baugebiet „Zum Kapellchen“ verfüge. Daher bestehe keine Notwendigkeit, das Gebiet der Parkplätze, des Ascheplatzes und der Grünanlagen zwischen Ohndorfer Straße, Alemannenstraße sowie Kelten- und Gotenweg zu verkaufen.

 

Der Stadtrat hatte am 19. Dezember die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids beschlossen. Der Ratsbürgerentscheid am 18. März 2018 war ungültig. Zwar votierten 53,6 Prozent der Abstimmenden gegen den Bebauungsplan, jedoch erreichten die "Nein"-Stimmen nicht das vorgeschriebene Quorum von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 31,6 Prozent.

 

Info:

  • Informationen der Stadt Elsdorf zum Ratsbürgerentscheid

  • Bürgerentscheid Elsdorf

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    Bürgerbegehren gegen Verkauf des Ascheplatzes, der Parkplätze und Grünanlagen in Elsdorf-Angelsdorf

    Träger: Initiative „Unser Elsdorf - jetzt nicht aufgeben!“

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Nach Meinung der Stadt Elsdorf braucht der Ort mehr Einkaufsmöglichkeiten. Derzeit kauften viele Elsdorfer ihre Lebensmittel in den Nachbarstädten ein, weil sie vor Ort nicht genug Geschäfte hätten. Deshalb soll an der Ohndorfer Straße ein Supermarkt angesiedelt werden. Das Lebensmittelgeschäft soll im Bereich des Aschenplatzes und des Parkplatzes entstehen.

     

    Die Stadt Elsdorf will das Gelände an einen Investor verkaufen, der dafür sorgen soll, dass sich der Supermarkt ansiedelt. Durch den Grundstücksverkauf würde die Stadt auch Geld bekommen, womit sie die maroden Sportanlagen sanieren könnte.

     

    Die Bürgerinitiative „Unser Elsdorf – jetzt nicht aufgeben!“ lehnte die Pläne der Stadt ab. Mit einem Bürgerbegehren wollte sie den Verkauf des Ascheplatzes, der Parkplätze und der Grünanlagen in Elsdorf-Angelsdorf verhindern.

     

    Die Parkplätze entlang der Ohndorfer Straße würden dringend für Freibad, Tennisplätze, Sportveranstaltungen in der Dreifachsporthalle und im Stadion sowie für Brauchtumsveranstaltungen am Stadion und der Festhalle benötigt, argumentierte die Initiative. Bereits jetzt würden die Parkplätze durch Real- und Hauptschule genutzt. Die im Aufbau befindliche Gesamtschule erweitere ab dem Schuljahr 2019/2020 in die Sekundarstufe II. Deshalb seien zusätzliche Parkplätze für Lehrkräfte, Referendare, weiteres beratendes Personal und Oberstufenschüler erforderlich. Die erforderlichen Parkflächen seien an der Ohndorfer Straße bereits vorhanden und könnten genutzt werden.

     

    Die Grünanlagen entlang der Alemannenstraße und des Kelten- und Gotenweges seien mit einem schützenswerten Baumbestand besetzt. Mit Blick auf die nahe Seniorenwohnanlage könnten diese Flächen als Erholungsraum für die gesamte Bevölkerung genutzt werden.

     

    Das Einzelhandelsgutachten der CIMA lasse keinen Bedarf für einen weiteren Discounter erkennen. Auch eine Wohnbebauung sei auf dem Areal nicht erforderlich, da die Stadt über ausreichend Flächen im Baugebiet „Zum Kapellchen“ verfüge. Daher bestehe keine Notwendigkeit, das Gebiet der Parkplätze, des Ascheplatzes und der Grünanlagen zwischen Ohndorfer Straße, Alemannenstraße sowie Kelten- und Gotenweg zu verkaufen.

     

    Das Bürgerbegehren wurde am 7. Juli 2017 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 5. August 2017 begonnen. Am 10. Oktober 2017 hatten die Initiatoren 2.339 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

     

    Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 19. Dezember 2017 für unzulässig erklärt. Begründung: Die Unterschriftenlisten ließen nicht erkennen, dass die zu leistenden Unterschriften einem Bürgerbegehren dienten. Zwischen der Fragestellung und der Begründung fehle es zudem an der notwendigen Kongruenz. In der Fragestellung gehe es um Eigentum und Besitz an den genannten Flächen, in der Begründung aber um deren zukünftige Nutzung.

     

    Kontakt:Peter Immerath

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    Bürgerbegehren gegen Autohof im Elsdorfer Süden

    Träger: Initiative Heppendorf

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

     

    Aktuelles/Ergebnis: Das Bonner Unternehmen "Tank & Rast" plante 2017 den Bau eines Autohofs an der Autobahn A 4 bei Heppendorf im Elsdorfer Süden. Hier sollen Stellplätze für Lastwagen und Autos, eine Tankstelle, ein Restaurant und ein Hotel entstehen. Der Autohof sollte auf einer Fläche von knapp neun Hektar zwischen der Bundesstraße 477 und der Kreisstraße 16 errichtet werden. Die Stadt Elsdorf will dafür die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen.

     

    Der Autohof würde durch einen Kreisverkehr an der Stelle erschlossen, wo die Karl-Ferdinand-Braun-Straße auf die K 16 stößt. Damit wäre das Sindorfer Gewerbegebiet angebunden. Zielgruppe des Autohofs sollen nicht nur Fernfahrer und Reisende sein, sondern auch Menschen aus dem Umland, etwa aus dem Gewerbegebiet, sein. Für den Autohof will „Tank & Rast“ über 13 Millionen Euro investieren.

     

    Die Verkehrsministerien von Land und Bund halten den Autohof an der Stelle für nötig. Schon heute bestehe laut einem Gutachten entlang der A 4 ein Defizit an LKW-Stellplätzen. Dieses Defizit werde sich noch verstärken, weil drei kleine Parkplätze wegfielen. Die nächsten Rastmöglichkeiten seien bei Frechen und Düren. Schon heute führen LKW bei Sindorf ab und parkten in den umliegenden Ortschaften. Das Vorhaben werde Arbeitsplätze schaffen und dramatischen Situationen an der A 4 vorbeugen. Um den Autohof aber bauen zu können, muss "Tank & Rast" Land erwerben. Außerdem muss der Regionalplan geändert werden.

     

    Die „Initiative Heppendorf“ lehnte den Bau des Autohofes ab. Es sei Aufgabe des Bundes, für ausreichende Versorgung mit LKW-Parkständen an Bundesautobahnen zu sorgen. Es sei nicht Aufgabe der Stadt Elsdorf, diese Aufgabe in Form eines Autohofes im Elsdorfer Süden zu übernehmen. Der Stadtteil Heppendorf werde bereits über Gebühr durch den heranrückenden Tagebau, die neu errichtete B477n, die Kohlebahn sowie die Verlegung der A4 belastet. Eine weitere Belastung mit Lärm, Licht und Verkehr durch den Autohof am Ortsrand sei nicht zumutbar und überflüssig.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 19. August 2017 begonnen. Das Begehren wurde wegen Nichterreichens der notwendigen Unterschriftenzahl nicht eingereicht.

     

    Info:Initiative Heppendorf

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    Bürgerbegehren gegen Übertragung des Kanalnetzes an den Erftverband

    Träger: Bürgerinitiative

    Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Gemeinde Elsdorf hat am 22. Mai 2007 mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen, das gemeindliche Kanalnetz an den Erftverband zu übertragen. Die beiden Fraktionen wollten mit dem Erlös hieraus die Schulden der Gemeinde abbauen.

     

    Andernfalls drohe eine Erhöhung der Abwassergebühren und der Grundsteuer. Mittelfristig müssten evtl. sogar gemeindliche Einrichtungen wie Bäder, Bürgerhäuser, Bücherei usw. geschlossen werden. Eine Förderung von Jugendarbeit, Vereinen und Kultur sowie viele Maßnahmen für die freiwillige Feuerwehr könnten ebenfalls nicht mehr durchgeführt werden. Unterhaltungsmaßnahmen und Straßenbauprojekte müssten auf das Notwendigste reduziert werden, Baugebiete könnten nicht mehr erschlossen werden.

     

    Im Übrigen könnten durch anstehende Gesetzesänderungen bald auch Privatunternehmen das Kanalnetz übernehmen, die im Gegensatz zum Erftverband gewinnorientiert arbeiteten und zusätzlich noch 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Gebühren erheben würden. Der Gemeinde liege bereits seit Jahren ein solches Angebot eines großen privaten Wasserwirtschaftsunternehmen vor.

     

    Eine Bürgerinitiative hatte gegen die Kanalnetz-Übertragung ein Bürgerbegehren initiiert. Durch das Begehren sollte der Ratsbeschluss aufgehoben und festgeschrieben werden, dass das Kanalnetz uneingeschränkt in gemeindlicher Nutzung bleibt.

     

    Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sei der Erhalt des Einflusses der Gemeinde Elsdorf auf das Kanalnetz unverzichtbar, hieß es in der Begründung des Bürgerbegehrens. Der Entschädigungsbetrag könne von einem neuen Betreiber über kalkulatorische Zinssätze und dem Gebührenbescheid an den Bürger weitergegeben werden. Der Bürger trage somit das Zinsrisiko des Kapitalmarktes über die gesamte Entschädigungssumme. Bei einer langfristigen wirtschaftlichen Betrachtung würde der Gemeinde nach heutigen Zahlen deshalb ein finanzieller Nachteil entstehen.

     

    Die Bürgerinitiative befürchtete zudem höhere Abwassergebühren, außerdem gehe der Einfluss der Gemeinde zurück.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 23. Juni 2007 begonnen. Am 18. Juli hat die Bürgerinitiative 4.484 gültige Unterschriften an Bürgermeister Wilfried Effertz übergeben. Am 21. August 2007 teilte die Verwaltung mit, dass sie das Bürgerbegehren für zulässig hält. Am 12. September 2007 hat der Rat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, es inhaltlich jedoch abgelehnt.

     

    Im Bürgerentscheid, der vom 19.11. - 09.12.2007 nur auf dem Briefweg stattfand, war das Bürgerbegehren erfolgreich. 84,9 Prozent der Abstimmenden lehnten einen Verkauf des Kanalnetzes an den Erftverband ab. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 41,6 Prozent.

     

    Kontakt:Frank Granderath

    Info:Gemeinde Elsdorf

    Aktuelles

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