Duisburg

Bürgerbegehren gegen Designer Outlet-Center

Träger: Bürgerinitiative "Ja zu Duisburg - kein DOC"

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Duisburg hatte am 1. Februar 2017 mehrheitlich den Grundsatzbeschluss zur Realisierung eines Designer Outlet Center (DOC) auf der Fläche der Duisburger Freiheit gefasst. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass durch den Bau eines DOC zusätzliche Kaufkraft in Duisburg gebunden werde. Zudem sollten neue Arbeitsplätze entstehen. Die Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel wurden von der Ratsmehrheit als gering und die Auswirkungen auf benachbarte Zentren als vertretbar angesehen. Das in 2,5 km Entfernung von der Stadtmitte gelegene Gelände sei gut an die Innenstadt angebunden.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens meinten, dass das geplante DOC massive Auswirkungen auf die Duisburger Innenstadt haben und zu massiven Umsatzeinbußen des Einzelhandels führen werde. Auch in benachbarte Zentren werde es zu erheblichen negativen Einflüssen kommen. Schon heute habe die langjährige Planungsunsicherheit zu Leerständen, Rückgang der Ladenmieten und zu einem Wertverlust der Immobilien geführt. Zudem liegt der Mittelpunkt des DOC nicht mehr in fußläufiger Entfernung zur Haupteinkaufsstraße der Duisburger Innenstadt.

 

Der Handel in der traditionellen Einkaufszone könne dagegen weiter belebt werden, wenn er auf aktuell leerstehenden Flächen abgewickelt und mit Flächen für Kultur, Gastronomie und Freizeit eng verbunden werde. Die Bürgerinitiative will, dass bestehende Planungsziele für die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes, wie der Masterplan Foster, erweitert werden. Die „Duisburger Freiheit“ soll von der Stadt Duisburg als „Urbanes Quartier“ mit einer Grünzugverbindung nach Süden entwickelt werden. Die Fläche soll eine städtebaulich höherwertige Nutzung erfahren. Es gebe einen großen Bedarf an citynahem Wohnen und an größeren und neuen Büroimmobilien in erstklassiger Verkehrslage.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 20. März 2017 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 10. April 2017 begonnen. Am 23. Mai 2017 hatten die Initiatoren rund 22.500 Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 3. Juli 2017 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 24. September 2017 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 51,1 Prozent der Abstimmenden votierten gegen das Designer Outlet Center. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 59,9 Prozent.

 

Info:

  • Bürgerbegehren "Ja zu Duisburg"

  • Informationen der Stadt Duisburg zum Bürgerentscheid

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    Bürgerbegehren gegen Platanen-Fällung in der Mercatorstraße

    Träger: BUND Duisburg

     

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr und der Umweltausschuss des Rates der Stadt Duisburg sowie die Bezirksvertretung Mitte haben in einer gemeinsamen Sitzung am 19. Februar 2015 mit den Stimmen von SPD und CDU beschlossen, 19 Bäume auf der Mercatorstraße und fünf Bäume an der Friedrich-Wilhelm-Straße zu fällen. Damit soll Platz für ein neues Verwaltungsgebäude gegenüber der Bahnhofsplatte und für eine Änderung des Straßenverlaufes geschaffen werden.

     

    Hintergrund ist, dass die Stadt einen Investor sucht, der das Grundstück in bester Citylage an der Mercatorstraße kauft und bebaut. Doch dazu müsste die Straßenführung geändert und die Bäume müssten gefällt werden.

     

    Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert, dass die Stadtverwaltung bei ihrem Vorgehen die Bürger nicht ausreichend beteiligt habe und diese somit vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien.

     

    Hauptargument der Bürgerinitiative für den Erhalt der Platanen ist vor allem der Schutz von Alleen. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW habe in der Novelle des Landschaftsschutzgesetzes Alleen, die an Straßen und Wegen stehen, unter Schutz gestellt. Zudem trügen die Platanen an der Mercatorstraße durch Feinstaubfilterung und als Sauerstofflieferant wesentlich zu einem guten Klima bei. Geschäfte in der Mercatorstraße könnten ohne die Bäume durch die starke Sonneneinstrahlung beeinträchtigt werden. Eine Neuanpflanzungen brauche 30 - 40 Jahre, um ein gleichwertiger Ersatz zu sein.

     

    Das Bürgerbegehren wurde am 13. März 2015 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 4. April 2015 begonnen. Am 14. April 2015 wurden die Bäume von der Stadt gefällt. Das Bürgerbegehren wurde deshalb nicht weiterverfolgt.

     

    Info:BUND Duisburg

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    Bürgerbegehren gegen Verkauf eines Grundstücks am Wambachsee

    Träger: Bürgergemeinschaft Wedau

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt Duisburg plant den Verkauf eines Grundstücks am Wambachsee. Sie erhofft sich dadurch Einnahmen von schätzungsweise gut einer Million Euro. Die Stadt begründet den Verkauf damit, dass das Grundstück, das sich derzeit im Besitz des städtischen Immobilienbetreibers IMD befindet, entsprechend dem Bebauungsplan nicht für die Öffentlichkeit vorgehalten werden müsse. Zur Straße hin dürfe es bebaut werden, auf dem Teil der Fläche zum Seeufer stehen Bäume. Nach Angaben der Stadt bestehe keine Absicht, den Bebauungsplan so abzuändern, dass auch auf dieser Fläche eine Wohnbebauung ermöglicht wird. Auch sei der Zugang zum See weiterhin über die vorhandenen öffentlichen Wege möglich und werde durch den geplanten Grundstücksverkauf nicht eingeschränkt.

     

    Die Bürgergemeinschaft Wedau wandte sich mit einem Bürgerbegehren gegen den Grundstücksverkauf. Das auf der Ostseite großteils bewaldete bzw. mit 60 bis 100jährigen Buchen bestockte Grundstück biete sich als Freizeitgrundstück zur vielfältigen Erholung an und werde dazu von den Bürgern seit Jahrzehnten bereits intensiv genutzt, argumentierten die Bürgerbegehrensinitiatoren. Eine Bebauung setze die zumindest teilweise Entfernung des Baumbestandes voraus und werde damit den Erholungs- und Freizeitwert der Fläche wesentlich einschränken.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 2. Juni 2012 begonnen. Am 27. August 2012 hatte die Bürgerinitiative hierfür 15.860 gültige Unterschriften an die Stadt übergeben.

     

    Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 24. September 2012 für unzulässig erklärt. Begründung: Das Begehren verstoße gegen das in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster entwickelte Gebot der Übereinstimmung von Frage, Begründung und Kostenschätzung. Die Fragestellung thematisiere nur den Verkauf des Grundstücks, in der Begründung werde dann aber der Wert der Fläche als Erholungsfläche beschrieben und erläutert, dass eine Bebauung dieses Idyll zerstören würde. Fragestellung und Begründung seien damit thematisch nicht deckungsgleich. Das Begehren ziele eigentlich auf eine Änderung des Bebauungsplans. Dessen Änderung dürfe aber laut Gemeindeordnung nicht Thema eines Bürgerbegehrens sein.

     

    Gegen den Unzulässigkeitsbeschluss des Rates hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage eingereicht. Am 6. September 2013 schlossen Stadt und Bürgerinitiative vor Gericht einen Vergleich. Die Stadt darf drei Teilflächen verkaufen, aber keine weiteren Teilstücke. Für die Öffentlichkeit muss ein Weg zum Ufer frei bleiben. Das Gericht machte deutlich, dass es die Argumentation der Stadt in weiten Teilen nicht nachvollziehen könne. Die Juristen stellten aber fest, dass in der Fragestellung zum Begehren nicht klar erkennbar sei, ob sich die Initiative gegen den Verkauf der gesamten etwa 14.000 Quadratmeter großen Fläche oder nur des Teilstücks richte – aus Sicht des Gerichts ein massiver Mangel.

     

    Dem Vergleich haben der Stadtrat am 11. November und die Initiatoren des Bürgerbegehrens am 12. November 2013 zugestimmt.

     

    Kontakt:Hans-Jürgen Lehmann

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    Bürgerbegehren gegen Schließung des Freibades Toeppersee

    Träger: SPD Duisburg-Rheinhausen

     

    Status: Bürgerentscheid ungültig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Mit einem Bürgerbegehren wollten Rheinhauser Sozialdemokraten die Schließung des Freibades am Toeppersee verhindern. Der Rat hatte die Schließung dieses Bades und den Bau eines neuen Hallenbades an gleicher Stelle am 26. April mit den Stimmen von CDU und Grünen beschlossen.

     

    Die SPD sprach sich für eine alternative Lösung aus. Diese sah vor, neben dem Hallenbad das derzeitige Wellenbad als Außenbademöglichkeit zu erhalten. So hätte ein Kombibad geschaffen werden können, das neben dem Hallenbad keine zusätzlichen Investitionen erfordert hätte.

     

    Die Kosten für die äußere Anpassung in das zukünftige Areal wären durch die eingesparten Abbruchkosten kompensiert worden. Ein zusätzlicher Personalbedarf wäre nicht entstanden. Höhere Betriebskosten wären durch die höhere Zahl der Badegäste mehr als wett gemacht worden. Die Stadtverwaltung hielt diese Zahlen für falsch.

     

    Die Duisburger Fachschaft Schwimmen befürchtete, dass der Erhalt des Bades die Schließung von anderen Sportstätten in anderen Bezirken der Stadt zur Folge gehabt hätte.

     

    Die CDU hatte argumentiert, dass das vom Rat beschlossene Bäderkonzept für Rheinhausen im Gegensatz zu vielen anderen Stadtbezirken einen Bäderneubau vorsehe. Diese für Rheinhausen vorteilhafte Beschlusslage wäre durch ein Ja zum Vorschlag der Bürgerinitiative gefährdet worden, da der von der Bezirksregierung verbindlich festgelegte Finanzrahmen nicht mehr hätte eingehalten werden können.

     

    Die CDU wolle für alle Duisburger Stadtbezirke ein möglichst gleichwertiges Angebot erreichen. Daher sei für die CDU-Fraktion auch keine weitere Umschichtung zu Lasten der übrigen Bezirke für die Rheinhauser Zusatzwünsche denkbar. Rheinhausen erhalte bereits nach dem gültigen Konzept mit 6,8 Mio. Euro für sein Bad mehr als doppelt soviel wie die restlichen sechs Stadtbezirke insgesamt.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 17. Mai 2007 begonnen. Bis zum 25. Juli 2007 hatten die Initiatoren 26.664 Unterschriften an den Bürgermeister übergeben.

     

    Am 10. September 2007 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens dem Rat einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Danach sollte das Freibad bis zur Fertigstellung des Hallenbades (voraussichtlich 2010) mindestens zwei Monate im Jahr geöffnet bleiben. In dieser Zeit sollte das Hallenbad an der Schwarzenberger Straße geschlossen und gewartet werden. Auch nach Fertigstellung des neuen Toepper-Hallenbades sollte das Freibad jedes Jahr mindestens zwei Monate lang offen bleiben. Das 50-Meter-Becken im Freibad sollte aufgegeben, dafür ein Becken im neuen Hallenbad für Bahnschwimmer geöffnet werden. Der Liegebereich des Freibades sollte teilweise für anderweitige Sport- oder Freizeitaktivitäten genutzt werden können. Der Stadtrat hatte den Kompromissvorschlag am 17. September 2007 mit den Stimmen von CDU und Grünen abgelehnt.

     

    Der Bürgerentscheid am 16. Dezember 2007 war ungültig. Zwar votierten 92,2 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren zum Erhalt des Freibades, jedoch verfehlte das Begehren die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 9,8 Prozent.

     

    Kontakt:Hans-Joachim Klein

    Info:Das Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids

     

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    Bürgerbegehren gegen Verkauf von Klinikum-Anteilen

    Träger: Verdi

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Die Gewerkschaft Verdi wollte mit einem Bürgerbegehren erreichen, dass der Verkauf weiterer Anteile am städtischen Klinikum nicht mehr möglich ist. Der Stadtrat hatte am 26. April 2007 den Verkauf von 49 Prozent der Anteile an die Firma Sana beschlossen. Eine Option auf den Verkauf weiterer Anteile ist Teil des Kaufvertrages. Sana sollte für 60 Millionen Euro Neubauten für Krankenhaus und Seniorenzentrum in Gerresheim finanzieren.

     

    Verdi kritisierte, dass die Stadt entgegen früherem Ratsbeschluss nicht alle Möglichkeiten geprüft habe und sich die Chance habe entgehen lassen, möglicherweise mit der Uni-Klinik Essen zu einer Kooperation zu kommen. Die Gewerkschaft sah die Gefahr, dass bei einem stärkeren Anteil von Sana die öffentliche Daseinsvorsorge in Gefahr hätte geraten können. Die Gewerkschaft führte als negative Beispiele die Beteiligung von Sana in Stuttgart und Remscheid an. Dort gebe es erhebliche Kritik von Patienten und Beschäftigten an der Geschäftspolitik von Sana. Verdi befürchtete, dass zur Erzielung höherer Wirtschaftlichkeit Klinikum-Bereiche ausgegliedert werden könnten.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 10. Mai 2007 begonnen. Am 26. Juli hatten die Initiatoren 17.596 Unterschriften hierfür eingereicht.

     

    Am 6. September 2007 teilte die Verwaltung mit, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei, weil es die notwendige Unterschriftenzahl nicht erreicht habe. 3.115 Unterzeichner waren nach Prüfung wegen Mängeln gestrichen worden. Am Ende fehlten danach 393 Unterstützer. Der Rat hatte das Bürgerbegehren deswegen am 17. September 2007 für unzulässig erklärt.

     

    Nach umfangreicher Überprüfung durch einen Beauftragten der Gewerkschaft ver.di wollte die Gewerkschaft festgestellt haben, dass diese Begründung jeder Grundlage entbehrte. Tatsächlich seien in unzulässiger Weise Unterschriften gestrichen worden.

     

    Am 16. Juni 2008 hatte der Rat einen Widerspruch gegen den Unzulässigkeitsbeschluss abgelehnt. In der Abstimmungsvorlage der Verwaltung für den Rat hierzu wurde neben der zu geringen Unterschriftenzahl als Unzulässigkeitsgrund auch genannt, dass im November 2007 bereits die Gemeinnützigkeit aufgegeben wurde und deshalb der Widerspruch gegen den ablehnenden Beschluss des Rates ins Leere gegangen wäre.

     

    Kontakt:Horst Schmidt

     

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    Bürgerbegehren gegen LKW-Verkehr auf der Deichstrasse

    Träger: SPD

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Die Deichstraße wird von vielen LKW als Maut-Ausweichstrecke genutzt. Die Lärm- und Feinstaubbelastung ist für die Anwohner erheblich gestiegen. Daher plädiert das Bürgerbegehren für ein LKW-Fahrverbot auf der Deichstraße. Am 19. April 2006 hat die Bürgerinitiative 1.265 Unterschriften eingereicht. Weil damit die Mindesthürde von 3.099 Unterschriften nicht erreicht wurde, hat der Stadtrat das Bürgerbegehren am 28. Juni 2006 für unzulässig erklärt.

     

    Kontakt:Manfred Kaiser

    Aktuelles

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