Dormagen

Bürgerbegehren für Erhalt des Hallenbades Nievenheim

Träger: IG Nievenheim

 

Status: Klage gegen Unzulässigkeit

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt Dormagen plante 2017 die Schließung des Hallenbades Nievenheim. Nach Meinung der Stadt ist die Wasserfläche des derzeit im Bau befindlichen neuen Hallenbades an der Robert-Koch-Straße ausreichend dimensioniert. Das Bad sei auf 200.000 Besucher jährlich ausgelegt und habe 11,5 Prozent mehr Wasserfläche als die bisherigen beiden Hallenbäder zusammen.

 

Die Interessengemeinschaft Nievenheim wollte dies mit einem Bürgerbegehren verhindern. Die IG sah die Notwendigkeit des Erhalts des Bades, unter anderem als wichtiger Standortfaktor für Nievenheim, aber auch weil sie überzeugt war, dass die Wasserfläche im künftig ohne das Hallenbad Nievenheim einzigen Hallenbad nicht ausreichen wird. Befürchtet wurde auch, dass weniger öffentliche Schwimmzeiten angeboten werden. Die IG bezweifelt zudem die von der Stadt genannten Zahl für eine Sanierung des Nievenheimer Bades in Höhe von über fünf Millionen Euro.

 

Sowohl Vereins-, Schul- als auch Freizeitschwimmen in ganz Dormagen könnten nur mit einem Hallenbad in Nievenheim reibungslos, ortsnah und störungsfrei nebeneinander durchgeführt werden. Anderenfalls würden Fahrtzeiten und Parallelbetrieb verschiedenster Schwimmangebote das Schwimmen in Dormagen deutlich unattraktiver machen. Der Dormagener Norden mit Straberg, Gohr/Broich, Ückerath, Nievenheim, Delrath und Stürzelberg werde von einer Schließung des Nievenheimer Hallenbades deutlich stärker benachteiligt, obwohl gerade hier durch die bestehende Flächennutzungsplanung die größten Bevölkerungszuwächse in Dormagen zu erwarten sei.

 

Der Interessengemeinschaft lag nach eigenen Angaben das Angebot eines seriösen Bad-Bauers vor, der für 3,8 Millionen Euro einen Neubau in Nievenheim errichten würde. Vom Land gebe es zudem bis zu 90 Prozent Fördergelder für eine Bad-Sanierung. Er glaubte, dass die künftigen Betriebskosten des neuen Bades in der Stadtmitte bei über zwei Millionen Euro liegen werden und damit viel höher seien als die der bisherigen beiden Hallenbäder.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 10. April 2017 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 29. April 2017 begonnen. Am 11. September 2017 hatten die Initiatoren 6.970 Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 17. Oktober 2017 für unzulässig erklärt. Begründung: Die Hallenbadfrage sei durch einen Bürgerentscheid im März 2013 und die nachfolgenden Beschlüsse der zuständigen Gremien entschieden worden. Das Bürgerbegehren richte sich gegen diese Entscheidungen und habe die dreimonatige Frist zur Einreichung der notwendigen Unterschriften längst verpasst.

 

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten am 11. Dezember 2017 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen die Unzulässigkeitsentscheidung eingereicht. Am 19. Februar 2018 hatte das Gericht nach vorläufiger Prüfung in einem Eilverfahren festgestellt, dass das von der Interessengemeinschaft Nievenheim initiierte Bürgerbegehren zum Weiterbetrieb des Hallenbads Nievenheim unzulässig ist. Die 1. Kammer des Gerichts lehnte ferner die Gewährung des einstweiligen Rechtsschutzes ab. Am 5. März 2018 hatten die Vertretungsberechtigten gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingereicht. Die Richter hatten die Beschwerde jedoch am 26. März 2018 abgelehnt. Die Klage wurde deshalb zurückgezogen.

 

Kontakt:Reiner Blödgen

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Bürgerbegehren für Erhalt und Sanierung der Hallenbäder

Träger: Bürgerinitiative gegen den Bäder-Abriss in Dormagen

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: In der Frage, ob die vorhandenen Hallenbäder in Dormagen saniert oder ein Neubau errichtet werden soll, hatten sich die Mehrheit des Stadtrats und die Stadtmarketing- und Verkehrsgesellschaft Dormagen (SVGD) als Betreiber für einen Neubau entschieden. Dieser Neubau soll acht 25-Meter-Bahnen und eine Sprunganlage (1 und 3 Meter) umfassen. Im Unterschied zu den bestehenden Bädern sind außerdem ein separates Lehrschwimmbecken (17 mal 10 Meter) und ein eigener Kleinkinderbereich mit 30 Quadratmetern Wasserfläche vorgesehen. Auch die DLRG Dormagen hat sich wegen dieser Ausstattung für den Neubau ausgesprochen.

 

Das geplante Hallenbad am Standort Dormagen soll über eine größere Wasserfläche als beide vorhandenen Bäder zusammen verfügen und alle bisherigen Schwimmangebote aufnehmen. Die Betriebskosten für ein zentrales Hallenbad sind sind laut Stadtverwaltung erheblich geringer. Dies entlaste den städtischen Haushalt, ohne das Schwimmangebot zu verschlechtern. Die Investitionskosten eines Neubaus seien nach Kostenschätzungen von Fachbüros ebenfalls niedriger als die Sanierungskosten für zwei Hallenbäder.

 

Die „Bürgerinitiative gegen den Bäder-Abriss in Dormagen“ forderte den Erhalt und die Sanierung beider Hallenbäder. Durch eine Schließung der bestehenden Bäder werde die Lebensqualität der Dormagener beeinträchtigt. Mit nur einem Schwimmbad könne der Bedarf in der Stadt nicht abgedeckt werden. Die vorhandenen Bäder seien verkehrstechnisch gut angeschlossen und von den umgebenden Schulen aus gut zu erreichen. Ein zentrales Schwimmbad sei aus den Stadtteilen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schlecht zu erreichen. Das Schul- und Vereinsschwimmen werde hierdurch beeinträchtigt. Alle Nutzungsarten der Bäder wie Tauchen, Damenbad, Schul- und Vereinsschwimmen ließen sich nur schwer gleichzeitig in einem Bad ermöglichen. Zwei Bäder ermöglichten eine größere Flexibilität. Auch aus Gründen der Gesundheitsförderung könne auf die beiden Bäder nicht verzichtet werden.

 

Finanziell biete der Neubau keinen Vorteil. Vergleichbare Bäder seien nach Gutachten von Experten, z.B. der Deutschen Gesellschaft für das Bäderwesen, nicht unter 11 - 12 Millionen Euro zu haben. Die Stadtverwaltung habe hierfür aber nur acht Millionen Euro veranschlagt, ohne jedoch eine fundierte und damit auch seriöse Kostenberechnung vorzulegen. Eine Sanierung, die zu zwei neuwertigen Bädern führt, sei dagegen für rund 8 - 9 Millionen Euro durchaus zu realisieren. Höhere Kosten führten zu mehr Schulden, die höhere Zins- und Tilgungsleistungen verursachten und damit die jährlichen Betriebskosten in die Höhe trieben.

 

Eine Sanierung macht aus zwei maroden nicht zwei moderne Bäder, argumentierten CDU, SPD, Grüne und FDP. Am Ende blieben zwei alte Bäder. Eine Sanierung bringe kein Lehrschwimmbecken und keinen Kleinkinderbereich. Gerade die seien aber für Kinder, die das Schwimmen lernen, besonders wichtig. Mit 8,8 Millionen Euro (gutachterlich abgeglichene Schätzung) werde eine Sanierung teurer als der Neubau eines Hallenbades. Erfahrungsgemäß berge jede Sanierung bautechnische und finanzielle Risiken, die erst im Laufe des Sanierungsprozesses zutage träten. Derartige Risiken seien bei dem Dormagener und Nievenheimer Hallenbad besonders groß, da beide Bäder „stark sanierungsbedürftig“ seien. Auch nach einer Sanierung ließen sich die beiden Hallenbäder im Vergleich mit einem Hallenbadneubau nur zu deutlich höheren Betriebskosten von etwa 165.000 Euro pro Jahr führen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 31. Juli 2012 begonnen. Am 18. Oktober 2012 hatte die Bürgerinitiative gegen den Bäder-Abriss 6.635 Unterschriften hierfür an Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann übergeben. Der Rat hat das Begehren am 11. Dezember 2012 abgelehnt.

 

Der Bürgerentscheid am 10. März 2013 war ungültig. Zwar votierten 63,5 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, jedoch erreichte dieses nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 15 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 17,5 Prozent.

 

Kontakt:Kerstin Born

Info:Informationen der Stadt Dormagen zum Bürgerentscheid

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Bürgerbegehren für Erhalt der Römertherme

Träger: TSV Bayer Dormagen

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Seit 2003 betreibt der TSV Bayer Dormagen mit hohem Anteil an ehrenamtlichem Engagement der Schwimmabteilung das einstige Bayer-Freibad Römertherme. Die bisherige Regelung zur Defizitabdeckung war ausgelaufen. Die Bayer AG hatte sich bereit erklärt, weiterhin die Hälfte der Fehlbeträge zu tragen, wenn die Stadt oder eine ihre Töchter im Gegenzug bereit sind, die andere Hälfte bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 Euro jährlich zu schultern. Die Stadtverwaltung hatte einen Zuschussantrag des TSV trotz der anstehenden Haushaltssicherung fachlich befürwortet. CDU, FDP und Grüne lehnten städtische Zuschüsse für das Bad aber ab.

 

In ihrer derzeitigen Finanzsituation könne sich die Stadt einen solchen Zuschuss nicht leisten, ohne ihre Verschuldung zu Lasten künftiger Generationen weiter zu erhöhen, so die Ratsmehrheit. Man wolle nicht durch den heutigen Konsum die Zukunft der Kinder und Enkelkinder weiter belasten und verbauen. Die heute entscheidenden Generationen müssten ihren Konsum und damit auch den Betrieb der Römertherme selber finanzieren. Dies könne etwa durch die Zahlung höherer Abgaben an die Stadt geschehen.

 

Eine Schließung des ganzjährig betriebenen Freibads hätte aus Sicht des Vereins katastrophale Folgen für den gesamten Dormagener Schwimmsport und die örtliche Freizeitlandschaft. Betroffen seien nicht nur die rund 700 Mitglieder der Schwimmabteilung des Vereins, sondern mehr als 140.000 öffentliche Badegäste, die jährlich die Römertherme besuchten. Dormagen werde einen wichtigen „Gesundheitsquell“ und dazu die vielfältigen Schwimmkurse in der Römertherme verlieren. Die 6.500 Bahnnutzungsstunden in der Römertherme könnten nicht auf die beiden städtischen Hallenbäder verteilt werden. Auch für andere Vereine werde die in diesem Fall notwendige Umverteilung der Schwimmzeiten zu einer drastischen Reduzierung des Angebots führen. Für die Rettungskräfte von DLRG und Feuerwehr entfielen Ausbildungsmöglichkeiten. Für Dormagen bedeute eine Schließung des Bades den Wegfall eines wichtigen Faktors als familienfreundliche Stadt.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 23. August 2012 begonnen. Am 3. September hatten die Initiatoren 12.071 Unterschriften hierfür an Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann übergeben.

 

Zur Ratssitzung am 20. September 2012 hatten die Ratsmitglieder einen Vorschlag für eine Vereinbarung zwischen Stadt und TSV Bayer Dormagen zur Sicherung des Bad-Betriebes für die nächsten fünf Jahre erhalten. Danach sollte der TSV den Eintritt für vereinsfremde Besucher schrittweise erhöhen. Einnahmeziel war ein Euro mehr pro Tag und Person. Der Verein sollte außerdem einen Förderverein für die Römertherme gründen. Mit Hilfe der Bayer AG/Currenta und der Stadt sollten Sponsoren gesucht werden, die Beiträge zur Defizit-Deckung hätten leisten können. Hätten diese Maßnahmen nicht ausgereicht, sollte die Stadt ein verbleibendes Defizit des TSV bis zu einem Betrag von maximal 200.000 Euro decken. Der Rat hatte das Bürgerbegehren daraufhin formal für zulässig erklärt, die Entscheidung über die Vereinbarung aber auf den 1. Oktober 2012 vertagt.

 

Bei der Ratssitzung am 1. Oktober 2012 blieben CDU, FDP und Grüne bei ihrer Ablehnung städtischer Zuschüsse an das Bad. Der Rat lehnte das Bürgerbegehren mit 23 : 15 Stimmen ab.

 

Im Bürgerentscheid am 25. November 2012 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 90,3 Prozent der Abstimmenden votierten für den Erhalt der Römertherme. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 24.4 Prozent.

 

Info:

  • Bürgerbegehren "Rettet die Römertherme"

  • Informationen der Stadt Dormagen zum Bürgerentscheid

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    Bürgerbegehren gegen weitere Beigeordnetenstelle

    Träger: Zentrumspartei

     

    Status: Bürgerbegehren vom Rat übernommen

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Dormagen hatte am 1. Dezember 2009 mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen die Einrichtung und Ausschreibung der Stelle eines weiteren Beigeordneten beschlossen. Der neue Verwaltungsbeamte sollte zuständig sein für die Fachbereiche Sicherheit und Ordnung, Schule, Kinder, Familien, Senioren sowie die Bereiche Kultur und Sport übernehmen.

     

    Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann (CDU) und die Ratsmehrheit hielten die neue Stelle für dringend notwendig. Es gebe in Nordrhein-Westfalen keine andere Stadt von der Größe Dormagens, die mit nur zwei Wahlbeamten, nämlich einem Bürgermeister und einem Beigeordneten, auskomme. Im Jahr 1994 habe es sogar vier Wahlbeamte und zwei Dezernenten in Dormagen gegeben. Mit dieser auf zwei Ebenen aufgeteilten Führung habe die Verwaltung damals gut funktioniert.

     

    Die Zentrumspartei kritisierte, dass die Besetzung dieser Stelle nicht zu den seinerzeit herrschenden Sparzwängen passte. Die veranschlagten 80.000 Euro Bruttogehalt im Jahr spiegelten nicht die tatsächlichen Kosten der neuen Stelle wider. Das Zentrum rechnete mit Kosten von 145.560 Euro jährlich. Wäre noch eine Sekretärin eingestellt worden, wären noch einmal 77.880 Euro jährlich hinzu gekommen. Bei einem Zinssatz von drei Prozent hätten sich mit dieser Summe sieben Millionen Euro Kredit finanzieren lassen. Damit könne man alle Schultoiletten und maroden Schulgebäude sanieren.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 28. Dezember 2009 begonnen. Am 26. Januar 2010 hatten die Initiatoren hierfür 4.641 Unterschriften an den Bürgermeister der Stadt übergeben. Als Reaktion darauf gaben CDU, FDP und Grüne am 1. Februar 2010 bekannt, auf die Einrichtung einer weiteren Beigeordnetenstelle verzichten zu wollen. Der Rat hatte am 4. Februar 2010 entsprechend entschieden und das Bürgerbegehren übernommen.

     

    Anstelle des Beigeordneten hatte der Rat danach aber am 8. Juli 2010 die Einrichtung einer neuen Dezernentenstelle beschlossen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sahen in der Einrichtung dieser Stelle eine unzulässige Umgehung ihres Bürgerbegehrens. Der Rat könne nicht eine Dezernentenstelle mit nahezu identischem Aufgabenbereich ausschreiben, so die Antragsteller einer entsprechenden Klage beim Verwaltungsgericht Köln. Die Richter sind dieser Klagebegründung in ihrem am 21. Oktober 2010 verkündeten Urteil nicht gefolgt. Da Beigeordneten und Dezernenten eine unterschiedliche kommunalverfassungsrechtliche Stellung zukomme, werde die Einrichtung einer Dezernentenstelle von dem Antragsgegenstand des Bürgerbegehrens nicht umfasst. Der Rat sei deshalb durch seinen Beschluss von Februar 2010 an der Einrichtung einer Dezernentenstelle nicht gehindert gewesen.

     

    Kontakt:Hans-Joachim Woitzik

    Aktuelles

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