Sprockhövel

Bürgerbegehren gegen Flüchtlingsunterkünfte am Bolzplatz Waldweg und am Gedulderweg

Träger: Initiative "Miteinander in Sprockhövel"

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Sprockhövel hatte am 24. September 2015 die Errichtung von Flüchtlingsunterkünfte an sechs Standorten beschlossen. Die Initiative "Miteinander in Sprockhövel" hat ein Bürgerbegehren gestartet, um den Beschluss aufzuheben.

 

Die Ratsentscheidung sei unter dem Druck der noch nicht absehbaren Flüchtlingszuweisungen entstanden, meinten die Initiatoren des Bürgerbegehrens. In Panik seien aufgrund der sich täglich ändernden Zahlen der Zuweisungen von Flüchtlingen die erstbesten bzw. nach Angabe der Verwaltung noch einzigen verfügbaren städtischen Grundstücke für die Bebauung festgelegt worden, ohne danach zu fragen ob an diesen Standorten die für Flüchtlinge notwendige Infrastruktur für eine langfristige Unterbringung vorhanden ist oder ob ein sozial feststehender Bereich völlig zerstört werde.

 

Es reiche nicht, unüberlegt und im „Hauruckverfahren“ feste Wohnbauten auf städtischen Grundstücken zu errichten, die einer zu kleinen Anzahl von Flüchtlingen Wohnraum böten. Um den städtischen Haushalt zu entlasten, sollten außerdem und vorrangig Investoren gesucht werden, die bereit seien, Objekte zu finanzieren und an die Stadt für die Unterbringung von Flüchtlingen zu vermieten.

 

Ziel der Initiative war es, eine „der letzten Bolz- und Spielmöglichkeiten in der Natur in Niedersprockhövel“ zu erhalten. Die Aktivitäten richteten sich nicht gegen Flüchtlinge, sondern gegen die Wahl des Standortes. Zudem werde durch den Bau von Immobilien auf dem Bolzplatz alter, „schützenswerter Baumbestand“ vernichtet.

 

Als alternative Standorte für Bauvorhaben und Containerstandorte listete die Initiative unter anderem das Bildungszentrum der IG Metall, das Grundstück an der Zeche Alte Haase, Grundstück an der Kleinbeckstr./Im Kühlen Grunde und das Grundstück unterhalb der Firma Geller an der Hattinger Straße auf.

 

Als Immobilien könnten nach Ansicht der Anwohner des Bolzplatzes unter anderem die Grundschule Nord, das ehemalige Gemeindehaus in Hiddinghausen oder der frühere Aldi-Standort an der Steinklippe in Haßlinghausen genutzt werden. Zudem sollten nach Meinung der Initiative Industriebetriebe gezielt angesprochen werden, um mögliche freie Büro- und Lagerflächen zu erschließen und nutzen.

 

Die Unterkunft in Sporthallen sei dauerhaft keine zumutbare Lösung und beeinträchtige die Sporttreibenden in Sprockhövel in ihrem Freizeit- und Sporterleben, argumentieren SPD, CDU, FDP, Grüne und Linke. Auch die Unterbringung in Wohncontainern stelle lediglich eine befristete Lösung für nur wenige Jahre dar. Ideal sei hingegen die Errichtung von Wohnhäusern, deren Bau derzeit mit erheblichen finanziellen Mitteln des Staates gefördert werde. Die Errichtung dieser Wohnhäuser rechne sich für die Stadt auch finanziell, im Gegensatz zu Wohncontainern, für deren Aufstellung vergleichsweise hohe Mietkosten anfielen.

 

Die Entscheidung der großen Mehrheit des Rates für die Standorte sei mit Augenmaß und Verantwortung getroffen worden. Dabei seien sehr wohl die Interessen der jeweiligen Anwohner abgewogen worden. Insbesondere sei darauf geachtet worden, dass eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Standorte auf das gesamte Stadtgebiet erfolgt. Wenn die Bürgerinitiative den Bürgerentscheid gewinne, würden die am Waldweg und am Gedulderweg vorgesehenen Plätze dann auf andere Standorte im Stadtgebiet verteilt werden müssen, die teilweise bereits heute eine weit höhere Zahl von Flüchtlingen aufgenommen hätten.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 20. Oktober 2015 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 1. Januar 2016 begonnen. Am 22. Februar 2016 hatten die Initiatoren 2.532 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hat das Begehren am 17. März 2016 abgelehnt.

 

Der Bürgerentscheid am 5. Juni 2016 war ungültig. Zwar votierten 62,3 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, jedoch erreichte dieses nicht dir vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 31,2 Prozent.

 

Info:

  • Initiative "Miteinander in Sprockhövel"

  • Informationen der Stadt Sprockhövel zum Bürgerentscheid

  • Bürgerentscheid: das Abstimmungsergebnis

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    Bürgerbegehren für Sportplatzsanierung

    Träger: Bürgerinitiative

     

    Status: Bürgerentscheid ungültig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Seit Jahren wurde in Sprockhövel die Zukunft des über 50 Jahre alten Sportplatzes Haßlinghausen diskutiert. Ein geregelter Betrieb ist wegen zahlreicher Mängel am Objekt seit langem kaum mehr möglich. Anfang 2007 hat der Rat der Stadt eine Entscheidung für einen Neubau am Landringhauser Weg gefällt.

     

    Eine Bürgerinitiative strebte jedoch eine Sanierung der bestehenden Sportanlage an. Die Sanierungsbefürworter argumentierten, dass eine gewachsene Infrastruktur nicht zerstört werden dürfe. Weite Wege für Schulkinder müssten vermieden werden. Außerdem drohe am neuen Standort eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens. Es sei weiterhin fraglich, ob sich die unter Haushaltssicherung stehende Stadt ein solches Neubauvorhaben überhaupt leisten könne.

     

    Die Gegner der Sportplatzsanierung argumentierten, dass diese für die Stadt höhere Kosten als eine Verlagerung bringe. Sie rechneten mit einer zusätzlichen Verschuldung von 800.000 Euro. Aus Lärmschutzgründen sei ein Sportbetrieb am bestehenden Standort nur zeitlich beschränkt möglich. Auf dem alten Grundstück, das bei einer Verlagerung des Sportzplatzes frei würde, entstünden neben Seniorenwohnungen zusätzliche Einzelhandelsangebote, die die bestehenden Geschäfte ergänzten und Haßlinghausen zum Einkaufen noch attraktiver machten.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren für die Sanierung des Sportplatzes Haßlinghausen wurde am 5. Mai 2007 gestartet. Die Initiatoren des Begehrens hatten am 19. Juni 2007 2.802 Unterschriften an Bürgermeister Klaus Walterscheid übergeben, 2.320 davon waren gültig. Der Rat hat das Bürgerbegehren am 16. August 2007 für rechtlich zulässig erklärt, es aber inhaltlich abgelehnt.

     

    Im Bürgerentscheid am 28. Oktober 2007 stimmte zwar eine Mehrheit von 54,4 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, jedoch wurde die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten nicht erreicht. Damit ist der Bürgerentscheid ungültig. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 24,3 Prozent.

     

    Kontakt:Gundi Sirrenberg-Meyer

    Aktuelles

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