Ostbevern

Bürgerbegehren für Architektenwettbewerb und Ausschreibung bei Neugestaltung des Ortskerns

Träger: Initiative "Rettet das Dorfbild"

 

Status: Bürgerbegehren zurückgezogen

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Gemeinde Ostbevern plante 2016 eine Umgestaltung des Ortskerns. Geplant sind der Bau eines Rathauses und Wohn- und Geschäftshauses an der Hauptstraße 24 und eines Wohn- und Geschäftshauses an der Hauptstraße 48 - 54.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens "Rettet das Dorfbild" waren ebenfalls für eine Umgestaltung des Ortskerns mit der Schaffung neuer Ladenlokale und weiteren Maßnahmen. Sie kritisierten aber die Art der Planung. Die Bürgerinnen und Bürger seien erst im Mai 2016 detailliert über die Pläne zur Umgestaltung des Rathausplatzes informiert worden. Zu den Plänen Für das Umfeld von Hauptstraße 48 bis 54 seien noch keine detaillierten Informationen veröffentlicht worden.

 

Die Neugestaltung des Ortskerns der Gemeinde gehe alle an. Das gesamte Projekt sei ausschließlich diversen auswärtigen Investoren vorbehalten, die bisher nicht namentlich bekannt gegeben worden seien. Dies könne nicht im Sinne der Ostbeveraner Bürger sein.

 

Außerdem sei nicht bekannt, welche längerfristigen finanziellen Verpflichtungen die Gemeinde mit diesen Projekten eingehe. Es seien noch viele andere Lösungen möglich, unter anderem eine Beteiligung der Ostbeveraner selbst. Das Ergebnis der Neugestaltung des Ortskernes werde die Bürger bis ins nächste Jahrhundert begleiten. Es bestünden wesentlich schönere und zweckmäßigere Möglichkeiten der Umsetzung.

 

Mit dem Bürgerbegehren wurde deshalb gefordert, die jetzigen Konzepte der Gemeinde für die Investitions- bzw. Bauvorhaben zu stoppen und an deren Stelle ein Architektenwettbewerb für beide Projekte sowie für die Hauptstraße 24 eine öffentliche Ausschreibung für die Neugestaltung und Überplanung durchzuführen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 23. Juni 2016 begonnen. Am 29. Juni hatten die Initiatoren 1.425 gültige Unterschriften hierfür bei der Gemeinde eingereicht.

 

Die Gemeinde hielt das Bürgerbegehren aufgrund eines von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens für unzulässig. Grund ist die Kombination mehrerer Fragen. Die Fragestellung auf der Unterschriftenliste betreffe zwei Grundstücke und streng genommen zwei vollkommen voneinander unabhängige Immobilienprojekte. Nur eines davon befinde sich im Eigentum der Gemeinde, während das andere nur zum überwiegenden Teil von der Gemeinde gesichert sei.

 

Bisher habe die Gemeinde nur ihre Pläne für das Rathaus-Grundstück öffentlich gemacht, während sich die Pläne für das Grundstück Haupstraße 48 - 54 noch in der Anfangsphase steckten. Für das Rathaus-Grundstück fordere das Bürgerbegehren u.a. eine Ausschreibung, für das Grundstück Hauptstraße 48 - 54 jedoch nicht. Für einen Sachzusammenhang spreche lediglich, dass mit dem Bürgerbegehren für beide Grundstücke zumindest zwei übereinstimmende Maßnahmen gefordert würden. Das Grundstück Hauptstraße 48 - 54 stehe der Gemeinde erst ab dem 1. Juli 2017 zur Verfügung, so dass sie mangels Eigentum daran aktuell nicht zuständig dafür sei, was damit passiere.

 

Teile der Fragestellung führten außerdem nicht zu einem vollziehbaren Entscheidungsinhalt. Anders, als in der Fragestellung dargestellt, existiere für das Grundstück Hauptstraße 48 - 54 kein Nutzungskonzept der Gemeinde. Ein Konzept, das nicht bestehe, könne auch nicht gestoppt werden, wie es mit dem Bürgerbegehren verlangt wird.

 

Auch die Begründung des Bürgerbegehrens sei inhaltlich falsch, was ebenfalls zu dessen Unzulässigkeit beitrage. Mit der Begründung werde vermittelt, dass bereits ein Konzept für die Nutzung des Grundstücks Hauptstraße 48 - 54 existiere. Zu diesem Konzept seien noch keine konkreten Informationen veröffentlicht worden. Im Folgenden würden jedoch die in der Gemeindeverwaltung dazu vorhandenen Informationen zitiert. Auch die Behauptung, dass das Projekt nur auswärtigen Investoren vorbehalten sei, sei falsch. Die Gemeinde habe sich bisher vergeblich um lokale Investoren bemüht.

 

Ferner sei es nicht zutreffend, dass die Namen der interessierten Investoren nicht genannt worden seien. Dies sei sowohl in einer Ratssitzung als auch in der Berichterstattung der Medien geschehen. Weiterhin sei die Darstellung falsch, dass nicht bekannt sei, welche finanziellen Verpflichtungen der Gemeinde mit den Projekten eingehe. Die Kosten seien den Ratsmitgliedern vorgestellt und selbst auf der Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens genannt worden. Die Begründung des Bürgerbegehrens gehe damit von falschen Voraussetzungen aus und vermittle eine andere Ausgangslage als die tatsächlich bestehende.

 

In einem Gespräch mit der Verwaltung und den Gemeinderatsfraktionen wurde kurz vor der entscheidenden Ratssitzung vereinbart, nach dem Sommerferien 2016 eine Bürgerbefragung dazu durchzuführen, welche Art neues Rathaus sich die Bürger wünschen. Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten ihre Initiative deshalb am 14. Juli 2016 zurückgezogen.

 

Bei der am 24. Oktober 2016 zu Ende gegangenen Bürgerbefragung hatten sich 73 Prozent der Teilnehmenden für ein einfaches Rathaus ohne Geschäftsgebäude ausgesprochen. Die Beteiligung lag bei 63,5 Prozent.

 

Info:Bürgerbegehren "Rettet das Dorfbild"

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Bürgerbegehren für Pavillons an der Josef-Annegarn-Schule

Träger Elterninitiative "Für Pavillons an der Josef-Annegarn-Schule"

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Gemeinde Ostbevern hatte am 29. März 2012 mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen beschlossen, dass zwei Klassen der Josef-Annegarn-Schule (JAS) im Erdgeschoss der Ambrosius-Grundschule unterrichtet werden sollen und die Schüler die Pausenzeiten auf dem Schulhof der JAS verbringen und deren Fachräume weiterhin nutzen sollten. Begründet wurde der Beschluss mit räumlichen Engpässen an der JAS für die kommenden vier bis sechs Jahre, mit unklaren Schülerprognosen, der eventuellen Ausrichtung der JAS als gebundene Ganztagsschule und mit der Haushaltslage der Gemeinde. Die Elterninitiative "Für Pavillons an der Josef-Annegarn-Schule" will hingegen, dass zur Behebung von vorübergehenden Raumengpässen an der JAS Pavillons errichtet werden.

 

Die Josef-Annegarn-Schule ist eine Verbundschule mit Gemeinschaftshaupt- und Realschule. Hier gibt es für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit der integrativen Beschulung. Sie besuchen gemeinsam mit den anderen Schülerinnen und Schülern eine Klasse des Hauptschul- bzw. des Realschulzweigs.

 

Nach Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens hätte die Auslagerung von Klassen eine unnötige Verschlechterung der Lernbedingungen für die Schüler an beiden Schulen verursacht. Die Schulgemeinschaft aller JAS-Schüler wäre durch die Aufteilung auf zwei Lernstandorte und die damit verbundene Trennung von Pausenräumen und -zeiten massiv beeinträchtigt worden. Die immer wichtiger werdende Inklusion von Menschen mit Behinderungen und die angemessene Förderung von lernschwachen Schülern insbesondere an der Ambrosius-Grundschule wäre durch die Klassenverlegung gefährdet gewesen, so die Elterninitiative. Die pädagogischen und sozialen Nachteile dürften auch nicht aus finanziellen Aspekten zu Lasten der Schüler gehen. Die Initiative befürchtete außerdem, dass in den kommenden Schuljahren weitere Klassen auch in die Franz-von-Assisi-Schule ausgelagert worden wären.

 

Die Errichtung von Pavillons zur Unterbringung von zwei Klassen wird nach Berechnung der Gemeinde zu Aufwendungen in Höhe von 34.200 Euro führen. Zum Schuljahr 2013/2014 werden voraussichtlich zwei weitere Klassenräume benötigt. Unter Berücksichtigung der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahlen an der Josef-Annegarn-Schule werden bis zu vier Pavillons zur Unterbringung der Klassen insgesamt für einen Zeitraum von fünf Jahren benötigt. Die Gesamtaufwendungen für die Errichtung, Miete und den Betrieb der Pavillons sollen sich für diesen gesamten Zeitraum auf rund 168.000 Euro belaufen. Nachdem die Elterninitiative nach dem Start des Bürgerbegehrens Pavillons mit Wasserheizung statt Elektroheizung und mit Akustikdecke und voller Klimatisierung gefordert hatte, hatte die Gemeinde ihre Kostenschätzung auf 400.000 Euro korrigiert.

 

CDU, FDP und Grüne lehnten den Einsatz von Pavillons ab. In ihnen sei es im Winter zu kalt und im Sommer zu heiß. An Regentagen herrsche dort eine hohe Luftfeuchtigkeit. Die Lernatmosphäre sei durch Dreck, Lärm und schlechte Luft belastet. Hinzu kämen hohe Energiekosten. In unmittelbarer Nähe gebe es zwei Grundschulen, die auf Grund rückläufiger Schülerzahlen einen Überhang von zwölf Klassenräumen hätten, die genutzt werden könnten. Ein Teil des „Selbstlernzentrums“ wie die Aula an der JAS sollte für einen befristeten Zeitraum als Klassenraum genutzt werden.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 15. Juni 2012 begonnen. 1.189 gültige Unterschriften hatte die Elterninitiative hierfür an die Gemeinde übergeben. Der Rat hat das Begehren am 17. Juli 2012 gegen die Stimmen der SPD abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 16. September 2012 votierten 55,5 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren und damit für Pavillons an der Josef-Annegarn-Schule. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 38 Prozent.

 

Kontakt:Gerburg Hessling

Aktuelles

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