Heinsberg

Für Wiedereröffnung des Freibades Oberbruch

Träger: Initiative „Erhalt des Freibad Heinsberg in Oberbruch“

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Stadtwerke Heinsberg GmbH hatte in ihrer Gesellschafterversammlung am 20. August 2015 aus wirtschaftlichen Gründen die Schließung des Freibades Oberbruch beschlossen. Die Initiative „Erhalt des Freibad Heinsberg in Oberbruch“ wollte mit einem Bürgerbegehren die Wiedereröffnung des Bades erreichen.

 

Das Freibad sei als öffentliche Einrichtung für die Bereiche Gesundheit, Sport, Soziales und Freizeit von wesentlicher Bedeutung für das Gemeinschaftsleben der Stadt Heinsberg, argumentiert die Initiative. Für den Weiterbetrieb bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse. Die Lage des Freibades stelle sich für die Stadt Heinsberg insgesamt als relativ zentral dar. Es bestehe auch kein Investitionsrückstand. Das Bad sei technisch kurzfristig wieder funktionsfähig.

 

Das von der Stadt Heinsberg bei der „Altenburg Unternehmensberatung“ in Auftrag gegebene Bäderkonzept bescheinige dem Freibad Oberbruch, zum Zeitpunkt der Schließung bzw. Entscheidung, den geringsten betriebswirtschaftlichen Instandsetzungsbedarf. Auch sei das Freibad durch das bereits installierte Edelstahlbecken zukunftssicher ausgeführt. Das Konzept schlage beim aktuellen Zweistandort-Konzept den Erhalt des Standortes Oberbruch und die Schließung des Standortes Kirchhoven vor.

 

In der Großgemeinde Oberbruch-Grebben-Eschweiler-Hülhoven lebten 1.280 Kinder und Jugendliche, von denen 450 Hartz IV bezögen. Hier müssten ortsnah Freizeitangebote für den kleinen Geldbeutel erhalten bleiben und nicht dort, wo es schon die Freizeitregion Lago gebe.

 

Oberbruch sei ein großer Schulstandort mit sechs verschiedenen Schulformen. Die hohe Anzahl an Schülern solle die Möglichkeit haben, ein Freibad in unmittelbarer Nähe nutzen zu können. Das Freibad in Oberbruch liege zudem in zentraler Lage. Es verfüge über eine sehr gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Parkplätze seien in ausreichender Anzahl vorhanden.

 

Die CDU befürwortete die Schließung des Freibades Oberbruch. Ein Sachverständigen-Gutachten belege, dass zwei Freibäder für eine Stadt wie Heinsberg völlig überdimensioniert seien und zudem die Besucherzahlen so drastisch gesunken seien, dass nur noch an wenigen Tagen eine halbwegs angemessene Nutzung des Bades stattgefunden habe.

 

Hieraus habe sich der zunächst gefasste Beschluss der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heinsberg ergeben, dass beide Freibäder in Kirchhoven und Oberbruch nicht weiter betrieben werden sollten. Nur das Hallenbad in Heinsberg sollte im Ganzjahresbetrieb zur Verfügung stehen.

 

In den betroffenen Orten Oberbruch und Kirchhoven hätten sich im Anschluss engagierte Bürger gefunden, die jeweils ein Konzept erarbeitet hätten, um eines der Freibäder als Bürgerbad weiter zu betreiben. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt sei allen Beteiligten klar gewesen, dass nur ein Konzept den Zuschlag erhalten würde. Den Zuschlag habe die Bürgerinitiative in Kirchhoven erhalten. Das Bürgerbegehren zur Wiedereröffnung des Freibades Oberbruch fordere nun die Fortführung des Freibades in der Regie der Stadtwerke und torpediere damit die Aktivitäten in Kirchhoven massiv. Die Folge eines Erfolges des Bürgerbegehrens würde sein, dass das Freibad in Kirchhoven mit seinem vorbildlichen bürgerschaftlichen Engagement auf Dauer nicht zu halten sein werde.

 

Die Mehrkosten für die Wiedereröffnung des Freibades Oberbruch seien erheblich und beliefen sich laut Angaben der Stadt Heinsberg auf mehr als 600.000 Euro. Über den Wasserpreis müssten diese Mehrkosten umgelegt werden, was einer durchschnittlichen Belastung von 15 Euro je Bürger pro Jahr entsprechen würde. Dies sei den Bürgern nicht zumutbar. Ähnlich sahen dies auch Grüne und Freie Wähler.

 

Die FDP hielt beide Bürgerbad-Konzepte für gelungen und kann nicht nachvollziehen, warum das eine Konzept besser als das Andere sein sollte. Die Liberalen wollten beiden Bürgerinitiativen die Möglichkeit geben, ihr Konzept testweise umzusetzen. Aus Kostengründen habe die FDP-Stadtratsfraktion eine einjährige Erprobungsphase nicht parallel, sondern nach einander beantragt. Erst nach einem solchen Praxistest hätte die FDP eine Entscheidung zugunsten eines Konzeptes für sinnvoll gehalten. Dies hätte bei den engagierten Bürgern vor Ort für mehr Akzeptanz gesorgt. Dies habe bei den anderen Fraktionen keine Zustimmung gefunden.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 18. April 2016 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 8. Mai 2016 begonnen. Am 19. Juli 2016 hatten die Initiatoren rund 4.000 Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hat das Begehren am 7. September 2016 abgelehnt.

 

Der Bürgerentscheid am 27. November 2016 war ungültig. Zwar votierten 58,6 Prozent der Abstimmenden für den Erhalt des Freibades Oberbruch, jedoch erreichte das Bürgerbegehren nicht die vorgeschriebene Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 16,6 Prozent.

 

Kontakt:Alfred Geiger

Info:Informationen der Stadt Heinsberg zum Bürgerentscheid

Nach oben

Bürgerbegehren für Erhalt von Grundschulen

Träger: IG Schulretter

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Heinsberg hatte am 9. Dezember 2015 beschlossen, die Grundschulen an den Standorten in Kempen und Unterbruch zum Ende des Schuljahres 2015/2016 zu schließen. In der Beschlussvorlage wurde auch angekündigt, mittelfristig eine Entscheidung für den Raum Grebben, Schafhausen und Oberbruch zu treffen.

 

Begründet wurde die Entscheidung mit Prognosen der Gemeindeprüfungsanstalt des Landes zur Entwicklung der Schülerzahlen. Prognostiziert wird ein Überhang an Schulfläche von 4.100 Quadratmetern. Dies entspreche der Größe von zwei Grundschulen. Die Gemeindeprüfungsanstalt empfiehlt, mehrere Grundschulen organisatorisch und räumlich zusammenzulegen. Im Rahmen der Agenda 2025 zur Haushaltssanierung soll auch die Nutzung städtischer Immobilien optimiert werden.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kurze Beine kurze Wege“ kritisierten, dass durch die Schließung der kleinen Grundschulen größere Schulzentren, wie beispielsweise das in Heinsberg weiter vergrößert würden, ggf. werde auch die Don-Bosco-Schule in eine Grundschule umgebaut. Diesem Vorhaben fehle eine die Grundschulen betreffende, umfassende Schulentwicklungsplanung. Es wird bezweifelt, dass der Schulkonsens der Landtagsfraktionen zum Erhalt wohnortnaher kleiner Grundschulen hierbei beachtet werde.

 

Eine Vielzahl von Kindern, die bei ihrer Einschulung zum Teil erst fünf Jahre alt seien, werde in den neuen großen Schulen verloren sein. Auch müssten die Schulwege mit dem öffentlichen Personennahverkehr zurückgelegt werden. Die Bürgerbegehrensinitiatoren bezweifeln, dass zukünftig genügend Schulen verbleiben, die in der Lage sein werden, sämtliche Grundschüler aufzunehmen.

 

Wenn Grundschulen geschlossen werden, solle eine Entscheidung getroffen werden, die sämtliche wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Schulschließungen, insbesondere aber auch die erforderlichen Umbau-oder Neubaukosten aller Schulen und auch der Don-Bosco-Schule berücksichtige. Eine solche wirtschaftliche Entscheidung, die auch die zukünftig zu erwartenden Schülerzahlen berücksichtige, bedürfe einer umfassenden Planung, während der die vorhandenen Schulen nicht ohne entsprechende vergleichende Betrachtung geschlossen werden dürften. Bis zum Ende des Schuljahres 2017/18 werde eine solche umfassende Prüfung ohne weiteres möglich sein, so dass dann eine Entscheidung des Stadtrates unter Berücksichtigung dieser geforderten Aspekte getroffen werden könne.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 25. Januar 2016 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 11. Februar 2016 begonnen. Am 4. März 2016 hatten die Initiatoren 9.518 Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht, von denen die Stadt 3.490 geprüft und 3.087 als gültig festgestellt hatte. Der Stadtrat hatte das Begehren am 13. April 2016 mit den Stimmen von CDU und Grünen abgelehnt.

 

Der Bürgerentscheid am 19. Juni 2016 war ungültig. Zwar votierten 64,5 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, jedoch erreichte dieses nicht die vorgeschriebene Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 24,8 Prozent.

 

Info:

  • IG Schulretter

  • Informationen der Stadt Heinsberg zum Bürgerentscheid

  • Aktuelles

    Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier