Gladbeck

Bürgerbegehren für Erhalt des KARO

Träger: Elterninitiative

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Gladbeck hatte am 7. September 2015 mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen, künftig im KARO keine offene Kinder- und Jugendarbeit mehr anzubieten. Hintergrund ist der Plan der Stadt Gladbeck, im Zuge der Haushaltssanierung die offene Jugendarbeit umzustrukturieren. Als Folge davon soll der Freizeittreff KARO in Butendorf voraussichtlich ab 2016 aufgegeben werden.

 

Damit will die Stadt die im Sanierungskonzept vereinbarte Einsparung von jährlich 170.000 Euro erzielen. Durch die Veränderung des Butendorfer Angebots können laut Verwaltung langfristig drei Stellen eingespart werden. Die KARO-Mitarbeiter sollen den Freizeittreff Rentfort Nord und den Spielkeller Brauck verstärken. Beide Standorte wurden in den vergangenen Jahren bereits gestärkt.

 

Die offene Jugendarbeit in Gladbeck kostet 2,4 Millionen Euro, etwa 350.000 Euro geben Land und Bund dazu. Damit bleiben Kosten von 2,1 Millionen Euro für die Stadt. Die jetzt anstehende Einsparung ab 2016 wurde 2012 mit Verabschiedung des Haushaltssanierungsplans beschlossen.

 

Das 2003 mit Fördermitteln des Landes gebaute KARO soll nicht geschlossen, sondern weiter für Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden. Das KARO könnte neues Domizil für die Jugendkunstschule werden, die im Mikado in Stadtmitte untergebracht ist. Damit gäbe es in Butendorf weiterhin ein Angebot für Kinder und Jugendliche. Im Unterschied zur offenen Jugendarbeit sind die Angebote der Jugendkunstschule aber nicht vollständig kostenlos.

 

Butendorfer Eltern forderten den Erhalt des KARO. Die Einrichtung orientiere sich an den Wünschen und Interessen der Mädchen und Jungen, die die Einrichtung nutzen, argumentiert die Initiative. Die dort geleistete Arbeit sei sehr erfolgreich. So biete die Einrichtung umweltbezogene Aktivitäten in einem naturbelassenen Umfeld wie etwa einem Kräutergarten. Während der Öffnungszeiten sei immer sozialpädagogisches Personal anwesend. Unabhängig vom sozialen Status biete das KARO allen Kindern die Möglichkeit zur Teilnahme an kreativen und kommunikativen Programmen.

 

Die Initiative hatte am 2. Oktober 2015 ein Bürgerbegehren bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 6. Januar 2016 begonnen. Bis zum 25. Februar 2016 hatten die Initiatoren 5.322 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hat das Begehren am 10. März 2016 gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

 

Der Bürgerentscheid am 5. Juni 2016 war ungültig. Zwar votierten 50,9 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, jedoch erreichte dieses nicht dir vorgeschriebene Mindestzustimmung von 15 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 11,5 Prozent.

 

Kontakt:Michaela Reclik

Info:

  • Informationen der Stadt Gladbeck zum Bürgerentscheid

  • Bürgerentscheid: das Abstimmungsergebnis

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    Bürgerbegehren für Rückgängigmachung der Vereinbarung zum Neubau der A 52

    Träger: Bürgerforum Gladbeck

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Gladbeck hatte Bürgermeister Ulrich Roland (SPD) am 26. November 2015 zum Abschluss der inhaltlich „endabgestimmten Vereinbarung zum geplanten Neubau der A 52 im Zuge der B 224 auf Gladbecker Stadtgebiet“ zwischen Bund, Land und Stadt ermächtigt. Hiergegen richtete sich ein Bürgerbegehren des Bürgerforums Gladbeck, das forderte, die Vereinbarung rückgängig zu machen.

     

    Der Ratsbeschluss missachte die im Ratsbürgerentscheid von 2012 erklärte Mehrheitsmeinung der Gladbecker Bürger gegen den Ausbau der B 224, so das Bürgerforum. Am 25. März 2012 hatten sich 55,9 Prozent der Abstimmenden gegen die Mitfinanzierung eines Ausbaus der B 224 zur A 52 ausgesprochen. Für Gladbeck bestehe keine Veranlassung, den Ratsbürgerentscheid aufzuheben und den politischen Widerstand gegen die A 52 aufzugeben, ohne dass dies die Mehrheit der Bürger ausdrücklich billige. Die Stadt solle insbesondere nicht in Aussicht stellen, für den Bau erhebliche Summen aus ihrem ohnehin hoch defizitären Haushalt zu zahlen.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 20. Januar 2016 begonnen. Am 10. März 2016 hatten die Initiatoren hierfür 5.277 Unterschriften bei der Stadt eingereicht.

     

    Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 4. Mai 2016 für unzulässig erklärt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hätten die von der Stadt Gladbeck übermittelte Kostenschätzung umformuliert und außerdem die Information, dass mit der Rückgängigmachung der Vereinbarung keine Einsparungen erzielt werden, weggelassen. Die Begründung hätte zumindest in Grundzügen eine Darstellung der Hintergründe und Motive des Ratsbeschlusses vom 26. November 2015, gegen den es sich ausdrücklich richtet, aufweisen müssen.

     

    Auch erläutere die Begründung weder den Inhalt der getroffenen Vereinbarung zwischen Stadt Gladbeck, Bund und Land, auf dessen Aufhebung es abziele, noch beschreibe es den Inhalt des Ratsbürgerentscheids aus dem Jahr 2012, um dessen Aufrechterhaltung es dem Bürgerbegehren gehe. Außerdem seien die zur Entscheidung zu bringende Frage und die Begründung thematisch nicht deckungsgleich.

     

    Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht hatte diese Klage am 27. Juni 2018 abgewiesen. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens fälschlicherweise eine für die Bürgerinnen und Bürger zur Bewertung des Sachverhaltes wesentliche Information zur Kostenschätzung der Stadt auf dem Unterschriftenbogen gekürzt wiedergegeben haben.

     

    Info:Bürgerforum Gladbeck

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    Bürgerbegehren für Ortsumgehung durch die Heege

    Träger: Arbeitskreis Stadtbildpflege

     

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Gladbecker Arbeitskreis Stadtbildpflege will mit einem Bürgerbegehren den Bau einer Ortsumgehungsstraße durch die Heege als Alternative zum Ausbau der A 52 erreichen.

     

    Der Arbeitskreis lehnt einen Autobahnausbau auf der bestehenden B-224-Trasse ab. Er bevorzugt die Heege-Umgehungslösung zwischen Butendorf/Rosenhügel und Gelsenkirchen, die die Straße durch ein Gelsenkirchener Landschaftsschutzgebiet führen würde. Die Umgehung durch die Heege soll durch einen Tunnel führen. Zwar lägen beide Autobahnkreuze dann auf Gladbecker Gebiet, einen großen Vorteil sieht der Arbeitskreis aber darin, dass weniger Zusatzspuren notwendig seien. Diese Lösung sei etwa 100 Millionen Euro preiswerter als die Möglichkeit, die beim Ratsbürgerentscheid am 25. März 2012 über den Bau eines Tunnels für die A 52 zur Abstimmung gestanden habe. Der Flächenverbrauch sei geringer, die Bauzeit kürzer und das Projekt umweltfreundlicher. Zudem sei kein Grundstückskauf notwendig. Der Ausbau könne zudem ohne eine Sperrung der B 224 erfolgen.

     

    Die eigentliche B 224 könnte dann im Stadtgebiet von Gladbeck zu einer "Bürgerallee", also zu einer normalen Stadtstraße ohne Zubringerfunktion, zurückgebaut werden. Hierdurch könnten 11 Hektar Fläche für Grünzonen und als Entwicklungsfläche gewonnen werden. Gleichzeitig werde die drohende Beeinträchtigung der Wohn- und Freizeit-, der Grundstückswerte und auch die Arbeits- und Verkehrsbedingungen verhindert. Die Wohngebiete Blooms Hof, Bromkamp, Klopstockstraße, Stallhermstraße, Ringeldorfer Straße, Erlenstraße, Schürenkamp und Heimanns Hof würden von Verkehrslärm befreit, eine direkte Zufahrt für Blooms Hof über die „Bürgerallee“ (ehem.B224) möglich.

     

    Gelsenkirchener Interessen würden berücksichtigt durch großflächige Landschaftsbrücken in der Heege und einen großen Abstand zum FH-Areal. Der Landschaftsraum werde so nicht zerschnitten, die Allee Gecksheide bleibe erhalten, eine Erweiterungen der FH oder sonstige Entwicklungen bleibe möglich.

     

    Kritiker des Vorschlags befürchten die Zerstörung des Landschaftsschutzgebietes. Gladbecker Verkehrsprobleme würden auf dem Rücken der Gelsenkirchener Bürger ausgetragen. Die Heege diene außerdem auch Gladbecker Bürgerinnen und Bürgern als Erholungsraum.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hat am 30. Juni 2012 begonnen. Wegen Unsicherheit über die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde die Unterschriftensammlung abgebrochen und das Begehren nicht eingereicht.

     

    Kontakt:Dr. Wolfgang Schneider

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    Ratsbürgerentscheid über Finanzierung eines Tunnels für die A 52

    Träger: Stadt Gladbeck

     

    Status: Ratsbegehren im Ratsbürgerentscheid abgelehnt

     

    Aktuelles/Ergebnis: In Gladbeck läuft seit einigen Jahren eine Diskussion über den Ausbau der Autobahn 52. Mit rund 100 Millionen Euro aus der Bundeskasse, weiteren zehn Millionen Euro aus dem Landeshaushalt und zwei Millionen Euro aus der Stadtkasse sollte Gladbeck 2012 einen 1.500 Meter langen, innerstädtischen Tunnel für die A 52 erhalten. Vorgesehen war dabei eine Anbindungen an den Stadtverkehr in Höhe Grabenstraße und Schützenstraße und eine neue Stadtallee auf dem Tunneldach.

     

    Der Tunnel war Teil weiter reichender Planungen für einen Ausbau der Bundesstraße 224. Für rund 60 Millionen Euro sollte die B 224 zur Autobahn ausgebaut werden, mit Anschlussstellen bei Karnap, einer neuen Zufahrt für Willi Lippens zur Ruhrglasstraße und diversen Brücken und Unterführungen. Danach sollte das neue Kreuz A52/A2 folgen. Der Tunnel für Gladbeck sollte den Abschluss bilden.

     

    Die Tunnel-Befürworter versprachen sich durch den Bau mehr Lebensqualität und neue stadtgestalterische Möglichkeiten, um Butendorf und die Stadtmitte zusammenwachsen zu lassen. Es bot sich die Chance, die betroffenen Anlieger an der B 224 von Lärm und Abgasen zu entlasten. Die mit einem Ausbau verbundene bessere Anbindung wichtiger Betriebe, etwa im Chemie-Park Marl und in Nachbarstädten wie Dorsten und Gelsenkirchen, diene der Sicherung von Arbeitsplätzen. Gladbeck sei ein Industriestandort mit zukunftsorientierten Arbeitsplätzen in Weltunternehmen, die auf eine gute Infrastruktur angewiesen seien. Die A 52 sei auch für die Wirtschaft im nördlichen Ruhrgebiet und im Münsterland eine zentraler Baustein der Infrastruktur und ein Argument für Investitionen in der Region.

     

    Ein Netzwerk von Bürgerinitiativen wehrte sich unter dem Namen „Keine neue Transit- Autobahn durchs Ruhrgebiet“ gegen die Ausbaupläne. Der Gladbecker Kompromiss zum Tunnelbau sei inakzeptabel, hieß es. Der Verkehr werde nicht nur Gladbeck, sondern vor allem Bottrop und den Essener Norden über das bisherige Maß hinaus stärker mit Lärm und Schadstoffen belasten. Die heutige B 224 verlaufe etwa 4,5 Kilometer auf Gladbecker Stadtgebiet. Der Tunnel werde die neue Autobahn aber gerade einmal auf 1,49 km überdecken, etwa 2,5 km neue Autobahnkilometer blieben offen. Tunnelmünder und offene Trassenteile würden die trennende Wirkung der Straße noch verstärken.

     

    Ein weiterer Kritikpunkt war das künftige Kreuz der A 2 mit der neuen A 52, das einen so genannten Überflieger erhalten soll, der den Verkehr aus Richtung Essen auf die A 2 Richtung Oberhausen bringt. Kritiker sahen das direkt benachbarte Naherholungsgebiet Wittringen bedroht. Bemängelt wurde auch, dass für das Gladbecker Gewerbegebiet Brauck die Direktanbindung an den Fernverkehr wegfallen sollte. Es sollte über eine Parallelstraße von Bottrop aus an die neue Autobahn angebunden werden. Die neue Straße auf dem Tunneldach sahen die Ausbau-Gegner nicht als Stadtallee, sondern als viel befahrener Autobahn-Zubringer. Nach einer mindestens zweijährigen Bauzeit hätte man mit einer Breite der Autobahn von 38 Metern plus Böschung rechnen müssen. Während der Bauzeit sollte die Baustelle fast doppelt so breit sein.

     

    Der Druck auf die Stadt Essen, den Ausbau auf ihrem Gebiet weiterzuführen, werde zunehmen, befürchtete man. Das Ruhrgebiet brauche aber den Rhein-Ruhr-Express und verstärkte Investitionen in den Nah- und Regionalverkehr. Die Festlegung von über 230 Mio Euro für den Neubau einer Transitautobahn sei ein falsches Signal für die Mobilitätsanforderungen der Zukunft.

     

    Der Rat hatte am 12. Januar 2012 die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zur Finanzierung des Autobahntunnels mit zwei Millionen Euro durch die Stadt beschlossen. In der Abstimmung am 25. März 2012 wurde das Ratsbegehren von 55,9 Prozent der Abstimmenden abgelehnt. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 40 Prozent.

     

    Am 26. November 2015 hatte der Stadtrat doch die Mitfinanzierung des Ausbaus der Bundesstraße 224 zur A 52 beschlossen. Grund dafür war unter anderem, dass der Bund die B 224 auch ohne Zustimmung der Stadt ausbauen will. Der Tunnel für die Fernstraße würde dabei aber kürzer als nun beschlossen, die Belastung für die Anwohner also größer.

     

    Mehr Informationen:

  • Informationen der Stadt Gladbeck zum Ratsbürgerentscheid

  • Netzwerk „Keine neue Transitautobahn durchs Ruhrgebiet"

  • Bürgerforum A 52

  • Ratsbürgerentscheid: Das Ergebnis

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    Bürgerbegehren für Nutzung des Marktplatzes als Parkplatz

    Träger: Bürgerinitiative

     

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Gladbecker Marktplatz sollte außerhalb von Markttagen als Parkplatz genutzt werden können. Das war das Ziel eines Bürgerbegehrens, das am 30. Mai 2009 gestartet worden war.

     

    Die Bürgerinitiative begründete das Begehren damit, dass die Fußgängerone der unteren Horster Straße immer mehr Geschäfte und damit auch Arbeitsplätze, Kaufkraft, Kaufangebote und Attraktivität verliere. Um dem zu begegnen, müsse der Marktplatz zum Parken freigegeben werden, damit mehr Leben und Kundenfrequenz in die Fußgängerzone der unteren Horster Straße komme. Durch die Parkmöglichkeit auf dem Marktplatz würde das Interesse an den (leerstehenden) Läden auf der Horster Straße stark steigen. Zusätzlich würde der Einkauf für die Bürger erleichtert.

     

    Damit der Rat sich mit dem Bürgerbegehren befasst, hätten rund 3.500 Gladbecker das Bürgerbegehren unterzeichnen müssen. Da dieses Quorum aber nicht rechtzeitig vor der Bundestagswahl 2009 erreicht werden konnte, mit der der Bürgerentscheid zusammen gelegt werden sollte, wurde das Bürgerbegehren nicht eingereicht.

     

    Kontakt:Udo Flach

    Aktuelles

    Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier