Brühl

Ratsbürgerentscheid über Neubau des Rathaus-Anbaus

Träger: Stadt Brühl

 

Status: Ratsbürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Brühl hatte am 29. Februar 2016 die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zur Frage beschlossen, ob der jetzige marode Anbau an das historische Rathaus am Steinweg abgebrochen wird und die Stadt an selber Stelle einen „größeren, modernen und barrierefreien Neubau nach neuesten energetischen Standards“ errichten soll. In der Ratssitzung am 25. April 2016 wurde die Fragestellung und der Termin der Abstimmung beschlossen.

 

Im Rahmen der Projektstudie war die Hahn Helten + Ass. Architekten GmbH von der Stadt damit beauftragt worden, eine Studie für die zukünftige Entwicklung des Rathaus Steinweg in Brühl zu erstellen. Auf Grundlage einer Bestandsanalyse wurden drei bauliche Konzepte für die Entwicklung des Standortes Rathaus Steinweg erarbeitet. Besonderes Augenmerk galt hier neben den Aspekten der städtebaulichen Eingliederung, der Wirtschaftlichkeit und Nutzungsflexibilität vor allem auch den Aspekten der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege, sowie der Umsetzung einer erhöhten Bürgernähe und Transparenz zur Verbesserung des Dialog zwischen den Bürgern und den politischen und verwaltungstechnischen Institutionen der Stadt Brühl.

 

Für die Weiterentwicklung des Standortes "Rathaus B" empfiehlt die Hahn Helten + Ass. Architekten GmbH eine Realisierung auf der Basis der Variante 3. In den Varianten 2 und 3 wird jeweils ein Neubau als Ersatz für den 60er-Jahre Bau zur Realisierung vorgeschlagen. Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich Ihrer Größe und Disposition im Stadtraum. So wird bei der Variante 3 ein größerer Baukörper vorgeschlagen, der nach Meinung der Verwaltung durch die Wiederherstellung der historischen Baufluchten und die Gassenbildung auch die Platzfassung des "Janshofes" ermöglicht und somit einen positiven Impuls für die Innenstadtentwicklung Brühls erwarten lässt.

 

Des Weiteren seien durch die Größe und die hohe Nutzungsflexibilität des Baukörpers in Variante 3 Nutzungen durch die Bibliothek und den Bürgerservice parallel denkbar. Durch die Ausbildung einer zentralen Adresse und Anlaufstelle werde die Realisierung der Variante 3 zu mehr Bürgernähe führen und darüber hinaus den repräsentativen Ansprüchen an ein Rathaus für Brühl in höchst angemessener Weise genügen. Es werde Barrierefreiheit hergestellt und der Brandschutz auf den neuesten Stand gebracht. Zudem würden die energetischen Standards verbessert. Auch Kosten- und Wirtschaftlichkeitsgründe sprächen für den Neubau. Die Baukosten sollen bei 14,3 Millionen Euro liegen.

 

Die Empfehlung zur Umsetzung der Variante 3 werde auch durch das Ergebnis der Kostenschätzung und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erhärtet. Hier werde auch eine eindeutige Empfehlung zur Umsetzung der Variante 3 ausgesprochen. Der für die Neubaulösungen gewählte Entwurfsansatz ermögliche über das Ergebnis der Studie hinaus problemlos die Entwicklung eines passgenauen Entwurfes, der bezüglich des Bauvolumen und der Kosten zwischen den im Rahmen der Studie vorgeschlagenen Varianten 2 und 3 liegen werde.

 

Das Gebäudekonzept biete so die Chance ein Gebäude zu realisieren, das im Zuge der weiteren Bearbeitung maßgeschneidert auf das vom Bauherren formulierte Nutzungs- und Raumprogramm reagieren und im Entwurfsprozess angepasst werden könne.

 

Die Bürgerinitiative „Rathaus Steinweg“ und das Bündnis „Nein zum großen Rathausanbau“ befürchteten, dass die Baukosten auf bis zu 25 Millionen Euro steigen könnten, was nur durch Gebühren und Steuererhöhungen zu decken sei. Sie lehnten das „Luxus-Rathaus“ deshalb ab. Der Anbau könne saniert und barrierefrei gestaltet werden. Auch Brandschutz und energetische Anforderungen seien im vorhandenen Gebäude erfüllbar. Außerdem benötige die Bücherei keine größere und modernere Fläche. Die mit einem Neubau kommende Großbaustelle im Stadtzentrum sei für die Bürger eine Zumutung und für Einzelhandel und Gastronomen existenzgefährdend.

 

Der Ratsbürgerentscheid am 3. Juli 2016 war ungültig. Zwar votierten 64,9 Prozent der Abstimmenden gegen den vorgeschlagenen Neubau, jedoch erreichte die Nein-Seite nicht die vorgeschreinende Unterstützung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 30,4 Prozent.

 

Info:

  • Informationen der Stadt Brühl zum Ratsbürgerentscheid

  • Ratsbürgerentscheid: das Abstimmungsergebnis

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    Bürgerbegehren für Erhalt des Rathausanbaus Steinweg

    Träger: Bürgerinitiative „Rathausanbau Steinweg bleibt“

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Brühl hatte am 6. Juni 2011 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP beschlossen, dass der Rathausanbau Steinweg (Rathaus B) abgerissen werden soll, um die Dienstleistungen Bürgerberatung, Stadtbücherei, Kundencenter Stadtwerke, Gebausie und brühl-info in einem Neubau zu bündeln. Der nach Schätzungen der Stadtverwaltung mit 10 Millionen Euro veranschlagte Neubau führt nach Ansicht der Ratsmehrheit zu Synergieeffekten und ermöglicht Barrierefreiheit.

     

    In dem Neubau soll die städtische Bücherei eine an die Erfordernisse angepasste Raumausstattung und Infrastruktur erhalten. Mietkosten und Mehrkosten für Personal durch die derzeit bestehende Trennung in zwei Abteilungen entfielen dann. Im Obergeschoss wird ein multifunktionaler Sitzungsraum eingerichtet. Die energetischen Standards des Neubaus sollen sich langfristig positiv auf die Betriebskosten auswirken. Mit dem Neubau erfolge außerdem auch ein Einstieg in die Gestaltung des benachbarten Janshofs. Eine Sanierung und barrierefreie Umgestaltung des alten Rathauses hätte laut Stadtkämmererei 2,1 Millionen Euro gekostet.

     

    Die Bürgerinitiative „Rathausanbau Steinweg bleibt“ setzte sich für den Erhalt des Gebäudes ein und hatte ein Bürgerbegehren dazu gestartet. Das 1964 fertiggestellte Bauwerk sei mit seiner zweckorientierten Gestaltung ein typisches Beispielfür die Architektur der 60er Jahre und trage wesentlich zur stadtbildprägenden Architekturvielfalt der Stadt bei, hieß es zur Begründung. Der Rathausanbau habe seine Höchstlebensdauer längst nicht erreicht. Er erfülle nach wie vor bestens seinen Zweck als Anlaufstelle für die Bürger. Der Erhalt des Rathausanbaus sollte durch eine Sanierung mit Kosten in Höhe von 2,5 Millionen Euro dauerhaft gewährleistet werden. Die Barrierefreiheit für Behinderte sollte in vielen Gebäudeteilen durch den Anbau eines Aufzugs gewährleistet werden. In den nicht barrierefreien Räumen sollten Ämter ohne Publikumsverkehr untergebracht werden.

     

    Ein neuer Anbau mit Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro Kosten trage zur weiteren Verschuldung der Stadt Brühl und seiner Bürger bei. Viele Service-Dienstleistungen, wie das Ablesen von Zählerständen würden inzwischen über neue Kommunikationswege wie das Internet getätigt und bedürften keines direkten Kundenkontaktes in einem Neubau mehr.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 8. Juli 2011 begonnen. Am 5. September 2011 hatten die Initiatoren 4.148 gültige Unterschriften hierfür an den Bürgermeister der Stadt übergeben.

     

    Der Rat hat das Bürgerbegehren am 17. Oktober 2011 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP für unzulässig erklärt. Die Begründung des Bürgerbegehrens sei in wesentlichen Punkten unvollständig und geeignet, den Bürgerwillen zu verfälschen. So seien zwar die Investitions-Gesamtkosten für einen Neubau von etwa zehn Millionen Euro und für eine Sanierung von 2,65 Millionen Euro zutreffend wiedergegeben. Es fehle aber der Hinweis auf die Restnutzungsdauer von 80 (Neubau) beziehungsweise 60 Jahre (Sanierung) und der Vergleich der jährlichen Kosten unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte von 412.000 (Neubau) beziehungsweise 349.000 Euro (Sanierung).

     

    Den Fokus nur auf die Investitions-Gesamtkosten zu lenken und allein auf dieser Basis den Umstand der weiteren Verschuldung der Stadt kritisch in den Blick zu nehmen, sei deshalb nicht ausreichend. Die geringere Restnutzungsdauer des sanierten Gebäudes und vor allem die nur um 15 Prozent niedrigeren jährlichen Kosten einer Sanierung gegenüber einem Neubau seien wesentliche Aspekte für die Entscheidung der Bürger, zumal das Begehren gerade durch die Betonung der finanziellen Auswirkungen beider Varianten seine Stoßrichtung erhalte, urteilen die Gutachter.

     

    Die Bezirksregierung hielt die Begründung für den Unzulässigkeitsbeschluss des Rates für "nicht überzeugend". Der skizzierte Vergleich der prognostizierten jährlichen Kosten führe hinsichtlich der von den Initiatoren des Bürgerbegehrens favorisierten Sanierungsvariante nämlich gerade nicht zu einer abweichenden Bewertung, weil diese Kosten nach Sanierung auch unter Ansetzung von theoretischen Vergünstigungen der jährlichen Folgekosten der Bauvariante dennoch niedriger blieben. Mit der Schlussfeststellung des im Auftrag der Stadt erstellten Rechtsgutachtens, dass der Rat die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen habe, fehle es an einer tauglichen Grundlage für eine Meinungsbildung des Rates, weil dessen Entscheidung als angeblich alternativlos dargestellt worden sei. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises hatte sich der Rechtsauffassung der Bezirksregierung angeschlossen.

     

    CDU, SPD und FDP waren in der Ratssitzung am 13. Dezember 2011 bei ihrer Auffassung betreffend die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens geblieben. Die Grünen haben daraufhin das Ministerium für Inneres und Kommunales um Hilfe gebeten. Aufgrund der Rechtsauffassung der Bezirksregierung hätte der Bürgermeister den Ratsbeschluss zur Unzulässigkeit des Begehrens beanstanden müssen.

     

    Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten am 24. November 2011 beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen den Unzulässigkeitsbeschluss erhoben. Das Gericht hatte in der Verhandlung am 25. April 2012 deutlich gemacht, dass es den Unzulässigkeitsbeschluss des Rates für berechtigt hält. In der Begründung des Bürgerbegehrens seien lediglich die Investitionskosten von zehn Millionen Euro für den Neubau den rund 2,5 Millionen Euro für eine Sanierung des Altbaus gegenübergestellt würden. Die laut den Berechnungen des Kämmerers lediglich um 15 Prozent differierenden jährlichen Folgekosten tauchten jedoch nicht auf. Bei gebäudebezogenen Bürgerbegehren müsse aber zwingend das Thema Folgekosten aufgegriffen werden müsse. Sonst bestehe die Gefahr, dass der Wählerwille verfälscht werde.

     

    Die Bürgerinitiative begründete das Weglassen damit, dass die vorgelegten Zahlen für die Folgekosten nicht nachvollziehbar und belastbar gewesen seien. Es habe Ungereimtheiten bei den Unterhaltungskosten oder die willkürlich eingesetzte Abschreibungsdauer von 80 Jahren gegeben. Man habe sich nicht der Gefahr aussetzen wollen, dass das Begehren dann wegen falscher Zahlen abgelehnt werde. Das Gericht betrachtete diese Zweifel an den Zahlen als nachvollziehbar. Es verwies darauf, dass die angesetzten Folgekosten trotzdem in dem Bürgerbegehren erwähnt und dann als nicht belastbar dargestellt werden müssten. Die Vertretungsberechtigten haben ihre Klage aufgrund dieser gerichtlichen Einschätzung zurückgezogen.

     

    Am gleichen Tag erklärte Bürgermeister Michael Kreuzberg, das Rathausprojekt werde fallen gelassen, weil angesichts der „Schärfe bei der Auseinandersetzung der gesellschaftliche Frieden in der Stadt gefährdet“ sei. Der Rat hat seinen Neubau-Beschluss deshalb am 3. Mai 2012 aufgehoben.

     

    Kontakt:Harry Hupp

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