Wilnsdorf

Bürgerbegehren für Mindestabstand von Windrädern zu Wohnbebauung

Träger: Initiative „Erhaltet die Kalteiche“

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Initiative „Erhaltet die Kalteiche“ hatte 2014 rund 3.000 Unterschriften für die Forderung gesammelt, mindestens 3.000 Meter Abstand zwischen Windrädern und Siedlungsgebiet in Wilnsdorf einzuhalten. Der Rat der Stadt hatte diese Forderung in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 abgelehnt. Die Initiative hatte deshalb ein Bürgerbegehren für einen Mindestabstand von 2.000 Metern gestartet.

 

2.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung seien die Mindestdistanz zur Wahrung der Gesundheit der Anwohner, argumentierte die Initiative. Auch Belange des Tier-, Landschafts- und Naturschutzes müssten ebenso berücksichtigt werden wie die Wahrung des Ortsbildes und nicht zuletzt der Wert der Häuser und Grundstücke.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 7. April 2015 begonnen. Am 29. Oktober 2015 hatten die Initiatoren 1.441 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Der Gemeinderat hatte das Bürgerbegehren am 27. November 2015 für unzulässig erklärt. Begründung: in dem Bürgerbegehren gehe es inhaltlich um die Festlegung eines generellen, pauschalen Mindestabstandes von Windkraftanlagen zu Wohngebieten. Eine solche Festlegung sei in gemeindlicher Zuständigkeit nur durch die kommunale Bauleitplanung möglich, und dort durch die Flächennutzungsplanung. Die Einleitung eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens sei mit Hilfe eines Bürgerbegehrens grundsätzlich noch zulässig. Das Bürgerbegehren ziele jedoch auf eine inhaltlich im Ergebnis vorbestimmte Änderung des Flächennutzungsplanes ab. Eine solche inhaltliche Entscheidung sei aber nur im Rahmen der planerischen Abwägung nach dem Baugesetzbuch innerhalb eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens durch den Gemeinderat möglich.

 

Am 15. Februar 2016 hatten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht Arnsberg einen Beschluss beantragt, der den Gemeinderat anweist, das im für unzulässig erklärte Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Das Verwaltungsgericht hat die Unzulässigkeitsentscheidung des Rates jedoch am 19. Februar 2016 bestätigt.

 

Kontakt:Christian Boch

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Bürgerbegehren für Erhalt von Grundschulen

Träger: Elterninitiative

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Am 27. September 2012 hatte der Rat der Gemeinde Wilnsdorf die Schließung der Grundschulstandorte Anzhausen, Obersdorf und Wilden beschlossen. Begründet wurde die Entscheidung mit der sinkende Kinderzahl in der Gemeinde und mit der Sorge um zu wenige Lehrerstellen.

 

Eine Elterninitiative wollte die Schulschließungen mit einem Bürgerbegehren verhindern. Der Landtag habe die Voraussetzung geschaffen, kleine Schulstandorte zu erhalten. Der Klassenfrequenzrichtwert sei ver­kleinert worden, alternative Schulkonzepte würden ermöglicht, eine besse­re Lehrerversorgung sei versprochen. Ab dem Schuljahr 2013/2014 sei es möglich, Teilstandorte mit mindestens 46 Schülerinnen und Schüler zu erhalten, argumentieren die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Diese Größe überträfen in den nächsten Jahren alle von der Schließung betroffenen Wilnsdorfer Grundschulstandorte deutlich. Der Grundschulstandort Anzhausen könne in Zukunft wie auch die Standorte Obersdorf und Wilden als Teilstandort einer Verbundschule erhalten bleiben.

 

Unterrichtskonzepte wie das jahrgangsübergreifende Lernen ermöglichten den Erhalt der Schulstandorte für die Kinder vor Ort, ohne dass Kinder aus anderen Ortsteilen zur Bildung einer Klasse dorthin gefahren werden müssten. Mit den Grundschulen bleibe in den Orten ein wichtiger Teil der Infrastruktur erhalten. Kinder sollten auch in Zukunft dort in die Schule gehen können, wo sie leben und damit ihr soziales Umfeld haben. Daher sollten alle Grundschulstandorte entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten erhalten werden.

 

Die Ratsmehrheit argumentierte, dass im Jahr 2000 noch 1.070 Kinder die Grundschulen besucht hätten. Heute seien es noch 625, und 2015 würden es voraussichtlich nur noch 540 Kinder sein. Innerhalb von 15 Jahren hätten sich die Schü­lerzahlen halbiert. Diesem gravierenden Rückgang müsse Rechnung getragen werden. Leider gebe es nicht pro Klasse, sondern nur pro ca. 23 Schüler ei­nen Lehrer. Wenn also alle Schulen deutlich unter 23 Kinder pro Klasse hätten, gebe es zu wenige Lehrerstellen. Bereits 2012 habe es für sieben Schulen nur sechs Lehrer gegeben. Solche Probleme werde es zukünftig noch öfter geben. Die Schulen könnten deswegen kaum noch Förderunterricht anbieten oder sonstige Zusatzangebote ermöglichen. Wenn Lehrer krank würden, gebe es kaum Ersatz. Die Eltern brauchten Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Seit zwei Jahren müssten die Eltern der einzuschulenden Kinder bangen, ob sie überhaupt einen Platz an ihrer Grundschule be­kommen. Diese Ungewissheit sei den Eltern nicht zuzumuten.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hielten dem entgegen, dass die Mindestzahl von 46 Schülern für den Betrieb einer Grundschulen an allen Standorten in den nächsten Jahren errreicht werde. Ob an ei­ner Schule mit acht Klassen ein Lehrer ausfalle oder an einer kleinen Schule mit vier sei egal, weil in beiden Fällen eine Klasse ohne Lehrer sei. Große Schulen hätten keine bessere Lehrerversorgung. Die Zahl der Förderstun­den regele die Stundentafel des Schulministeriums, die für kleine Schulen ebenso gelte wie für große. Allen Schulen stehe pro Klasse die gleiche Zahl an Förderstunden zu. Durch die festgelegte Zügigkeit der verbleibenden Schulen müsse Dielfen Kinder abweisen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 3. November 2012 begonnen. Bis zum 21. Dezember 2012 hatten die Initiatoren hierfür 3.073 gültige Unterschriften bei der Gemeinde eingereicht.

 

Am 19. Februar 2013 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens der Gemeinde einen Kompromiss angeboten. Danach sollte der Teilstandort Wilden der Grundschule Wilnsdorf aufgegeben werden. Die Grundschule Anzhausen sollte als Teilstandort weitergeführt werden, die Kinder dort jahrgangsübergreifend unterrichtet werden. Für Obersdorf wurde vorgeschlagen, diesen Standort in die Trägerschaft der Freien Christlichen Grundschule Rudersdorf zu übergeben. Dort sollten, wie in Rudersdorf, auch Kinder aus anderen Kommunen unterrichtet werden.

 

Der Gemeinderat hat das Bürgerbegehren am 21. Februar 2013 abgelehnt. Der Bürgerentscheid am 21. April 2013 war ungültig. Zwar votierten 53,1 Prozent der Abstimmenden für den Erhalt der drei Grundschulen, jedoch erreichte das Bürgerbegehren nicht die vorgeschriebene Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 36,6 Prozent.

 

Kontakt:Matthias Giffhorn

Info:

  • Informationen der Gemeinde Wilnsdorf zum Bürgerentscheid

  • Bürgerentscheid: Das Abstimmungsergebnis

  • Aktuelles

    Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier