Königswinter

Bürgerbegehren für Erhalt der Lemmerzbäder

Träger: Förderverein „Rettet unsere Lemmerzbäder“

 

Status: Bürgerbegehren eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt Königswinter plant den Abschluss eines Vertrages über eine Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP) zum Bau eines neuen Schwimmbades im Stadtteil Oberpleis. Gleichzeitig soll der Freibad-Teil der Lemmerzbäder verkauft und beide Bäder nebeneinander betrieben werden.

 

Der Förderverein „Rettet unsere Lemmerzbäder“ setzte sich dafür ein, dass die beiden Lemmerzbäder (Hallenbad und Freibad) mit ihren aus Sicht des Vereins seit Jahren bewährten Schwimmangeboten erhalten bleiben. Der Abschluss des ÖPP-Vertrages sollte verhindert werden. Gegenüber dem Erhalt und der Sanierung der Lemmerzbäder führe dieser zu erheblichen Mehrkosten, meint der Verein.

 

Laut einem vom Förderverein in Auftrag gegebenen Gutachten liegen die Kosten für eine Sanierung der Lemmerzbäder bei etwa 3,7 Millionen Euro und damit unter den von der Stadt geschätzten Kosten von 8,5 Millionen Euro für den Neubau einer Schwimmhalle mit 1,85 Metern Wassertiefe und ohne Sprungbretter. Es sei unwahrscheinlich, dass solch eine Schwimmhalle bessere Besucherzahlen habe als das in der günstigeren Tallage liegende und besser ausgestattete Lemmerz-Hallenbad.

 

Bei geringeren Besucherzahlen müsse die Stadt bald höhere Zuschüsse zum Betrieb des neuen Bades zahlen. Die bisherigen Erfahrungen mit ÖPP-Badbetreiber-Modellen in anderen Orten zeigten, dass solche Verträge mit unkalkulierbaren Auslastungsrisiken über einen Zeitraum von 30 Jahren nicht durchgehalten und durchgesetzt werden könnten und hohe Folgekosten mit sich brächten.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 4. Dezember 2014 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 4. Februar 2015 begonnen. Bis zum 20. April 2015 hatten die Initiatoren 3.880 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hat das Begehren am 27. Mai 2015 für unzulässig erklärt.

 

Begründung: es sei nicht fristgerecht eingereicht worden. Der Rat habe sich bereits am 13. Oktober 2011 dafür ausgesprochen, ein Vergabeverfahren einzuleiten. Für die Aufhebung eines Ratsbeschlusses durch ein Bürgerbegehren besteht nach der Gemeindeordnung NRW eine Drei-Monatsfrist. Spätestens der Beschluss vom 29. April 2013, die beiden verbleibenden Bieter zur Abgabe verbindlicher Angebote aufzufordern, habe die Entscheidung für ein ÖPP-Bäderverfahren manifestiert und damit die Einreichungsfrist ausgelöst.

 

Das Bürgerbegehren sei auch unzulässig, da die Begründung nicht den Anforderungen entspreche. Die Aussage, die Stadt beabsichtige, das Hallenbad zu schließen und ein neues Hallenbad in Oberpleis zu bauen, sei falsch, da es keinen Ratsbeschluss zur Errichtung eines Hallenbades in Oberpleis gebe.

 

Gründe für die Entscheidung, ein ÖPP-Modell gewählt zu haben, würden verschwiegen und auf die Haushaltslage der Stadt in keinem Satz eingegangen. Zudem behaupte die Bürgerinitiative in ihrer Begründung, dass die Sanierung des Hallenbades nach den von Herrn Tamburro ermittelten Kosten in Höhe von 3,7 Millionen Euro "so nachhaltig wie ein Neubau" sei. Dies sei ebenso nachweislich falsch, da auch Herr Tamburro selbst immer dargestellt habe, dass bestimmte Gewerke nicht berücksichtigt sind bzw. bestimmte Sanierungen keinen Neubauzustand erreichen könnten.

 

Aus Sicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens ist der entscheidende Beschluss zur Fortsetzung des Verfahrens mit der Firma Rösgen erst am 15. Dezember 2014 getroffen worden. Für die Frage, welcher Beschluss fristauslösend sei, komme es darauf an, ob mit ihm ein sachliches Regelungsprogramm in Gang gesetzt worden sei oder nicht. Selbst dann, wenn ein Vorhaben bereits zu einem früheren Zeitpunkt angestoßen worden sei, könne ein Beschluss angreifbar sein, der aufgrund zwischenzeitlicher wesentlicher Entwicklungen einen alten Beschlusses durch ein neues Regelungsprogramm ersetze. Der Beschluss vom 15. Dezember 2014 sei zwar im Zusammenhang mit dem Beschluss der Stadt zu sehen, ein ÖPP-Vergabeverfahren über den Neubau des Schwimmbads zu beginnen. Jedoch sei im Beschluss vom 15. Dezember durchaus ein eigenständiger Beschluss in dem Sinne zu sehen, dass das zu dem Zeitpunkt schwebende Vergabeverfahren fortgesetzt und nicht beendet wird.

 

Die Aussage "Die Stadt beabsichtigt, das Lemmerz-Hallenbad in der Altstadt zu schließen und ein neues Hallenbad in Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP) in Oberpleis bauen und betreiben zu lassen" sei richtig. Die Stadt habe die Absicht gehabt, auf das einzige noch verbliebene Angebot der Firma Rösgen zum Abschluss eines ÖPP-Vertrages einzugehen. Dieses Angebot habe den Bau eines neuen Hallenbads in Oberpleis am Standort der Firma Rösgen vorgesehen.

 

Auf die Haushaltslage der Stadt Königswinter müsse in der Begründung nicht eingegangen werden, weil aus objektiver unvoreingenommener Sicht die Kosten eines ÖPP-Vertrages wegen des teuren Hallenbad-Neubaus am ungünstigeren Standort Oberpleis und den hohen Folgekostenrisiken höher einzuschätzen seien als bei einer Sanierung des viel besuchten Lemmerz-Hallenbades.

 

In der gleichen Sitzung hat der Stadtrat das Bieterverfahren zum Bau eines neuen Schwimmbades beendet, weil kein annehmbares Angebot vorgelegen hat.

 

Info:Förderverein „Rettet unsere Lemmerzbäder“

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Bürgerbegehren gegen Rathaus-Neubau

Träger: Bürgerinitiative "Kein Rathausneubau in Königswinter"

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt Königswinter plante 2010, ihre beiden Rathäuser in der Altstadt und in Oberpleis sowie die Bauverwaltung in Thomasberg in einem Rathaus-Neubau an der Königswinterer Straße in Oberpleis zusammenzuführen. Ein Neubau war gekoppelt an die Vorgabe, dass zunächst die bisherigen Verwaltungsstandorte hätten vermarktet sein müssen. Berechnungen der Stadt hatten zunächst ergeben, dass sich die 14 Millionen-Euro-Investition über 30 Jahre betrachtet rechne, weil die Dreiteilung der Verwaltung teurer sei als die Zentrale.

 

Die Bürgerinitiative "Kein Rathausneubau in Königswinter" argumentierte, dass die drei bestehenden Standorte sich bewährt hätten und der Entwicklung der Stadt mit ihren vielen Ortsteilen Rechnung tragen würden. In Zeiten leerer Kassen brauche man kein teures zentrales Rathaus und keinen aufwendigen Umzug fast aller Dienststellen in den Bergbereich.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 16. April 2010 begonnen. Am 10. Juni 2010 hatten die Initiatoren 2.429 gültige Unterschriften hierfür an die Stadt übergeben. Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 19. Juli 2010 mit den Stimmen von CDU, FDP und Königswinterer Wählerinitiative für unzulässig erklärt. Begründung:

 

Da es sich bei dem Bürgerbegehren gegen ein zentrales Rathaus um ein so genanntes kassatorisches Begehren handele, wende es sich im Kern gegen die Grundsatzentscheidung des Stadtrates, ein zentrales Rathaus zu bauen. Dieser Beschluss sei aber schon am 15. Dezember 2008 gefallen. Die Dreimonatsfrist sei damit schon am 15. März 2009 abgelaufen. Mit der Fragestellung „Sind Sie gegen den Bau eines zentralen Rathauses in Königswinter?“ werde zudem nur „ein Meinungsbild bzw. eine Stimmung abgefragt“. Die vom Bürgerbegehren gestellte Frage müsse jedoch „eine Entscheidung zum Inhalt haben“. Das sei nicht der Fall.

 

Außerdem sei die Begründung unvollständig und somit unzulässig, weil sie mit keinem Wort erwähne, welche Motive den Stadtrat veranlassten, die Zusammenlegung der drei Verwaltungsstandorte in einem zentralen Rathaus anzustreben. Wenn das Motiv in der Begründung nicht einmal ansatzweise erwähnt werde, führe dies zur Unvollständigkeit der Begründung und damit zur Unzulässigkeit des Begehrens. Dass die Initiatoren keinen Kostendeckungsvorschlag machen, weil er aus ihrer Sicht nicht nötig ist, führe ebenfalls zur Unzulässigkeit. Da die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum zentralen Rathaus ergeben habe, dass das Projekt wirtschaftlicher als die heutige Lösung sei und damit Einsparpotenzial für den Haushalt biete, hätte ein Kostendeckungsvorschlag gemacht werden müssen.

 

Am 27. Januar 2011 hatte der Rat der Stadt einstimmig beschlossen, das Projekt eines zentralen Rathauses aufzugeben. Begründet wurde dies damit, dass die ursprünglich geplanten Einsparungen bei weitem nicht erreicht würden. Im schlechtesten Fall hätte der eingesparte Betrag nur bei 65.000 Euro gelegen. Auch die Vermarktung der so genannten Altstandorte (Rathäuser, Bauverwaltung) habe nicht wie erhofft funktioniert.

 

Eine von der Bürgerinitiative beim Verwaltungsgericht Köln eingereichte Klage gegen den Ratsbeschluss zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde zunächst weiter betrieben. Das Gericht stellte das Verfahren jedoch am 20. Juli 2011 ein, nachdem beide Parteien den Streit übereinstimmend für erledigt erklärt hatten. Die Richter stellten fest, dass sich die Hauptsache durch den Beschluss des Königswinterer Stadtrats vom 7. Februar 2011, das Projekt "Neubau Zentrales Verwaltungsgebäude" nicht weiterzuführen, erledigt habe. Damit sei schließlich das Anliegen der Bürgerinitiative erreicht worden.

 

Kontakt:Jörg Pauly

Aktuelles

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