Dorsten

Ratsbürgerentscheid über Erhalt der Wichernschule

Träger: Stadt Dorsten

 

Status: Ratsbürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Dorsten hatte am 17. Juni 2015 beschlossen, die Grundschule im Hervester Marienviertel auslaufen zu lassen. Ab 2016 sollten keine Eingangsklassen mehr gebildet werden.

 

Die CDU-Ratsmehrheit begründete ihre Entscheidung damit, dass die Schülerzahlen allgemein rückläufig seien, daher müssten einige Schulen geschlossen werden. Es gebe jedes Jahr 950 Plätze für neue Schüler, aber nur rund 550 bis 650 Eingangsschüler.

 

Die Befürworter der Schulschließung argumentierten außerdem mit der Gerechtigkeit gegenüber anderen Schulen. Bleibe die Wichernschule trotz sinkender Schülerzahlen erhalten, drohe die Klassenbildung an anderen Schulen zu scheitern. Zudem würden die Räume für die Von-Ketteler-Schule gebraucht, deren Schüler derzeit in Containern unterrichtet würden. Der Erhalt der Wichernschule mache außerdem einen Schul-Neubau für 2,5 Millionen Euro erforderlich. Als Folge davon müsse die Grundsteuer erhöht oder es müssten Einsparungen an anderer Stelle vorgenommen werden.

 

Eine Elterninitiative wollte die Schulschließung mit einem Bürgerbegehren verhindern. Die Stadtverwaltung habe bei dem Gutachterunternehmen Biregio die Erstellung eines Schulentwicklungsplanes auf Grundlage der prognostizierten Schülerzahlen für Dorsten in Auftrag gegeben, erläuterten die Bürgerbegehrensinitiatoren. Die Schließung der Wichernschule werde in diesem Gutachten nicht empfohlen. Die Empfehlung gehe dahin, Teilstandorte zu bilden, um die Versorgung zu sichern. Dies sei an der Wichernschule längst geschehen.

 

Die Wichernschule sichere aufgrund ihrer zentralen Lage zwischen den Stadtteilen Hervest und Holsterhausen für ein großflächiges Einzugsgebiet das Prinzip der kurzen und eigenverantwortlich zu bewältigenden Schulwege. Sie weise eine gesunde Mischung von Kindern aus allen sozialen Schichten und verschiedenen Nationalitäten auf. Aufgrund der Nähe zu sozialen Brennpunkten könne sie sehr viel auffangen und korrigieren.

 

Die Schule sei in den Stadtteilen Hervest Dorsten und Holsterhausen zu einer wichtigen Institution geworden, die intensiv mit unterschiedlichen Einrichtungen, wie z.B. Vereinen und Verbänden, den Kirchen sowie der mobilen Jugendhilfe zusammenarbeite. An der Wichernschule werde Inklusion von autistischen Kindern, hör- und sprachgeschädigten Kindern und Kindern mit Lernbehinderungen seit Jahren gelebt. Die Fachgremien der Stadt, Schulausschuss und Schulentwicklungskommission, hätten sich ausdrücklich nicht für die Schließung der Wichernschule ausgesprochen.

 

Am 29. September 2015 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens 6.465 gültige Unterschriften bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren am 28. Oktober 2015 mit den Stimmen von CDU und FDP wegen einer fehlerhaften Begründung für unzulässig erklärt. Gleichzeitig hatte der Rat die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zur gleichen Frage beschlossen.

 

Die Abstimmung am 13. Dezember 2015 war ungültig. Zwar votierten 58,6 Prozent der Abstimmenden für den Erhalt der Wichernschule, jedoch verfehlte das Ratsbegehren die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 15 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 16,4 Prozent.

 

Info:

  • Abstimmungsheft der Stadt Dorsten zum Ratsbürgerentscheid

  • Ratsbürgerentscheid: Das Ergebnis

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    Bürgerbegehren für Erhalt der Wichernschule

    Träger: Elterninitiative

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Dorsten hatte am 17. Juni 2015 beschlossen, die Grundschule im Hervester Marienviertel auslaufen zu lassen. Ab 2016 sollen keine Eingangsklassen mehr gebildet werden.

     

    Die Ratsmehrheit begründete ihre Entscheidung damit, dass die Schülerzahlen allgemein rückläufig seien, daher müssten einige Schulen geschlossen werden. Es gebe jedes Jahr 950 Plätze für neue Schüler, aber nur rund 550 bis 650 Eingangsschüler. Die Schulschließung bringe der Stadt 500.000 Euro. Sollte die Schule nicht geschlossen werden, droht laut Verwaltung und Bürgermeister Stockhoff zur Gegenfinanzierung eine Erhöhung der Grundsteuer.

     

    Eine Elterninitiative wollte die Schulschließung mit einem Bürgerbegehren verhindern. Die Stadtverwaltung habe bei dem Gutachterunternehmen Biregio die Erstellung eines Schulentwicklungsplanes auf Grundlage der prognostizierten Schülerzahlen für Dorsten in Auftrag gegeben, erläuterten die Bürgerbegehrensinitiatoren. Die Schließung der Wichernschule werde in diesem Gutachten nicht empfohlen. Die Empfehlung gehe dahin, Teilstandorte zu bilden, um die Versorgung zu sichern. Dies sei an der Wichernschule längst geschehen.

     

    Die Wichernschule sichere aufgrund ihrer zentralen Lage zwischen den Stadtteilen Hervest und Holsterhausen für ein großflächiges Einzugsgebiet das Prinzip der kurzen und eigenverantwortlich zu bewältigenden Schulwege. Sie weise eine gesunde Mischung von Kindern aus allen sozialen Schichten und verschiedenen Nationalitäten auf. Aufgrund der Nähe zu sozialen Brennpunkten könne sie sehr viel auffangen und korrigieren.

     

    Die Schule sei in den Stadtteilen Hervest Dorsten und Holsterhausen zu einer wichtigen Institution geworden, die intensiv mit unterschiedlichen Einrichtungen, wie z.B. Vereinen und Verbänden, den Kirchen sowie der mobilen Jugendhilfe zusammenarbeite. An der Wichernschule werde Inklusion von autistischen Kindern, hör- und sprachgeschädigten Kindern und Kindern mit Lernbehinderungen seit Jahren gelebt. Die Fachgremien der Stadt, Schulausschuss und Schulentwicklungskommission, hätten sich ausdrücklich nicht für die Schließung der Wichernschule ausgesprochen.​

     

    Das Bürgerbegehren wurde am 25. Juni 2015 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 14. August 2015 begonnen. Am 29. September 2015 hatten die Initiatoren des Begehrens 6.465 gültige Unterschriften bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren am 28. Oktober 2015 mit den Stimmen von CDU und FDP für unzulässig erklärt.

     

    Begründung: es bestanden Zweifel an der Richtigkeit der Aussage in der Begründung des Bürgerbegehrens: „Die Schließung der Wichernschule wird in diesem Gutachten nicht empfohlen.“ Zur Beurteilung der Rechtslage sei entscheidend, ob die fachliche Empfehlung des externen Gutachters korrekt wiedergegeben wurde. Das Merkmal der Wesentlichkeit für eine Entscheidung sei schon durch den Sinn und Zweck eines Gutachtens unbestritten. Aus Sicht der Verwaltung trifft es zwar zu, dass die Schließung der Wichernschule in der Fortschreibung des Gutachtens zum Schulentwicklungsplan von April 2012 keine Erwähnung findet.

     

    Zu berücksichtigen sei allerdings, dass sich dieses Gutachten in Bezug auf Handlungsempfehlungen nur am Rande mit dem Themenkomplex Primarbereich befasse. Von maßgeblicher Bedeutung sei in diesem Zusammenhang, dass das Gutachten 2010 hierzu eine eindeutige Aussage enthalte. Dieses ursprüngliche Gutachten dürfe zu den Aussagen und Bewertungen zum Bereich Grundschulen daher weiterhin Bestand haben.

     

    Dass die Schließung der Wichernschule im SEP Entwurf keine Erwähnung finde, dürfe auch dem Umstand geschuldet sein, dass dieses Gutachten für den Sekundarbereich in Auftrag gegeben wurde. Für den Primarbereich seien im SEP Entwurf 2012 lediglich die Schülerzahlen und die Raumsituation unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und des Schulwahlverfahrens fortgeschrieben worden. Wenn es im SEP Entwurf 2012 heiße: „die Grundschulen mit unter die Zweizügigkeit sinkenden Schülerzahlen möglichst nicht zu schließen, sondern mit benachbarten Schulen als Teilstandort zu sichern“, dann dürfe es sich hierbei lediglich um eine Beschreibung der bisherigen Schulpolitik handeln, die sich wortgleich bereits im SEP Stand Mai 2010 finde.

     

    Kontakt:Petra Merten

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