Büren

Ratsbürgerentscheid über Bau eines Einkaufszentrums

Träger: Stadt Büren

 

Status: Ratsbegehren im Ratsbürgerentscheid abgelehnt

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Büren hatte am 18. Dezember 2014 mit einer knappen Mehrheit dem Grundkonzept der Schoofs Immobilien GmbH aus Kevelaer für die Entwicklung eines Einkaufszentrums auf den Flächen des ehemaligen Kreishauses und benachbarter Liegenschaften zugestimmt.

 

Am 1. April 2015 hatte die Schoofs-Gruppe als Investor einen Vorentwurf mit zwei Realisierungsvarianten vorgelegt, der am 23. April 2015 der Öffentlichkeit ausführlich präsentiert wurde. Die Initiative "Zukunft in Büren" ist der Ansicht, dass diese Entwürfe konkretisiert und eingehender geprüft werden sollten, um verlässlicher beurteilen zu können, ob die Erwartungen erfüllt werden. Dafür sei es notwendig, die Bauleitplanverfahren in dieser Sache einzuleiten. Mit der Einleitung der Änderungsverfahren binde sich die Stadt nicht an einen Investor oder ein Projekt und es ergäben sich daraus auch keine Ansprüche auf Fortführung oder Abschluss der Änderungsverfahren. In beiden Verfahren sei darüber hinaus die Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleistet. Die Einleitung der Änderungsverfahren sei daher mit keinen Bindungen für die Stadt verbunden, eröffne jedoch die Chance, die dann konkretisierten Entwürfe, z. B. hinsichtlich der Zentrenverträglichkeit, noch eingehender zu prüfen.

 

Durch den Bau eines Fachmarktzentrums im Innenstadtbereich werden moderne, barrierefreie Einzelhandelsflächen geschaffen, die so noch nicht in Büren existieren, meinte die Initiative. Dies ermögliche die Ansiedlung neuer Sortimentsangebote, steigere die Attraktivität der Stadt Büren und werde letztlich dazu führen, dass mehr Kaufkraft in Büren gebunden werde. Durch die erhöhte Frequenz und die neu geschaffenen, kostenfreien Parkmöglichkeiten werde die gesamte Bürener Innenstadt belebt und der existierende Einzelhandel profitiert gleichfalls in erheblichem Maße von dieser Entwicklung.

 

Die SPD hielt das geplante Einkaufszentrum für überdimensioniert. Es sei mit Kannibalisierungseffekten zu rechnen. Die städtebauliche Einbindung in das historische Stadtbild sei katastrophal, die Zu- und Abfahrt chaotisch geregelt. Die Präsentationen der Firma Schoofs habe alles offen gelassen, außer, dass bestimmte Bauausführungen aufgrund nicht klar geregeltem Eigentumerwerbs gar nicht möglich seien. Selbst die Frage, ob die Firma Schoofs die „kleine Variante“ realisieren soll, scheitere doch schon daran, dass niemand konkret bestimmen kann, was sich verbindlich hinter einer kleinen Lösung verberge.

 

Die Grünen kritisierten das "einseitige Nutzungskonzept", bei dem eine bauliche Urbanität und Vielfalt nicht erwünscht sei. In der Planung fehlten Dienstleistungsgeschäfte, Kultur- und Sozialeinrichtungen, Wohnen, Angebote für Senioren, öffentliche Freiflächen mit Aufenthaltsqualitäten sowie ökologische Elemente z.B. integriertes Grün, Solaranlagen und ein Wasserkonzept.

 

Auch fehle trotz Ratsbeschluss ein städtebauliches Grundkonzept. Ein verbindlicher Entwurf liege nicht vor. 6.010 Quadratmeter Verkaufsfläche seien absolut überdimensioniert und führten zu einem Verdrängungswettbewerb und Ladenleerstand. Nach den Aussagen der Kommunalaufsicht gebe es keine „beliebige Entwurfsvorlage“.Es gelte juristisch der Entwurf mit 6.010 qm Verkaufsfläche. Es gebe also keine Option einer Wahl zwischen „großer“ oder „kleiner“ Lösung wie beharrlich behauptet werde.

 

Trotz Erkennens der erhöhten Verkehrsbelastungen sei kein Verkehrsgutachten erstellt worden. Die Grundstücksverhältnisse seien nicht geklärt, damit gebe es keine Planungsbasis. Es sei zudem keine Liste von verbindlichen “Ankermietern“ vorgestellt worden. Die Einschätzung zu den Mieteinnahmen seien in Relation zum Bauvolumen und zu den Baurisiken unrealistisch. Weiterhin seien die Baugrundverhältnisse wegen einer fehlenden verbindllichen Umweltverträglichkeitsprüfung ungeklärt. Nach Aussage des Geologischen Amtes NRW sei mit Fels- und wasserführenden Schichten zu rechnen, die die Baukosten erheblich erhöhen würden.

 

Auf die Stadt kämen ungeklärte Finanzbelastungen zu. Ungeklärt sei auch die Denkmalfrage hinsichtlich des massiven Baukörpers des Einkaufszentrums sowie der verdeckten Sichtfluchten zur Barockkirche. Ungeklärt sei auch der Verbleib der Polizeiwache und die durch einen Umzug entstehenden Kosten.

 

Die "Bürgerinitiative in Büren" war der Meinung, dass das Fachmarkt-Konzept auf falschen Annahmen zum Grundstückserwerb beruht. Das Konzept ignoriere Empfehlungen von Gutachtern zu der Größe der Verkaufsflächen und zur Anbietermischung. Es setze einseitig auf "Frequenzbringer", die in der Stadt überwiegend bereits ausreichend und gut platziert seien. Das Konzept kalkuliere erhebliche Leerstände an jetzt gut funktionierenden Standorten ein. Dies zugunsten einer überdimensionierten Zentrierung. Die Planung setze weder auf der Angebotsseite noch im Hinblick auf das Stadtbild neue Akzente. Sie zerstöre sogar das Stadtbild und in der Kernstadt dringend benötigten Wohnraum.

 

In seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 hatte sich der Rat der Stadt Büren mit 18:17 Stimmen bereits für das Grundkonzept Einkaufszentrum entschieden. Diese knappe Entscheidung führte jedoch zu erheblichen Diskussionen in der Bevölkerung. Im Januar 2015 befürworteten daher die Ratsfraktionen einstimmig, die Bevölkerung mittels Ratsbürgerentscheid über das so genannte „Quartier im Kern“ an Stelle des Rates entscheiden zu lassen. Am 10. Juni 2015 hat der Rat die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids am 20. September 2015 beschlossen.

 

In der Abstimmung wurde der Bau des Einkaufszentrums abgelehnt. 59,8 Prozent der Abstimmenden votierten gegen das entsprechende Ratsbegehren. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 36,7 Prozent.

 

Info:

  • Informationen der Stadt Büren zum Ratsbürgerentscheid

  • Ratsbürgerentscheid: das Abstimmungsergebnis

  • Aktuelles

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