Bottrop

Bürgerbegehren für Begrenzung des städtischen Zuschusses an den Flugplatz Schwarze Heide

Träger: Initiative Zukunft Schwarze Heide

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Mit einem Bürgerbegehren wollte die „Initiative Zukunft Schwarze Heide“ 2014 ihre Forderung nach einer Begrenzung des städtischen Zuschusses an den Verkehrslandeplatz Schwarze Heide durchsetzen. Die Initiatioren des Bürgerbegehrens wollten, dass die Stadt Bottrop ab 2015 Verluste der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide nur noch in Höhe der im Gesellschaftervertrag festgelegten Summe von maximal 25.000 Euro ausgleicht. Die Flugplatzgesellschaft, an denen die Städte Bottrop, Dinslaken, Voerde, die Gemeinde Hünxe und der Kreis Wesel beteiligt sind, hatte die gesamte Verlustabdeckung ursprünglich auf höchstens 50.000 Euro begrenzt. Mittlerweile liegt dieses Limit bei 280.000 Euro pro Jahr.

 

Die Städte Bottrop, Hünxe und der Kreis Wesel wünschen sich ein gemeinsames Gewerbegebietes am Landeplatz. Beim Regionalverband Ruhr (RVR) haben sie beantragt, die Einschränkung aufzuheben, dass dort nur so genanntes „flugaffines Gewerbe“ angesiedelt werden darf. Die Initiative Zukunft Schwarze Heide fordert eine Entwicklung des Flughafens als Sport- und Segelflugplatz sowie Sitz von kleineren Flugzeugbauern.

 

An Zuschüssen, Bürgschaften und Krediten seien schon 19 Millionen Euro in die Schwarze Heide geflossen. Ein Teil der Aufwendungen stamme aus dem städtischen Haushalt. Geld, das bei Sozialem und Bildung ebenso fehle wie bei Straßen und Nahverkehr. Von den Krediten wird die Stadt nichts wiedersehen, meinte die Initiative. Laut Bilanz von 2011 habe die Flugplatzgesellschaft 2,4 Millionen Euro Verbindlichkeiten und so gut wie kein Eigenkapital. Die vertraglich festgelegte Rückzahlung der Kredite ab 2016 sei völlig unrealistisch.

 

Das Bürgerbegehren „Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide“ habe suggeriert, dass lediglich über eine Reduzierung des Zuschusses für den Flugplatz Schwarze Heide abgestimmt wird, kritisierten SPD und CDU. Es gehe aber auch um Arbeitsplätze, um den Wirtschaftsstandort Bottrop und um die Freizeitgestaltung vieler Bürgerinnen und Bürger. Sollte der Zuschuss auf 25.000 Euro reduziert werden, drohe dem Flugplatz die Insolvenz. Die Idee der Befürworter, den Betrieb des Flugplatzes privat weiter zu betreiben, sei nicht möglich. Potenzielle Kandidaten wie die Firma Extra oder die Luftsportvereine hätten in persönlichen Gesprächen versichert, dass sie dazu nicht in der Lage seien.

 

Die Höhe der Verlustabdeckung von 137.200 Euro relativiere sich, weil von den 137.200 Euro Zuschuss der Stadt fast 70.000 Euro über Steuern und Pachten gegenfinanziert seien. Bei einer Insolvenz der Flugplatzgesellschaft komme es zum Verlust des städtischen Gesellschaftsdarlehens von rund 1,1 Millionen Euro. Aufgrund der Schließung des Steinkohlebergbaus 2018 besitze die Schaffung neuer und der Erhalt bestehender Arbeitsplätze oberste Priorität.

 

Das Bürgerbegehren wurde im Dezember 2013 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 23. Januar 2014 begonnen. Am 24. März 2014 hatten die Initiatoren 5.914 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Begehren am 8. April 2014 abgelehnt.

 

Der Bürgerentscheid am 29. Juni 2014 war ungültig. Zwar votierten 58,6 Prozent der Abstimmenden für die Begrenzung des Verlustausgleichs für die Flugplatz-Gesellschaft, jedoch erreichte das Bürgerbegehren nicht die vorgeschriebene Zustimmung von mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 14,6 Prozent.

 

Kontakt:Friedhelm Ochmann

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Bürgerbegehren für Erhalt des Stenkhoffbades

Träger: Bürgerinitiative Stenkhoffbad

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bottrop hatte am 25. September 2012 im Rahmen des "Stärkungspakts Stadtfinanzen" beschlossen, ab 2014 keine Personal- und Betriebskosten mehr für die Unterhaltung des Stenkhoffbades zur Verfügung zu stellen. Die bisherigen Betriebskosten belaufen sich laut Schätzung der Stadtverwaltung auf rund 190.000 Euro jährlich. Mit dem Beitritt zum Stärkungspakt bestehe eine Chance, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu bewahren, hieß es von Seiten der Befürworter aus den Reihen von SPD, CDU, FDP und ÖDP.

 

Wie alle Freibäder leide auch das Stenkhoffbad unter einem stetigen Rückgang der Besucherzahlen. Erschwerend komme für das Stenkhoffbad die Ausstattung und die alte Bausubstanz aus dem Jahr 1924 hinzu, so dass das Bad nach heutigen Maßstäben kaum noch konkurrenzfähig sei. Das Stenkhoffbad könne die Ansprüche an ein zeitgemäßes Freizeitbad nicht mehr erfüllen.

 

Im Sportbetrieb und Schulunterricht spiele das Bad keine Rolle, denn Schulschwimmen und Vereinssport fänden in den Bottroper Hallenbäder statt, deren Erhalt gesichert sei. Auch wenn man wetterbedingte Schwankungen berücksichtigt, sei die Tendenz der Besucherzahlen eindeutig rückläufig.

 

Im Zuge der Bemühungen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts und der Teilnahme am Stärkungspakt des Landes Nordrhein-Westfalen sei aus diesen Gründen beschlossen worden, die Zuschüsse für das Bad ab 2014 einzustellen. Im Gegenzug sichere der "Stärkungspakt Stadtfinanzen" aber langfristig den Erhalt vieler freiwilliger Leistungen und städtischer Angebote. Dies treffe im Bereich Sport beispielsweise auf die Hallenbäder zu, aber auch auf Einrichtungen aus dem Bereich Jugend oder Kultur, wie die Musikschule, die Kulturwerkstatt, das städtische Spielmobil und vieles mehr.

 

Die Stadt stehe in der Verpflichtung, im Zuge des Stärkungspaktes Einsparungen zu erbringen mit dem Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Der zukünftigen Generation sollten keine Finanzruinen hinterlassen werden. Der weitere Betrieb des hoch defizitären Stenkhoffbades sei nur möglich, wenn an anderer Stelle Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen beispielsweise bei Sport, Jugend und Kultur erbracht würden.

 

Die "Bürgerinitiative Stenkhoffbad" wandte sich mit einem Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss. Das Bad ist für Kinder, Jugendliche und Familien im Sommer eine beliebte Freizeitstätte, meinen die Begehrensinitiatoren. Nach ihrer Einschätzung könnten durch einen Förderverein, Sponsoring und eine Attraktivitätssteigerung die Einnahmen erhöht und die Betriebskosten für das Bad besser abgedeckt werden. Die Stadt Bottrop soll aber weiterhin die notwendigen finanziellen Mittel für Betrieb und Unterhaltung des Freibades bereit stellen, gegebenenfalls auch den vollen Betrag der jährlichen Betriebskosten.

 

Das Freibad biete noch viele Möglichkeiten zur Steigerung seiner Attraktivität. Die erfolgreichen Beach Partys seien nur ein Beispiel. Aus der Bürgerinitiative heraus sei ein Förderverein gegründet worden, um mit bürgerschaftlichem Engagement mehr Vielfalt und Lebendigkeit für das Familienbad zu erreichen. Dem Förderverein sei es bereits jetzt gelungen, zahlreiche Sponsoren für das Stenkhoffbad zu gewinnen. Damit leiste der Förderverein einen wichtigen Beitrag dazu, zukünftig den städtischen Anteil an den Betriebskosten zu senken.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 28. September 2012 begonnen. Am 20. Dezember 2012 hatten die Initiatoren 8.814 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hat das Begehren am 12. März 2013 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid vom 13. Mai bis zum 9. Juni 2013 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 73,6 Prozent der Abstimmenden votierten für den Erhalt des Stenkhoffbades. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 14 Prozent.

 

Kontakt:Michael Gerber

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Bürgerbegehren gegen verkaufsoffenen Sonntag am 30.10.2011

Träger: Allianz für den freien Sonntag

 

Status: Kompromiss

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bottrop hatte am 24. Mai 2011 mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP eine Verordnung beschlossen, die die Öffnung von Läden in der Innenstadt am Sonntag, dem 30. Oktober 2011 ermöglicht. Die „Allianz für den freien Sonntag“ kritisiert diesen Beschluss und hat zu dessen Aufhebung ein Bürgerbegehren gestartet.

 

In den letzten Jahren hat die Zahl verkaufsoffener Sonntage nach Meinung der Bürgerinitiative stark zugenommen. Der für den 30. Oktober 2011 geplante verkaufsoffene Sonntag mit dem Thema „Halloween“ sei überflüssig, der Anlass an den Haaren herbei gezogen. Während die Sonntagsarbeit in manchen Bereichen unverzichtbar sei, gelte dies nicht für den Einzelhandel. Selbst in Bottrop gebe es Einzelhändler mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von 90 Stunden. Mitarbeiter im Einzelhandel würden in der Regel schlecht bezahlt, Sonntagszuschläge seien die Ausnahme und viele Mitarbeiterinnen seien alleinerziehend. Der arbeitsfreie Sonntag sei eine kulturelle und soziale Errungenschaft die nicht leichtfertig aufgegeben werden solle. Die Stadt Bottrop solle sich zukünftig und freiwillig darauf beschränken, in der Bottroper Stadtmitte nur drei und in den Stadtteilen höchstens zwei verkaufsoffene Sonntage pro Jahr zu genehmigen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 18. Juni 2011 begonnen. Am 20. Juli 2011 hatten die Initiatoren hierfür rund 6.000 Unterschriften bei der Stadt eingereicht. Am 21. Juli 2011 wurde ein Kompromiss zwischen Bürgerinitiative, Einzelhandelsverband Westfalen West und Oberbürgermeister Bernd Tischler geschlossen. 2011 sollte es noch einmal zum vierten verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt kommen, 2012 sollte es aber in Stadtmitte nur noch drei solcher Sonntage geben und zwei in den Stadtteilen. Der Einzelhandel hatte den Kompromiss am 4. Oktober 2011 aber wieder aufgekündigt.

 

Mit den Stimmen von SPD, ÖDP und Linken wurde im Rat am 15. November 2011 der Grundsatzbeschluss zur Zahl der verkaufsoffenen Sonntagen dennoch so angenommen wie ihn der Oberbürgermeister gemeinsam mit KAB und Einzelhandelsverband ausgehandelt hatte. Danach sollen ab 2012 in der Stadtmitte drei und in den anderen Ortsteilen maximal je zwei offene Sonntage freigegeben werden.

 

Kontakt:Johannes Bombeck

Aktuelles

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