Meerbusch

Bürgerbegehren für Erhalt der Barbara-Gerretz-Schule II

Träger: Initiative „Rettet die Barbara-Gerretz-Schule“

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid abgelehnt

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Meerbusch hatte am 28. Juni 2012 beschlossen, die Barbara-Gerretz-Schule spätestens Ende des Schuljahres 2015/16 zu schließen und für das Schuljahr 2013/14 keine Anmeldungen mehr anzunehmen. Ein Abriss der Gebäude wird von der Stadt nicht ausgeschlossen. Begründet wurde die Schließung mit Berechnungen der Grundschülerzahlen für die Jahre 2013 bis 2017 basierend auf heutigen Werten aus dem Melderegister der Stadt. In Osterath seien zukünftig nur noch rund 100 Erstklässler pro Jahr vorhanden. Das seien zu wenig Kinder für den Erhalt von drei zweizügigen Grundschulen. Die Erwin-Heerich-Schule soll nicht geschlossen werden, weil sie die einzige Schule in Osterath-Bovert ist. Die Gerretz-Schule soll deshalb geschlossen werden, weil das Gebäude sanierungsbedürftig ist und die Eichendorffschule einen besseren baulichen Zustand und das größere Platzangebot für den Offenen Ganztag hat.

 

Die Initiative „Rettet die Barbara-Gerretz-Schule Osterath" teilte die Auffassung der Ratsmehrheit die Schließungsnotwendigkeit betreffend nicht. Die von der Stadtverwaltung vorgebrachten Schülerentwicklungszahlen seien spekulativ und berücksichtigten aktuelle Neubauprojekte und deren Auswirkungen auf die Bevölkerungszahlen nicht oder nicht vollständig. Die Schule sei mit ihrem ortsbildprägenden, historischen Erscheinungsbild eine der beliebtesten Grundschulen im Ortskern von Meerbusch‐Osterath. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens setzten sich deshalb dafür ein, dass ein möglicher Effekt des demografischen Wandels zugunsten kleinerer Klassen umgesetzt wird, so wie es im "Schulpolitischen Konsens für NRW" vom Landtag beschlossen worden sei.

 

Die im Jahr 1907 gegründete katholische Barbara‐Gerretz‐Schule ist eine von zwei Bekenntnisschulen in Meerbusch. Sie ist nach Angaben der Initiatoren des Bürgerbegehrens eine der anmeldungsstärkste Grundschulen in Osterath.

 

Bei einem Erhalt der Schule wären nach Berechnungen der Stadtverwaltung bis 2017 für bauliche Maßnahmen Kosten in Höhe von 800.000 Euro angefallen, für die Betriebskosten ein jährlicher Betrag von 62.000 Euro. Diese Kostenberechnung wurde von den Bürgerbegehrensinitiatoren angezweifelt. In der Kostenplanung der Stadt seien weder detailliert Einzelmaßnahmen ersichtlich, noch seien Kosten für den Ausbau der verbleibenden Schulen hinreichend einbezogen worden.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 14. September 2012 begonnen. Am 8. Oktober 2012 haben die Initiatoren rund 5.500 Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 25. Oktober 2012 abgelehnt. Am 22. November 2012 hatte der Rat den Abstimmungszeitraum auf den 7. - 12. Januar 2013 gelegt.

 

Im Bürgerentscheid wurde der Erhalt der Barbara-Gerretz-Schule abgelehnt. 55,7 Prozent der Abstimmenden votierten gegen das Bürgerbegehren. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 13 Prozent.

 

In einem Urteil von 18. Juni 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht NRW geurteilt, dass der Beschluss zur Schließung der Barbara-Gerretz-Schule rechtswidrig ist. Kernkritik der Richter ist, dass die Stadt in ihrer Schulentwicklungsplanung den Charakter der Barbara-Gerretz-Schule als Bekenntnisschule verkannt habe. Bei der Abwägung hätten nicht nur Schüler katholischer Konfession berücksichtigt werden dürfen, sondern auch bekenntnisfremde Kinder – nämlich dann, wenn sie die Ausrichtung der Schule auf den Grundsätzen des fremden Bekenntnisses voll und ganz bejahen. Dies hätte zum Beispiel im Rahmen einer Elternbefragung festgestellt werden können.

 

Die Stadt habe sich außerdem auf eine falsche Rechtsgrundlage berufen, konkrete Auflösungsgründe nicht benannt, den Elternwillen nicht ausreichend gewürdigt und Prognosen ohne Realitätsbezug angefertigt. Der Elternwille, die Schließung auszusetzen, sei stärker zu gewichten als das öffentliche Vollzugsinteresse an der Schulschließung. Die Richter erinnerten an das Schulgesetz. Dort ist festgelegt, dass eine Gemeinde verpflichtet ist, Schulen fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht. Zwar bestehe keine zwingende Verpflichtung der Stadt Meerbusch, die Barbara-Gerretz-Schule fortzuführen, vielmehr steht ihre Fortführung im Organisationsermessen der Stadt. Dieses Organisationsermessen aber habe die Stadt Meerbusch bislang aber fehlerhaft ausgeübt.

 

Zum einen habe die Stadt das Gewicht der öffentlichen und privaten Belange verkannt. Der Elternwille habe zu wenig Berücksichtigung gefunden. So stehe in der Landesverfassung, dass Grundschulen "auf Antrag der Erziehungsberechtigten" einzurichten sind, soweit ein geordneter Schulbetrieb zu gewährleisten ist. Dieser geordnete Schulbetrieb sei von den drei Osterather Grundschulen am ehesten an der BGS zu gewährleisten; nur dort hätten in den vergangenen zehn Jahren stets zwei, in sechs Jahren auch drei Eingangsklassen gebildet werden können. Zum anderen habe die Stadt die Alternativlösung der Fortführung der Barbara-Gerretz-Grundschule am Standort Neusser Feldweg in Bovert unberücksichtigt gelassen.

 

Info:

Bürgerbegehren "Pro BGS"

Informationen der Stadt Meerbusch zum Bürgerentscheid

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Bürgerbegehren für Erhalt der Barbara-Gerretz-Schule

Träger: Initiative „Rettet die Barbara-Gerretz-Schule“

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Meerbusch hatte am 28. Juni 2012 beschlossen, die Barbara-Gerretz-Schule spätestens Ende des Schuljahres 2015/16 zu schließen und für das Schuljahr 2013/14 keine Anmeldungen mehr anzunehmen. Die Initiative „Rettet die Barbara-Gerretz-Schule Osterath" teilte die Auffassung der Ratsmehrheit die Schließungsnotwendigkeit betreffend nicht und initiierte ein Bürgerbegehren für den Erhalt der Schule. Die Unterschriftensammlung hatte am 7. September 2012 begonnen. Wegen inhaltlichen Fehlern in der Begründung des Begehrens auf der Unterschriftenliste wurde die Sammlung am 12. September 2012 abgebrochen und das Bürgerbegehren neu formuliert.

 

Info:Barbara-Gerretz-Schule

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Bürgerbegehren gegen Baumfällung

Träger: Bürgerinitiative "Pro Baum"

 

Status: Kompromiss

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Meerbusch hatte am 28. Februar 2008 mit den Stimmen der CDU die Fällung von mehr als 50 Platanen an der Düsseldorfer Straße beschlossen. Hierdurch sollte eine Verbesserung der verkehrlichen Situation erreicht werden (Parkbuchten, Verbreiterung des Gehweges, behindertengerechte Bushaltestellen, Teilstück eines Fahrradweges, Beseitigung von Stolperfallen, Neuanpflanzung von jungen Bäumen). Als Ausgleich sollten entlang der L 137 zusätzliche Bäume gepflanzt werden.

 

Die Bäume an der Düsseldorfer Straße seien bereits alt und das mächtige Wurzelwerk beschädige die Bürgersteige. Außerdem würden viele Platanen die Bauarbeiten nicht überstehen, da man die Wurzeln dabei beschädigen müsse, so die Stadtverwaltung.

 

Die Bürgerinitiative "Pro Baum" lehnte die Fällung der Bäume ab und hatte ein Bürgerbegehren dagegen gestartet. Die vorhandenen Bäume seien zum Teil mehr als 50 Jahre alt; sie prägten maßgeblich und positiv das Stadtbild im Ortskern von Büderich. Aufgrund ihrer Größe könnten diese Bäume den Kohlendioxidgehalt an dieser viel befahrenen Straße erheblich senken und zu besserer Luft und höherer Wohnqualität wesentlich beitragen. Die Stadt habe nicht einmal überprüft, welche der Platanen erhalten werden könnten, lautet der Vorwurf. Sie holze einfach alle ab, um ein einheitliches Straßenbild zu erhalten. Es müsse eine Einzelfallprüfung bei jedem Baum geben.

 

Laut einem am 5. Juni 2008 dem Rat vorgestellten Baum-Gutachten sind viele der 122 Bäume erheblich geschädigt, manche reif für die Axt, andere seien nur durch einen nicht unerheblichen Aufwand zu retten. Der Standort sei für die Bäume grundsätzlich schlecht, die Neuanpflanzung von Jungbäumen nur sinnvoll, wenn sie qualitativ sehr sorgfältig durchgeführt werde. Die Bürgerinitiative "Pro Baum" bezweifelte das Ergebnis des Gutachtens. Laut ihrer Recherche hätte der Landesbetrieb für die vorgesehene Sanierung der Ortsdurchfahrt in Büderich nicht einen einzigen Baum fällen müssen.

 

Die Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren hatte am 7. Mai 2008 begonnen. Am 28. Mai 2008 hatten die Initiatoren 6.427 Unterschriften für den Schutz der Bäume eingereicht. Die Stadt und die Initiative Pro Baum hatten am 25. Juni 2008 einen Kompromiss gefunden. Demnach sollten die mehr als 50 Platanen erhalten bleiben. Experten sollten allerdings noch einmal prüfen, ob die Bäume als verkehrsunsicher oder unheilbar erkrankt eingestuft werden müssen.

 

Info:Bürgerbegehren "Pro Baum"

Aktuelles

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