Kerken

Bürgerbegehren für Einrichtung einer Gesamtschule

Träger: BVK Kerken

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Gemeinde Kerken hatte am 4. Juli 2012 die Verwaltung beauftragt, mit den Gemeinden Geldern, Issum und Rheurdt gemeinsame Ideen zur weiteren Gestaltung der Schullandschaft im Südkreis zu entwickeln. Dabei sollen - wenn möglich unter Beibehaltung der bisherigen Sekundarstufen I-Standorte Aldekerk und Sevelen - organisatorische und inhaltliche Konzepte unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen (Baukosten, Kosten für Schülertransport) entwickelt und den Räten zur Information, bzw. zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Ein Bürger forderte mit einem an den Gemeinderat gerichteten Bürgerantrag die Einrichtung einer Gesamtschule. Der Schulausschuss des Rates hatte den Antrag am 18. September 2012 abgelehnt, weil mit einem Ja zu einer Gesamtschule keine Ergebnisoffenheit in den Verhandlungen mit den umliegenden Kommunen mehr bestehe. Die Bürgervereinigung Kerken (BVK) hat mit dem antragstellenden Bürger ein Bürgerbegehren zu der Frage gestartet, ob die Gemeinde bei der Bezirksregierung Düsseldorf den Antrag auf Errichtung einer Gesamtschule stellen soll. Die Bürgervereinigung will hierfür die Kardinal-von-Galen-Hauptschule umwandeln. In einer von der BVK durchgeführten Elternbefragung hatten sich von 134 antwortenden Eltern 77,1 Prozent für eine Gesamtschule in Kerken ausgesprochen.

 

Die Zukunft der Kerkener Hauptschule ist nicht gesichert, so die BVK. Durch die sinkenden Anmeldezahlen drohe die Schule bereits im kommenden Schuljahr in die Auflösung gehen zu müssen. Eine Gesamtschule richte sich an alle Kinder und biete alle Schulabschlüsse an. Als Standort für eine Gesamtschule sei Kerken aufgrund seiner Anbindungen durch öffentliche Verkehrsmittel ideal. Das Schulgebäude sei gut ausgestattet und eine Erweiterung des Gebäudes möglich.

 

Am 27. September 2012 wurde das Bürgerbegehren bei der Gemeinde angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 25. Februar 2013 begonnen. Am 17. April 2013 hatten die Initiatoren hierfür 1.020 gültige Unterschriften bei der Stadt eingereicht.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 3. Juli 2013 für unzulässig erklärt. Begründung: Die zur Entscheidung zu bringende Frage des Bürgerbegehrens beziehe sich auf die Stellung eines Antrages auf Errichtung einer Gesamtschule bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Ein solcher Antrag sei nach den einschlägigen Bestimmungen des Schulgesetzes NRW nicht möglich. Gemäß Schulgesetz beschließe der Schulträger u.a. die Errichtung einer Schule nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Der Beschluss des Schulträgers bedürfe der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Zentrale Voraussetzung einer Genehmigungsfähigkeit sei die sogenannte anlassbezogene Schulentwicklungsplanung. Sie umfasse insbesondere eine Abstimmung mit den Planungen benachbarter Schulträger sowie eine Bedürfnisprüfung. Ein auf einen Antrag an die Bezirksregierung abzielender Beschluss zur Einrichtung einer Gesamtschule sei deshalb rechtswidrig, das Bürgerbegehren verfolge daher ein gesetzeswidriges Ziel.

 

Info:BVK Kerken

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