Bedburg

Ratsbürgerentscheid über Rathaus-Standort

Träger: Stadt Bedburg

 

Status: Ratsbegehren im Ratsbürgerentscheid abgelehnt

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bedburg hatte am 19. Juli 2013 entschieden, einen Ratsbürgerentscheids zum künftigen Rathaus-Standort durchzuführen. Nach jahrelangen Diskussionen sollte damit Klarheit darüber geschaffen werden, ob das neue Rathaus in Bedburg Mitte oder im Stadtteil Kaster entstehen soll.

 

Bis dahin leistete sich die Stadt mit den Rathäusern in Kaster und Bedburg sowie einer Nebenstelle an der Adolf-Silverberg-Straße drei Verwaltungsstandorte. Neben einem neuen Rathaus in der Neuen Mitte wäre auch eine Sanierung und ein Umbau des Rathauses in Kaster denkbar. Die voraussichtlichen Kosten für beide Varianten liegen nach Berechnungen eines Architektenbüros für Bedburg Mitte bei 9,46 Mio. Euro, für Kaster bei 9,09 Mio. Euro.

 

Im Rahmen des Projekts „Neue Mitte Bedburg“ soll das neue Rathaus zwischen dem Toom-Markt, der abgebrochen werden soll und dem Schloss am Rande des Schlossparkplatzes entstehen. Insgesamt sollen dort drei große Gebäude errichtet werden, in denen Einzelhandel und gastronomische Betriebe angesiedelt werden sollen. Dies soll für eine deutliche Belebung der Bedburger Innenstadt sorgen. Im mittleren der drei Gebäude soll das künftige zentrale Rathaus untergebracht werden.

 

Derzeit fließe noch deutlich zu viel Kaufkraft aus der Stadt ab, weil an den Standorten Kaster und Bedburg Mitte nicht das erforderliche Angebot des Handels und der Dienstleistungsbetriebe vorhanden sei, argumentieren die Befürworter des Standorts Bedburg-Mitte. Die notwendige Weiterentwicklung könne aber nur dann in seiner Gesamtheit geplant und durchgeführt werden, wenn zuvor die Zuordnung des zentralen Rathauses feststehe.

 

Dies gelte auch und vor allem für den Standort Kaster, weil die zu Recht geforderte Nachnutzung des Standortes des alten Rathauses Kaster erst dann von Planern und Investoren verbindlich betrachtet und geplant werden könne und wird, wenn sich diese Aufwendungen auch bezahlt machten. Überlegungen und Studien seien bereits vorhanden und könnten zeitnah nach dem Ratsbürgerentscheid weitergeführt werden. Eine konkrete Nachfrage nach Investoren sei aber erst nach der Standortentscheidung realistisch und auch erfolgversprechend möglich.

 

Die Diskussionen über die Rahmenpläne hätten gezeigt, dass sich die Bedürfnisse der Bürger in der städtischen Lage veränderten und gerade auch den älteren Bürgern mit der Gesamtgestaltung attraktive Lebensräume zur Verfügung gestellt werden müssten. Mit dem Konzept der Bedburger Mitte einschließlich eines Rathauses und einer umfassenden Neugestaltung des alten Standortes Kaster mit einer Verbesserung des Nahversorgungsangebotes werde sich eine deutliche Steigerung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in beiden Stadtteilen ergeben. Die jeweiligen Stärken würden betont und eine positive Entwicklung für ganz Bedburg auf den Weg gebracht.

 

Die drei Rathausfilialen entsprächen nicht mehr heutigen Anforderungen. So seien gravierende Mängel in Sachen Bauphysik (Dämmung, Heizsysteme, Verglasung etc.), Kommunikationssysteme und behindertengerechte Ausstattung erkennbar, selbst der Brandschutz sei als grenzwertig zu bezeichnen. Auch für den Bürger seien drei getrennte Standorte mit Aufwand verbunden. Mittelfristig sei daher der Bau eines neuen Rathauses unumgänglich.

 

Im Ratsbürgerentscheid am 22. September 2013 wurde das Ratsbegehren abgelehnt. 50,2 Prozent der Abstimmenden votierten gegen den Rathaus-Standort Bedburg Mitte. Die Stimmbeteiligung lag bei 59,5 Prozent.

 

Info:Ratsbürgerentscheid: Das Abstimmungsergebnis

Nach oben

Bürgerbegehren gegen Rathausumzug

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig, aber erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bedburg hatte am 12. September 2006 mit 18 : 15 Stimmen entschieden, dass der ehemalige Toom-Markt in Bedburg zum neuen Sitz des Rathauses werden sollte. Das Kasterer Rathaus sollte damit als Verwaltungssitz aufgegeben werden. Der Beschluss sah nach dem Erwerb der Immobilie eine öffentliche Ausschreibung vor, die den Umbau und den späteren Betrieb auf Basis eines Public Private Partnership-Modells umfasste.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hielten die Entscheidung des Stadtrates, das frühere Toom-Gebäude über ein Vorkaufsrecht für 2,7 Millionen Euro zu erwerben und zum Rathaus umzubauen für unverantwortlich. Mit Kauf, Umbau und Zinsen koste der Umzug des Rathauses den Steuerzahler mindestens 25 Millionen Euro. Dabei kenne niemand den Zustand des Gebäudes, das zudem für die Verwaltung viel zu groß sei. Für das Rathausgebäude in Kaster fehle nach wie vor eine Lösung.

 

Das Bürgerbegehren wollte deshalb erreichen, dass die Stadt Bedburg verpflichtet wird, Verhandlungen mit dem Eigentümer des Toom-Gebäudes zu führen, um den durch Ausübung des Vorkaufrechts zustande gekommen Kaufvertrag rückabzuwickel.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 23. Februar 2007 begonnen. Am 16. März 2007 hatten die Initiatoren 5.363 Unterschriften für ihr Begehren eingereicht.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 27. März 2007 für unzulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, dass die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens spätestens drei Monate nach Ratsbeschluss nicht eingehalten worden sei. Weil alle Fraktionen die Angelegenheit aber für wichtig hielten, kündigten sie die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids an.

 

Am 6. Juni 2007 hatte die CDU jedoch bekannt gegeben, nicht länger am Toom-Markt als Rathaus-Standort festhalten zu wollen. Der Stadtrat hatte sich am 12. Juni 2007 dieser Haltung angeschlossen.

 

Kontakt:Franz Peter Schiffer

Aktuelles

Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier