Bad Driburg

Bürgerbegehren für freie Schulwahl

Träger: Bürgerinitiative „Freie Schulwahl“

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bad Driburg hatte am 29. Oktober 2012 endgültig beschlossen, dass in Zusammenarbeit mit Altenbeken eine Gesamtschule für das Schuljahr 2013/2014 eingerichtet werden soll. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, dass die drei bestehenden öffentlichen Schulen zum Schuljahr 2013/14 keine Anmeldungen mehr annehmen dürfen und somit auslaufen sollen. Einen Grundsatzbeschluss hierzu hatte der Rat bereits am 29. Februar 2012 gefasst.

 

In einer Elternbefragung hatten 276 von 405 teilnehmenden Eltern die Frage mit „Ja“ beantwortet, ob sie ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden würden. Umgerechnet auf alle Eltern von Schülern der Klassen 3 und 4 hat die Stadt einen Bedarf nach einer Gesamtschule von 346 Eltern errechnet. Für die Errichtung des Hauptstandortes in Bad Driburg sind mindestens 100 Schüler notwendig, für die Errichtung eines Teilstandortes in Altenbeken sind mindestens 50 Schüler.

 

Die Initiative „Freie Schulwahl“ wollte den Beschluss zur Schaffung eines gemeinsamen Sozialraums Schule mit der Gemeinde Altenbeken mit einem Bürgerbegehren rückgängig machen. Der Paragraph 80 des Schulgesetzes NRW sehe zwar die Schließung von Schulen vor, jedoch nur für den Fall, dass für die Fortführung der Schule kein Bedarf mehr bestehe, so die Bürgerinitiative. Entscheidend sei das Schulwahlverhalten der Eltern. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens waren der Meinung, dass eine so große Veränderung in der Schullandschaft, deren Folgen über Jahre wirken würden, in der Bevölkerung von einer breiten Mehrheit unterstützt werden müsse. Eine Befragung der Eltern der dritten und vierten Klasse reiche hier nicht, zumal die Driburger Ergebnisse kein eindeutiges Votum für eine Gesamtschule und die gleichzeitige Schließung der bisherigen Schulen gebracht hätten.

 

Die Bemühungen der Stadt, mit Altenbeken eine Kooperation einzugehen, begrüßte die Initiative. Im Umland kämpften alle Kommunen mit denselben Problemen. Deshalb biete eine interkommunale Zusammenarbeit der Städte die große Chance, auch in Zukunft ein vielfältiges öffentliches Schulangebot vorhalten zu können.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 20. Dezember 2012 begonnen. Am 7. Januar 2013 hatten die Initiatoren 1.702 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Der Stadtrat hatte das Begehren am 28. Januar 2013 für unzulässig erklärt. Begründung: Tragende Elemente der Begründung seien inhaltlich unrichtig. So berühre der Schulsozialraum die bestehenden Schulen anders als vom Bürgerbegehren angegeben nicht. Auch würden die für eine Gesamtschule notwendigen Anmeldezahlen sicher erreicht. Städtische und private Schulen blieben erhalten. Zudem sei die Kooperationsvereinbarung zwischen Bad Driburg und Altenbeken zwischenzeitlich und damit vollzogen worden, ein Bürgerbegehren hierzu sei daher wirkungslos. Weiterhin erwecke das Begehren in Titel und Begründung den Eindruck, sich gegen eine Gesamtschule zu richten, tatsächlich beziehe sich die Fragestellung aber nur auf die Schulkooperation. Dies sei irreführend.

 

Info:Bürgerbegehren "Freie Schulwahl"

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