Nümbrecht

Bürgerbegehren für Erhalt der Sophie-Scholl-Realschule

Träger: Elterninitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Gemeinde Nümbrecht beabsichtigt, die Sophie-Scholl-Realschule zugunsten einer neu zu errichtenden „Sekundarschule“ aufzulösen. In einer Elternbefragung der Stadt hatten sich 24 von 136 Eltern der Viertklässler für die Sekundarschule entschieden. 41 Befragte kreuzten "eventuell Sekundarschule" an. Ablehnungen gab es 14, zudem 44 Voten fürs Gymnasium und elf für auswärtige Schulen. Nach einer Hochrechnung, die alle 168 Erziehungsberechtigen der Nümbrechter Viertklässler zugrunde legt, geht die Verwaltung davon aus, dass die Sekundarschule 80 Anmeldungen erhalten könnte.

 

Eine Elterninitiative wandte sich dagegen, dass die aus ihrer Sicht sehr gut funktionierende Realschule zugunsten der neuen Schulform „Sekundarschule“ aufgegeben wird. Die Sophie-Scholl-Realschule sei eine stark frequentierte Realschule mit ausgezeichnetem Ruf. Auf der Grundlage der seit Jahren stabilen Anmeldezahlen sei der Bestand dieser Schule langfristig gesichert. Der Einzugsbereich dieser Schule erstrecke sich über die Gemeindegrenzen hinaus. Würde die Schule zugunsten einer Sekundarschule aufgelöst, gebe es in Nümbrecht keine Realschule mehr. Das Angebot an weiterführenden Schulen in Nümbrecht sei dann neben dem Homburgischen Gymnasium vielmehr auf die neue vollintegrierte Sekundarschule beschränkt.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 23. November 2011 begonnen. Bis zum 14. Dezember hat die Elterninitiative 1.527 gültige Unterschriften hierfür bei der Gemeinde eingereicht. Am gleichen Tag hatte der Rat einstimmig die Einrichtung einer Sekundarschule zum Schuljahr 2012/13 beschlossen.

 

Der Rat hat das Bürgerbegehren am 2. Februar 2012 für unzulässig erklärt. Begründung: Es fehle eine Aussage zu den Folgekosten für den Erhalt der Realschule. Der Städte- und Gemeindebund verweist hingegen darauf, dass durch das im Dezember 2011 beschlossene Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung den Kostendeckungsvorschlag als formelles Zulassungskriterium abgeschafft worden sei. Die Verwaltung sieht die Gemeinde durch das Schulgesetz außerdem als weder verpflichtet, noch berechtigt an, neben der Sekundarschule die Realschule fortzuführen. Dies träfe nur zu, wenn das Bürgerbegehren die Verhinderung der Errichtung einer Sekundarschule gefordert hätte.

 

Info:Bürgerbegehren für Erhalt der Sophie-Scholl-Realschule

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