Hallenberg

Bürgerbegehren für privaten Holzeinschlag im Stadtwald

Träger: Bürgerinitiative für Brennholz-Selbstwerbung

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig, aber Teilerfolg

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Hallenberg hatte am 16. Dezember 2011 beschlossen, dass aufgrund von Haftungsgründen bei Unfällen kein Brennholz mehr durch Privatpersonen im Stadtwald eingeschlagen werden darf. Die möglichen Flächen für Bürgerbrennholz seien sehr steil und unwegsam, dadurch steige das Unfallrisiko. Der Erwerb und die Aufarbeitung von Brennholz lang am Weg bleibt aber weiterhin möglich.

 

Die Nachfrage von Privatpersonen nach Brennholz im Wald berge große Gefahren. So haben sich allein im vergangenen Jahr 2011 in Nordrhein-Westfalen nach Angaben der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Münster vier und im Jahr 2010 fünf tödliche Unfälle ereignet, weil Menschen beim Umgang mit der Motorsäge Fehler gemacht oder die besondern Gefahren beim Baumfällen nicht genügend beachtet haben.

 

Aufgrund der Besonderheiten der Waldarbeit seien gefahrenträchtige Situationen insbesondere bei Selbstwerbereinsätzen an der Tagesordnung. Sollte es zum Unfall kommen, stellt sich auch die Haftungsfrage gegen den Waldbesitzer. Daher sind zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen der Stadt im Falle eines Unfalls nicht auszuschließen.

 

Der Landesbetrieb Forst- und Holz und das Regionalforstamt Schmallenberg hatten die Stadt davor gewarnt, die Holzernte für Selbstwerber weiterhin zuzulassen. In einem Gespräch mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft wurde ebenfalls empfohlen, wegen der erheblichen Unfallgefahren und dem Haftungsrisiko keine Privatpersonen mehr zum Holzeinschlag auf die Städtischen Forstflächen zu lassen.

 

Die „Bürgerinitiative für Brennholz-Selbstwerbung“ befürchtete durch den Beschluss eine starke Verteuerung ihres Brennholzes und sieht die Gefahr, dass es in Zukunft nicht mehr möglich wäre, Holz für Vereine zum Beispiel für traditionelle Kartoffelbraten kostengünstig zu beschaffen. Diejenigen, die in den Wald gingen, hätten eine Schutzausrüstung, einen Lehrgang absolviert und seien erfahren. Durch die Arbeit im Wald finde eine Identifikation mit dem Wald statt. Man binde die Menschen an ihren Wald. Zum Ausschluss der Unfallhaftung durch die Stadt schlug die Bürgerinitiative vor, Selbstwerber eine Haftungsverzichtserklärung unterschreiben zu lassen. Selbstwerber sollten dabei weiter einen gültigen Motorsägenlehrgang sowie die entsprechende persönliche Schutzausrüstung vorweisen müssen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 11. Januar 2012 begonnen. Am 7. März 2012 hat die Initiative 554 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Am 17. April 2012 hat der Rat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.

 

Das Bürgerbegehren sei entgegen den Anforderungen der Gemeindeordnung nicht angemeldet worden. Außerdem fehle auf der Unterschriftenliste die vorgeschriebene Kostenschätzung der Verwaltung. Die Initiatoren des Begehrens hatten sich bei der Formulierung der Unterschriftenliste auf einen zu dem Zeitpunkt bereits veralteten Leitfaden des Ministeriums für Inneres und Kommunales verlassen. Die Begründung auf den Unterschriftenlisten setze sich nur am Rande mit den für das Verbot maßgeblichen und entscheidungserheblichen Tatsachen auseinander. Sie gehe somit auf wichtige Aspekte für die Bildung des Bürgerwillens, nämlich die Verlagerung der Flächen in topografisch schwierige Bereiche und das damit verbundene erheblich gestiegene Unfallpotential, nicht ein. Letztendlich sei das Bürgerbegehren auch unzulässig, weil es - würde es im Wege eines Bürgerentscheides die Wirkung eines Ratsbeschlusses erhalten - die Stadt und damit ihren verantwortlichen Dienstkräften erhöhten Haftungsgefahren aussetzen würde, insbesondere dann, wenn die Selbstwerbung ohne nähere Differenzierung generell wieder zugelassen würde. Ein Verstoß gegen die guten Sitten sei dann nicht ausgeschlossen.

 

Inhaltlich hat der Rat aber einen Kompromiss beschlossen. Danach kann in ungefährlichen Lagen der Förster entscheiden, ob auch Laien Holz schlagen dürfen. Sonst bleibt es verboten.

 

Kontakt:Daniel Scharf

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