Bochum

Bürgerbegehren gegen Musikzentrum

Träger: Initiative "Nein zum Musikzentrum"

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bochum hatte am 5. Juli 2012 mehrheitlich die Feststellung getroffen, dass die Bedingungen für den Bau eines Musikzentrums in der Stadt erfüllt sind. Am 9. März 2011 hatte der Rat seine Entscheidung für den Bau des Musikzentrums an diese Bedingungen geknüpft. Das Musikzentrum darf die Stadt danach pro Jahr nur 650.000 Euro kosten. Es muss eine Planung vorliegen, die 33,3 Millionen Euro Baukosten nicht übersteigt. Die Förder- und Spendengelder müssen rechtssicher bereit stehen.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens "Nein zum Musikzentrum" befürchten, dass die tatsächlichen jährlichen Kosten für die Stadt ein Vielfaches der festgelegten Maximalsumme betragen werden. Die Baukosten lägen über der festgelegten Obergrenze. Betreffend die Spenden fehle ein Förderbescheid und mehrere Millionen Euro zur Finanzierung. Für die Spende der Sparkasse von 1,5 Millionen Euro liege nur eine Absichtserklärung zum Sponsoring vor.

 

Der Bau des Musikzentrums an der Viktoriastraße soll durch Fördergelder in Höhe von sieben Millionen Euro ermöglicht werden. 6,5 Millionen Euro davon sind EU-Mittel, die das Land verausgabt, eine halbe Million gibt das Land aus seinem Kulturetat hinzu. Hinzu kommen die 14,3 Millionen Euro aus privaten Spenden, sowie 2,4 Millionen Euro, zu denen sich die Stadt verpflichtet hat. Zusätzlich zum Neubau des Musikzentrums stellt das Ministerium für Städtebau 9,6 Millionen Euro für den Umbau der Marienkirche bereit. Im Gegenzug muss die Stadt die Jahrhunderthalle übernehmen.

 

Das Musikzentrum schaffe ein allen Sparten und Akteuren zugängliches, offenes Zentrum, das zum Herzstück des im ViktoriaQuartier entstehenden Kreativquartiers werde, so die Befürworter. Das Zentrum solle nicht nur einige wenige Bürger erreichen, sondern alle sozialen Schichten. Auch die Bochumer Symphoniker erhielten damit eine ihren Bedürfnissen entsprechende Spielstätte. Bochum werde durch das Schließen einer Baulücke in der Innenstadt außerdem architektonisch schöner. Mit dem Musikzentrum und dem Umbau der Marienkirche werde eine Investition von insgesamt 33,3 Millionen Euro in die Stadt gebracht. Eine Investition, die die Kulturlandschaft und den Wirtschaftsstandort Ruhrgebiet stärke.

 

Die Bürgerinitiative wollte mit ihrem Bürgerbegehren erreichen, dass die Bürger anstelle des Rates feststellen, dass die vom Rat festgelegten Bedingungen für den Bau des Musikzentrums nicht erfüllt sind und der Bau deshalb nicht erfolgen darf. Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 1. August 2012 begonnen. Am 25. Oktober 2012 hatten die Initiatoren 13.425 gültige Unterschriften für das Begehren bei der Stadt eingereicht.

 

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am 2. November 2012 einen Antrag der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Beginn der Bauarbeiten für das Musikzentrum abgelehnt. Mit Blick auf das für das am 5. November 2012 anstehende Fällen von 31 Bäumen sollte der Stadt Bochum der Beginn von Vollzugsmaßnahmen zur Errichtung des Musikzentrums bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens untersagt werden. Nach Auffassung des Gerichts ist Bürgerbegehren aber unzulässig, da es erst am 25. Oktober 2012 eingereicht wurde und deshalb die in der Gemeindeordnung vorgeschriebene Antragsfrist von drei Monaten nicht eingehalten worden sei. Diese Frist sei auch nicht dadurch gehemmt, dass der Stadt die Absicht, ein Bürgerbegehren durchzuführen, zwischenzeitlich mitgeteilt wurde. Die Vertreter des Bürgerbegehrens hatten diese Absicht der Stadt zwar per Email mitgeteilt. Ein solches elektronisches Dokument erfüllt die gesetzlichen Formerfordernisse allerdings nur dann, wenn es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz verbunden sei, um den im Rechtsverkehr gerade bei elektronischen Dokumenten erforderlichen Schutz vor Fälschungen zu gewährleisten. An einer solchen elektronischen Signatur fehlte es bei der Anmeldung des Bürgerbegehrens.

 

Die am gleichen Tag beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereichte Beschwerde der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde noch am Tag der Einreichung abgelehnt. Grund war die nach Meinung der Richter mangelhafte Formulierung des Bürgerbegehrens, welches sich nicht konkret und unmittelbar auf den Bau des Musikzentrums beziehe, sondern unzulässig eine Bewertung des Sachverhaltes in Frageform vornehme.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 13. Dezember 2012 für unzulässig erklärt. Begründung: Die mit der Fragestellung des Bürgerbegehrens geforderte Feststellung, dass bestimmte Bedingungen für die Umsetzung eines Ratsbeschlusses nicht eingetreten seien, sei keine vollziehbare Entscheidung und damit einem Bürgerbegehren nicht zugänglich. Eine bürgerbegehrensfähige Frage muss vielmehr als Handlungsauftrag an die Oberbürgermeisterin von dieser umgesetzt werden können.

 

Zudem seien die im Ratsbeschluss vom 9. März 2011 aufgestellten Bedingungen in der Begründung des Bürgerbegehrens nicht korrekt wiedergegeben worden. Diese unrichtig dargestellten Tatsachen seien für die Begründung des Bürgerbegehrens tragend, da nach der Begründung entscheidend darauf abgestellt wird, dass das Musikzentrum nicht gebaut werden dürfe, weil die vom Rat festgelegten Bedingungen nicht eingetreten seien. Daher sei es zwingend erforderlich gewesen, dass diese Bedingungen auch korrekt dargestellt werden.

 

Weiterhin sei die Kostenschätzung unzureichend. Die Stadt habe den Bürgerbegehrensinitiatoren die voraussichtlichen Kosten für die Durchführung des Bürgerbegehrens und eines Bürgerentscheides und die voraussichtlichen finanziellen Folgen dargestellt, die entstehen würden, wenn das Musikzentrum nicht realisiert würde. Diese Kosten seien bei der Sammlung der Unterschriften durch die Initiatoren aber nicht angegeben worden.

 

Das eingereichte Bürgerbegehren richte sich gegen den Bau des Musikzentrums, also gegen den Ratsbeschluss vom 9. März 2011. Es handele sich demnach um ein so genanntes kassatorisches Bürgerberehren, da es in eine vom Rat getroffene Regelung eingreife. Das kassatorische Bürgerbegehren sei nur innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Ratssitzung zulässig, wenn der Ratsbeschluss keiner Bekanntmachung bedarf. Das Bürgerbegehren sei am 25. Oktober 2012 eingereicht worden, also nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Ratsbeschluss.

 

Gegen diese Entscheidung hatten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens am 18. Januar 2013 Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht. Diese wurde wegen des fortgeschrittenen Baus des Musikzentrums am 29. April 2015 zurückgezogen.

 

Info:

  • Bürgerbegehren "Nein zum Musikzentrum"

  • Informationen der Bochumer Symphonie zum Musikzentrum

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    Bürgerbegehren für Ratsbürgerentscheid über Musikzentrum

    Träger: Initiative "Bürgerbegehren Musikzentrum"

     

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bochum hatte am 9. März 2011 den Bau eines Musikzentrums beschlossen. Fördergelder in Höhe von sieben Millionen Euro machen den Bau an der Viktoriastraße möglich. 6,5 Millionen Euro davon sind EU-Mittel, die das Land verausgabt, eine halbe Million gibt das Land aus seinem Kulturetat hinzu. Hinzu kommen die 14,3 Millionen Euro aus privaten Spenden, sowie 2,4 Millionen Euro, zu denen sich die Stadt verpflichtet hat. Zusätzlich zum Neubau des Musikzentrums stellt das Ministerium für Städtebau 9,6 Millionen Euro für den Umbau der Marienkirche bereit. Im Gegenzug muss die Stadt die Jahrhunderthalle übernehmen.

     

    Das Musikzentrum schaffe ein allen Sparten und Akteuren zugängliches, offenes Zentrum, das zum Herzstück des im ViktoriaQuartier entstehenden Kreativquartiers werde, so die Befürworter. Das Zentrum solle nicht nur einige wenige Bürger erreichen, sondern alle sozialen Schichten. Auch die Bochumer Symphoniker erhielten damit eine ihren Bedürfnissen entsprechende Spielstätte. Bochum werde durch das Schließen einer Baulücke in der Innenstadt außerdem architektonisch schöner. Mit dem Musikzentrum und dem Umbau der Marienkirche werde eine Investition von insgesamt 33,3 Millionen Euro in die Stadt gebracht. Eine Investition, die die Kulturlandschaft und den Wirtschaftsstandort Ruhrgebiet stärke.

     

    Grundsätzlich unterstützen die Gegner des Musikzentrums jede Form von Kultur in Bochum. Die Aufwertung der Viktoriastraße durch eine markante Architektur in Verbindung mit der Marienkirche sei ebenso zu begrüßen wie eine Verbesserung der Proben- und Aufführungsbedingungen für die Symphoniker. Auch das Musikhaus sei prinzipiell eine gute Idee, aber der Unterhalt des Musikzentrums werde die Stadt etwa 3 - 5 Millionen Euro pro Jahr kosten, da sie sich als Gegenleistung zur Erlangung der Fördermittel verpflichte, die Betriebs- und Unterhaltungskosten der Jahrhunderthalle zu übernehmen.

     

    Die Stadt sei de facto insolvent. Das Defizit betrage allein 2011 etwa 215 Millionen Euro. Der Schuldenstand liege aktuell bei 1,39 Milliarden Euro, hinzu komme ein Sanierungsstau allein bei den Schulen von über 200 Millionen Euro. Die Stadt könne sich daher ein Musikzentrum nicht leisten. Die damit verbundenen zusätzlichen jährlichen Kosten könnten weder durch das Musikzentrum noch die Jahrhunderthalle selber erwirtschaftet, geschweige denn aus den Einnahmen der Stadt finanziert werden. Stattdessen müssten dafür neue Schulden aufgenommen werden. Es erscheine vielen Bürgern nicht gerechtfertigt, dass etwa bei den Bochumer Schulen 6,6 Millionen Euro pro Jahr gespart werden sollen, während für die Nutzer des Musikzentrums und der Jahrhunderthalle 3 - 5 Millionen Euro pro Jahr ausgegeben werden sollen.

     

    Ein Nein zum Musikzentrum könnte die Stadt erhebliche Millionensummen kosten, warnt der Bochumer Kulturdezernent Michael Townsend. An dem 33 Millionen Euro teuren Bau sei die Stadt mit maximal 2,4 Millionen Euro beteiligt. Komme das Musikzentrum nicht, müsse die Stadt wesentlich mehr Millionensummen einplanen. Unter anderem müsse dann eine neue Proben- und Produktionsstätte für die Symphoniker gebaut werden. Außerdem seien dann die Zukunft der Jahrhunderthalle und der Marienkirche unklar. Hinzu kämen bereits erhaltene Fördermittel, die die Stadt zurückgeben müsse.

     

    Der Stadtrat hatte am 5. Juli 2012 die Entscheidung getroffen, dass das Ergebnis des laufenden Architektenwettbewerbs realisiert werden soll, weil die vom Rat gesetzten Bedingungen hierfür erfüllt seien. Das Bürgerbegehren war darauf gerichtet, dass die Bürger diesen Beschluss per Ratsbürgerentscheid an Stelle des Rates treffen. Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte im April 2012 begonnen. Damit der Rat sich mit dem Anliegen befasst, hätten sich mindestens 14.000 kommunalwahlberechtigte Bochumer in die Unterschriftenlisten eintragen müssen. Bis zur Ratssitzung am 5. Juli 2012 kam nur etwa die Hälfte dieser Unterschriftenzahl zusammen. Das Begehren wurde deshalb nicht eingereicht.

     

    Info:

    Bürgerbegehren Musikzentrum

    Informationen der Bochumer Symphonie zum Musikzentrum

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    Bürgerbegehren gegen Schulzusammenlegung

    Träger: Elterninitiative

     

    Status: Bürgerentscheid ungültig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bochum hatte am 13. Dezember 2007 mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linke und Sozialer Liste die Zusammenlegung des Gymnasiums am Ostring mit der Albert-Einstein-Schule in einem Neubau an der Wiemelhauser Straße zum Schuljahr 2010/11 beschlossen. Hierdurch soll am Ostring für das dort geplante Justizzentrum mehr Platz geschaffen werden.

     

    Absehbar sinkende Schülerzahlen sind nach Auskunft der Stadtverwaltung der Anlass für die Schulzusammenlegung. Die Zahl von elf Gymnasien in Bochum sei auf Dauer nicht haltbar. Man habe nur zwei Alternativen: Entweder eine Schule zu schließen oder zwei von ihnen zusammenzuführen.

     

    Eine Zusammenführung sei die bessere Lösung, weil damit stadtweit die Vierzügigkeit gewährleistet sei und damit die Vielfalt im Bildungsangebot an jeder Schule erhalten bleibe. Die Stadtverwaltung hatte deshalb einen Neubau vorgeschlagen. Dort soll die bisherige Albert-Einstein-Schule mit drei Klassen starten, das bisherige Gymnasium am Ostring mit zwei Klassen, um u.a. ihr altsprachliches Profil zu retten.

     

    Weil es in den meisten Stadtbezirken nur jeweils ein Gymnasium gibt, in Mitte aber sechs, haben sich SPD und Grüne nach eigenen Angaben für die Zusammenlegung zweier Gymnasien im Bezirk Mitte entschieden.

     

    Die Wahl sei dann auf das Gymnasium am Ostring und die Albert-Einstein-Schule gefallen, weil beide Schulen in der Vergangenheit regelmäßig nicht in der Lage gewesen seien, aus den sogenannten "Erstanmeldungen" die nach der Schulentwicklungsplanung geforderte Vierzügigkeit zu erreichen, sondern hierfür - bzw. in einigen Jahren sogar zur Sicherstellung der Dreizügigkeit "Umverteilungen" von anderen Schulen benötigten.

     

    Eine Bürgerinitiative hatte gegen die Zusammenlegung ein Bürgerbegehren gestartet. Das Gymnasium am Ostring biete als einzige Bochumer Schule ein spezielles Ausbildungsprogramm zusammen mit altsprachlichen Fächern an, die einen bevorzugten Standort in der Innenstadt nicht nur verdienten, sondern geradezu brauchten, so die Initiatoren. Die "optimale Verkehrsanbindung" sei ein "unverzichtbarer Beitrag zur Attraktivität dieses besonderen Schulprofils". Gerade die Universitätsstadt Bochum mit ihrem hohen Anteil an Studenten, Hochschullehrern und Professoren könne auf eine humanistische Schulausbildung nicht verzichten. Die Einbeziehung dieser Schule in ein großes Schulzentrum an einem anderen Standort verwische ihr Profil und gefährde ihre Überlebenschancen.

     

    Bzgl. der Schülerzahlen hätten das Landesamt für Daten und Statistik eine bis 2016 zunehmende Zahl von Schülern an Bochumer Gymnasien vorhergesagt.

     

    Der Bau des Justizzentrums müsse die Schule nicht "vertreiben", wenn das Justizgebäude flächensparend mit Hochbauten und Tiefgaragen angelegt werde. Im übrigen erlaube die Nähe zu den Gymnasien Hildegardis und Goethe auf Dauer Kooperationen.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 29. Dezember 2007 begonnen. Am 5. März 2008 hatten die Initiatoren 22.679 Unterschriften übergeben. Laut Verwaltung wurde die notwendige Zahl von 12.078 gültigen Unterschriften erreicht.

     

    Am 3. April 2008 hatte der Rat das Bürgerbegehren mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und Sozialer Liste abgelehnt.

     

    Der Bürgerentscheid am 22. Juni 2008 war ungültig. Zwar votierten 70,6 Prozent der Abstimmenden gegen die Zusammenlegung des Gymnasiums am Ostring mit der Albert-Einstein-Schule, jedoch erreichte das Bürgerbegehren nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 13,2 Prozent.

     

    Info:Informationen der Stadt Bochum zum Bürgerentscheid

     

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    Bürgerbegehren gegen Umbenennung des Ruhrstadions

    Träger: Fan-Initiative

     

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der VfL Bochum wollte das Ruhrstadion in der Stadt gegen einen erhöhten Sponsorenbeitrag der Stadtwerke Bochum in "rewirpower Stadion" umbenennen. Die Stadt ist Besitzerin des Stadions, in einem Nutzungsvertrag wurde festgelegt, dass eine Umbenennung vom Rat genehmigt werden muss. Dies ist in einer Ratssitzung am 23.06.2006 gegen die Stimmen der Grünen geschehen.

     

    Seit Juli 2006 lief das Bürgerbegehren gegen die Umbenennung des Stadions, mit dem dieser Ratsbeschluss aufgehoben werden sollte. Für die Unterschriftensammlung hatte die Fan-Initiative drei Monate ab Datum des Ratsbeschlusses Zeit.

     

    Am 11. August 2006 meldete der VfL Bochum den Abschluss eines Vertrages mit der Stadtwerke Bochum GmbH über das Benennungsrecht am Ruhrstadion. Danach wird Bochums Spielstätte rewirpowerSTADION heißen. Die Vereinbarung wurde über eine Laufzeit von fünf Jahren, beginnend mit der Saison 2006/07 geschlossen.

     

    Am 23. September 2006 lief die Einreichungsfrist für das Bürgerbegehren aus. Die Unterschriften hierfür wurden nicht eingereicht.

     

    Info:Initiative "Pro Ruhrstadion"

    Aktuelles

    Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier