Gescher

Bürgerbegehren für Bücherei in der Marienkirche

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Gescher hatte am 2. Februar 2011 entschieden, dass an der Eschstraße der Neubau einer Bücherei entstehen soll. Hauptargument der Neubau-Befürworter ist, dass laut den vorgelegten Kostenschätzungen der Stadtverwaltung die Neubaulösung deutlich günstiger als ein Mietmodell in der Marienkirche sei.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sahen mit der Ratsentscheidung eine Entwicklung angestoßen, die mit dem Abriss der Kirche enden könnte. Bisher sei der Einzug der Bücherei in die Marienkirche die einzige realistische Option, das stadtbildprägende Gebäude langfristig zu erhalten. Damit bestehe die Möglichkeit, in der Kirche kostengünstig eine attraktive Bücherei einzurichten und darüber hinaus eine generationsübergreifende Begegnungsstätte für Jung und Alt zu schaffen.

 

Durch die Einrichtung der Bücherei in der Marienkirche könnten vielfältige Impulse für die Stadtentwicklung angestoßen werden. Die Auswirkungen von Leerstand und/oder Fehlentwicklungen der Nutzungen eines derart wichtigen Identitätsgebäudes im Herzen der Stadt seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Mögliche Abwertungstendenzen für das ganze Umfeld könnten für die Stadt zu Problemen und Kosten führen. Andererseits führe die Aufwertung des Quartiers zu einen Imagegewinn und Einnahmen für die Kommune. Grundsätzlich müsse die Beseitigung von Leerstand anstelle der Errichtung neuer Immobilien das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung sein.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 24. März 2011 begonnen. Am 20. April 2011 hatten die Initiatoren hierfür 3.670 gültige Unterschriften an den Bürgermeister der Stadt übergeben.

 

Der Rat hat das Bürgerbegehren am 20. Juli 2011 für unzulässig erklärt. Für einen Umbau des Kirchenhauptschiffes werden von der Stadt Kosten von 1,13 Millionen Euro kalkuliert. Würde auch die Empore einbezogen, stiegen die Kosten auf 1,24 Millionen Euro. Hinzu kämen Zusatzkosten für die Instandhaltung von Fassaden und Kirchendach, die laut Gutachter mit 90.000 Euro anzusetzen sind. Im Bürgerbegehren werden für den Kirchenumbau Kosten von 782.000 Euro genannt. Der Durchschnittspreis sei damit zu niedrig angesetzt, der Kostendeckungsvorschlag deshalb unzureichend.

 

Gegen diese Entscheidung hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens am 6. September 2011 Klage beim Verwaltungsgericht Münster eingereicht. Die Richter bestätigten am 4. November 2011 die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. Das Gericht vermisste eine Aufschlüsselung, wie sich die geschätzte Investitionssumme von 782.000 Euro für den Kirchenumbau zusammensetzt. Auch die Herleitung der auf 30 Jahre gerechneten Unterhaltungskosten sei für den Bürger auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar. Ein weiterer Mangel sei die Nichteinrechnung der Kosten für die Elektroinstallation - auch wenn dies nur geschehen sei, um eine Vergleichbarkeit mit dem Rechenmodell der Stadt herzustellen. Die Kostenschätzung müsse aber auf das konkrete Projekt bezogen vollständig und stimmig sein. Ferner fehle ein Vorschlag zur Gegenfinanzierung der höheren Heiz- und Unterhaltungskosten in der Kirche.

 

Kontakt:Dirk Hetrodt

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