Neunkirchen-Seelscheid

Ratsbürgerentscheid über Beantragung der Stadtrechte

Träger: Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

 

Status: Ratsbegehren im Ratsbürgerentscheid abgelehnt

 

Aktuelles/Ergebnis: CDU und FDP im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid haben 2010 die Gründung eines eigenen Jugendamtes für den Ort angestrebt. Durch die Übernahme der Aufgaben, die bisher vom Rhein-Sieg-Kreis erledigt werden, sollte eine intensivere eigene Familien- und Jugendarbeit möglich werden. Hierzu hätte die Gemeinde aber zuvor die Stadtrechte beantragen müssen, weil nur Städte ein eigenes Jugendamt einrichten dürfen.

 

Das eigene Jugendamt sollte Kosten sparen. Es sollte im Rat ein eigener Jugendhilfeausschuss gegründet werden, womit sich die Chance geboten hätte, die Jugendarbeit eher auf die eigene Gemeinde zuzuschneiden, Prioritäten zu setzen und schneller auf Probleme reagieren zu können. Auch hätten die Elternbeiträge in eigener Verantwortung festgelegt werden können.

 

SPD, Grüne und die Wählergemeinschaft „Wir für Neunkirchen-Seelscheid“ wollten die Aufgaben der Jugendhilfe beim Kreis belassen. Sie bezweifelten den Effekt einer Kostenersparnis. Hätte die Aufgabenerfüllung wirkungsvoll sein sollen, dann hätte sie teurer werden müssen, weil sie auf kleinere Einheiten aufgeteilt hätte werden müssen und damit Synergieeffekte entfallen wären. Hätte sie aber zu keinen Mehrkosten geführt, wäre sie zwangsläufig weniger wirkungsvoll geworden.

 

Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich, den die Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Auftrag der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid durchgeführt hatte, kam zu dem Fazit, dass neben eventuellen finanziellen Vorteilen für die Errichtung eines eigenen Jugendamtes auch Nachteile zu bedenken seien. Ein eigenes Jugendamt hätte nur dann Vorteile gebracht, wenn ein auf Neunkirchen-Seelscheid ausgerichtetes Jugendhilfekonzept mit einer restriktiven Ausgabensteuerung verbunden worden wäre.

 

Der Gemeinderat hatte am 3. März 2010 der Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zugestimmt. In der Abstimmung am 9. Mai 2010 haben die Wähler die Beantragung der Stadtrechte mit 81,6 Prozent der abgegebenen Stimmen abgelehnt. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 58,4 Prozent.

 

Info:

Bürgerentscheid: Das Abstimmungsergebnis

WDR-Bericht: Neunkirchen will keine Stadt sein

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