Rödinghausen

Bürgerbegehren gegen Grundschul-Schließung

Träger: Elterninitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig, aber erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Nach den Plänen der Stadt Rödinghausen sollte die Grundschule Rödinghausen nur noch als Teilstandort eingestuft werden. Laut Schulgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Grundschulen müssen mindestens zweizügig sein, also mindestens zwei Klassen pro Jahrgang haben. Eine angemessene Klassenbildung ist lt. Gesetz nur dann erreicht, wenn der Klassenfrequenzrichtwert von 24 Schülerinnen und Schülern nicht unterschritten wird.

 

Es sei schon zum Zeitpunkt der Entscheidung zur Schulschließung erkennbar gewesen, dass diese Werte ab dem Schuljahr 2008/2009 an drei Rödinghauser Grundschulen unterschritten werden, so dass der Schulträger zu schulorganisatorischen Maßnahmen verpflichtet gewesen sei.

 

Eine Elterninitiative befürchtete die Schließung der Schule. Sie hatte deshalb ein Bürgerbegehren gestartet. Darin begründet die Initiative ihr Anliegen mit der Qualität der in der Grundschule geleisteten pädagogischen Arbeit und damit, dass die Fortführung der Schule dem Landesschulgesetz entspreche. Im Begehren hieß es, dass der Bürgermeister den Elternwillen nicht ausreichend berücksichtigt habe und die von der Verwaltung vorschlagene Teilstandortlösung zwangsläufig zur Schließung der Grundschule führe. Außerdem gingen die Initiatoren davon aus, dass die Weiterführung der Grundschule keine zusätzlichen Kosten verursacht.

 

Bürgermeister Ernst-Wilhelm Vortmeyer hatte als Reaktion auf das Bürgerbegehren die Bildung eines Grundschulverbundes aus den Schulen Bieren und Rödinghausen vorgeschlagen. Die Stadt argumentiert, dass die Grundschule Rödinghausen aufgrund des Schulgesetzes alleine nicht erhalten werden könne. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens lehnten diesen Vorschlag ab.

 

Am 14. September 2007 war der Gemeindeverwaltung das Bürgerbegehren mit 1.147 Unterschriften überreicht worden.

 

Am 18. Oktober 2007 hatte der Rat mit den Stimmen von SPD und CDU dem Schulverbund zugestimmt. Der Standort Rödinghausen bleibt damit bis 2012 erhalten, verliert jedoch seine Selbständigkeit.

 

Am gleichen Tag hatte der Rat mit den Stimmen von WiR-Wählergemeinschaft, FDP und zwei CDU-Ratsmitgliedern, bei Enthaltung der restlichen CDU-Fraktion das Bürgerbegehren gegen eine Verwaltungsvorlage zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens gestimmt. Der Bürgermeister hatte diesen Beschluss bei der Kommunalaufsicht beanstandet. Er warf dem Bürgerbegehren die Verfolgung eines gesetzeswidrigen Ziels und das Fehlen eines Kostendeckungsvorschlags vor. Die Landrätin teilte die Auffassung des Bürgermeisters.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 4. Dezember 2007 mit den Stimmen von CDU, WiR und FDP für zulässig erklärt. Die Kommunalaufsicht hatte den Rat daraufhin angewiesen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären.

 

Der Rat hatte das Begehren am 24. April 2008 gegen die Stimmen von WiR, FDP und Teilen der CDU für unzulässig erklärt.

 

In der ersten Maihälfte 2008 kam es jedoch zu einem Gespräch zwischen Verwaltung, Elterninitiative, Bezirksregierung und Schulbehörde. Darin ging es um das Bestreben der Grundschule Rödinghausen, als Europaschule zertifiziert zu werden. Dazu wäre die Selbstständigkeit der Schule Voraussetzung.

 

Der Stadtrat hat am 17. Juni 2008 beschlossen, dass die Grundschule noch für weitere zwei Jahre bis einschließlich 2009/2010 selbständig bleibt, damit sie in der Zeit ihre Zertifizierung als Europaschule betreiben kann.

 

Kontakt: Siegfried Springhorn, Tel. 05746 8550

 

 

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