Mettmann

Bürgerbegehren gegen Baumfällung

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt Mettmann hat als Eigentümer des Geländes um die alte Schule vor, die Fläche dem Mettmanner Bauverein (MBV) zu verkaufen. Der MBV hat die Absicht, an dieser Stelle ein so genanntes "Kleine Kö-Karree" mit Wohnungen, Geschäften und Gastronomie, zu bauen. Der Planungsausschuss des Rates hatte am 2. Mai 2007 mit großer Mehrheit gegen die Stimmen von Grünen und zwei SPD-Mitgliedern den Antrag der Grünen abgelehnt, eine dort stehende Blutbuche als Naturdenkmal zu erhalten.

 

Hierauf hatte sich eine Initiative gegründet, die die Buche und einen Grünzug an der Straße Am Königshof erhalten wollte. Die Rotbuche verhindert nach Ansicht des MBV die direkte Anbindung der Gebäude an die Freiheitstraße. Mit ihrem Kronendurchmesser von 30 Metern stehe sie einer Bebauung im Wege. Der MBV hat fünf Häuser an der Straße Am Königshof geplant. Vier reichen nach Ansicht der Bürgerinitiative auch. Zudem sei die Bebauung bis an die Bürgersteige zu groß. Die Bürgerinitiative hatte ein Alternativkonzept mit einer verringerten Baufläche vorgelegt.

 

Die Befürworter der Baumfällung argumentierten, dass es ohne diese mangels Investor keine Bebauung an der Königshofstraße geben könne. Es könne kein attraktiver und zusammenhängender Einkaufsbereich entstehen, der "schäbige, städtebauliche Mißstand" rund um die verfallene Schule bleibe für lange Zeit erhalten. Das Einkaufsangebot in Mettmann werde dauerhaft hinter dem Bedarf zurück bleiben, jährlich flößen weiterhin viele Millionen Euro an Kaufkraft aus Mettmann in die Umgebung ab. Mettmann verliere endgültig an Attraktivität gegenüber den Nachbarstädten.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 14. Juni 2007 begonnen. Am 26. Juni 2007 hatten die Initiatoren 5.797 Unterschriften bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 16. Oktober 2007 mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Bürgerentscheid, der vom 26.11. bis 16.12.2007 ausschließlich auf dem Briefweg stattfand, war ungültig. Zwar erhielt das Bürgerbegehren gegen die Fällung der Blutbuche die Zustimmung von 66,4 Prozent aller Abstimmenden, verfehlte jedoch die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 21,1 Prozent.

 

Am 27. Februar 2008 wurde die Blutbuche gefällt.

 

Info:

Bürgerbegehren "Alte Buche"

Informationen der Stadt Mettmann zum Bürgerentscheid

Das Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids

 

 

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