Meckenheim

Bürgerbegehren für wohnortnahes Einkaufsangebot

Träger: Bürgerprojektgruppe Merl-Steinbüchel

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig, aber teilweise erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Bürgerprojektgruppe Merl-Steinbüchel hat am 16. Oktober 2007 ein Bürgerbegehren für ein wohnortnahes Einkaufsangebot in Meckenheim-Merl gestartet. Damit soll erreicht werden, dass noch im ersten Halbjahr 2008 im Rahmen der vom Stadtrat beschlossenen Rahmenkonzeption für Merl-Steinbüchel sowohl ein Discounter als auch ein Vollsortimenter ohne Beschränkung von Verkaufs- und Lagerflächen angesiedelt werden.

 

Seit 1999 sei dem Rat bekannt, dass im Wohngebiet "Auf dem Steinbüchel" keine ausreichende und gut zu erreichende Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln gewährleistet sei. Trotz vorliegender Gutachten aus den Jahren 2000, 2001 und 2005, die den Versorgungsanspruch der Bevölkerung bestätigen würden, und "wiederholten Forderungen aus der Bürgerschaft" habe der Stadtrat bisher keine positive Entscheidung zur Versorgung des Ortsteils getroffen. Insgesamt 6.000 Bürger erwarteten ein Versorgungsangebot, dass heutigen Bedürfnissen entspricht.

 

Am 22. November 2007 wurden 2.317 Unterschriften für das Begehren an die Bürgermeisterin der Stadt übergeben.

 

Die Verwaltung legte in einer Vorlage zur Ratssitzung dar, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Indem die Unterzeichner dezidiert eine Nahversorgung durch einen Discounter und einen Vollsortimenter forderten, versuchten sie unzulässigerweise eine Bauleitplanung zu beeinflussen. Bürgerbegehren, die in eine Bauleitplanung mündeten, lasse die nordrhein-westfälische Gemeindeordung jedoch nicht zu. Der Rat hat das Bürgerbegehren bei Enthaltung der "Fraktion für Bürger" deshalb am 19. Dezember 2007 für unzulässig erklärt.

 

Gegen den Unzulässigkeitsbeschluss hatte die Bürgerinitiative am 18. Februar 2008 Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Auf Anraten der Verwaltungsrichter, die durch das Bürgerbegehren die Bauleitplanung der Stadt berührt und das Bürgerbegehren daher als unzulässig ansahen, wurde die Klage am 9. Oktober 2008 zurückgezogen.

 

Am 18. Juni 2008 hatte der Meckenheimer Rat allerdings die Ausweisung von 1.600 Quadratmetern Verkaufsfläche in Merl-Steinbüchel beschlossen, so dass das Begehren einen Teilerfolg erzielen konnte.

 

Kontakt: Peter Stumph, Tel. 02225-10685

 

Aktuelles

Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier