Kevelaer

Bürgerbegehren gegen Rathaussanierung und -anbau

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Kevelaer hat am 19. Juni 2007 mit den Stimmen von CDU und Grünen beschlossen, das Rathausgebäude zu sanieren und zu erweitern. Dieser Beschluss beinhaltet die Errichtung eines Anbaus mit zusätzlicher Bürofläche. Durch beide Maßnahmen soll der Brandschutz verbessert und mehr Platz für Mitarbeiter der Stadt geschaffen werden.

 

Dies ist nach Auffassung der Bürgerinitiative überflüssig, da nach den Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt eher mit einer Abnahme des Personalbestandes zu rechnen sei. Außerdem liege dem Rat bis heute keine Raumbedarfsanalyse vor.

 

Hinzu komme die Kernsanierung des Rathausgebäudes. Zusammen beliefen sich die Kosten nach den jetzt bekannten Zahlen auf 8,3 Millionen Euro. In der Umsetzung werde man mit Sicherheit über 10 Millionen Euro kommen.

 

Finanziert werden soll das Bauvorhaben über die Erhöhung von städtischen Gebühren und Abgaben (z. B. Wassergeld) und über die Veräußerung städtischen "Tafelsilbers". Die Finanzierungslücke werde über die Neuaufnahme von Krediten geschlossen. Dies bedeute erhebliche Zusatzbelastungen für die Bürger.

 

Bürgermeister Stibi (CDU) argumentiert hingegen, dass künftig die Kostensteigerungen für den Unterhalt des Rathauses und Mietzahlungen für ausgelagerte Stellen entfallen würden. Darüber hinaus seien die baulichen Mängel beträchtlich, der Arbeitsstättenverordnung könne derzeit nicht entsprochen werden.

 

Die Unterschriftensammlung hat am 13. Juli 2007 begonnen. Am 12. September 2007 haben die Initiatoren 4.460 Unterschriften für das Bürgerbegehren an Bürgermeister Axel Stibi (CDU) übergeben. Am 13. September 2007 beschäftigte sich der Rat mit der Einleitung eines Architektenwettbewerbs zur Rathauserweiterung.

 

Am 28. September 2007 erklärte die Verwaltung, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Es werde dem Bürger suggeriert, die Größe der Erweiterungsfläche des Rathauses wäre auf 2.300 Quadratmeter festgesetzt. Der Rat habe jedoch lediglich eine Grundsatzentscheidung getroffen. Unrichtig sei auch die Festlegung der Kosten auf 8,3 Millionen Euro. Tatsächlich bewege sich die Bandbreite der Bauvarianten zwischen 5,2 und 9,5 Millionen Euro.

 

Es stimme auch nicht, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) eine Abnahme des Personalbestandes der Stadt festgestellt habe. Die GPA habe nur festgestellt, dass in den nächsten Jahren eine Reihe von Mitarbeitern ausscheiden würden. Dem Bürger würden in der Begründung des Bürgerbegehrens zudem wesentliche Gründe für eine mögliche Erweiterung des Rathauses vorenthalten. So erfahre der Bürger überhaupt nicht, dass bei der derzeit vorhandenen Bürofläche Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften nicht mehr eingehalten werden könnten.

 

Der Rat hat sich der Auffassung der Verwaltung in seiner Sitzung am 8. Oktober 2007 angeschlossen und das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Am 30. Oktober 2007 haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen diesen Beschluss Widerspruch eingelegt. Der Rat den Widerspruch am 18. Dezember 2007 zurück gewiesen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben hiergegen am 11. Januar 2008 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat den Unzulässigkeitsbeschluss des Rates am 15. Oktober 2008 bestätigt.

 

Kontakt:Jürgen Hendricks

 

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