Borchen

Bürgerbegehren für Fortführung der Klagen gegen Windenergieanlagen

Träger: Initiative "Gegenwind Borchen"

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Gemeinde Borchen hatte am 19. Juni 2017 beschlossen, die Klagen gegen die Genehmigung von zehn Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zurückzuziehen. Die Klagen richten sich gegen den Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde. Als Gründe für den Beschluss wurden geringe Erfolgsaussichten, zu erwartender hoher Schaden für die Gemeinde und Regressansprüche gegen die Ratsmitglieder in Höhe von neun Millionen Euro aufgeführt.

 

Die Initiative "Gegenwind Borchen" forderte mit einem Bürgerbegehren, dass die Gemeinde die Klagen bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster im Eilverfahren fortführt. Stellungnahmen verschiedener Rechtsanwälte schlössen Regressansprüche bis dahin aus.

 

Die Rücknahme der Klagen nehme der Gemeinde den Rechtsweg, um den Bau von Windkraftanlagen außerhalb der Festsetzungen des Flächennutzungsplanes zu verhindern. Der Windkraftausbau habe langfristige Auswirkungen auf den Menschen und die Natur, daher solle die Gemeinde ihren Einfluss nicht leichtfertig aufgeben. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes im Eilverfahren könne die Gemeinde je nach Ausgang entscheiden, wie sie vorgehe und ob die Klagen weitergeführt würden.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 22. Juni 2017 bei der Gemeinde angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 23. Juni 2017 begonnen. Am 26. Juni hatten die Initiatoren 2.412 gültige Unterschriften hierfür bei der Gemeinde eingereicht.

 

Am 30. Juni 2017 hatte die Gemeinde Borchen ihre Klagen gegen die Genehmigung von zehn Windkraftanlagen zurückgenommen. Das Verwaltungsgericht Minden hatte am 29. Juni 2017 die Eilanträge der Initiatoren des Bürgerbegehrens abgewiesen. Demnach hatte das Begehren zum Zeitpunkt der Entscheidung keine aufschiebende Wirkung für den Ratsbeschluss. Die Ratsentscheidung, die Klagen gegen die Windkraftanlagen zurückzunehmen, musste also umgesetzt werden. Damit lief das Bürgerbegehren ins Leere. Der Gemeinderat hatte das Begehren deshalb am 18. September 2017 für unzulässig erklärt.

 

Info:Initiative "Gegenwind Borchen"

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