Bielefeld

Bürgerentscheid für Radverkehrskonzept

Träger: Bündnis „Radentscheid Bielefeld“

Status: Bürgerbegehren angekündigt

Aktuelles: Das Bündnis „Radentscheid Bielefeld“ will ein Bürgerbegehren für eine verbesserte Rad-Infrastruktur in Bielefeld in die Wege leiten. Dazu wurde am 21. Juli 2018 ein Zehn-Punkte-Katalog beschlossen, der den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Die elf Ziele des Forderungskatalogs vom Bürgerbegehren wurden am 25.04.2019 an den Bielefelder Oberbürgermeister Pit Clausen übergeben. Die Stadt muss nun eine Kostenabschätzung für das Bürgerbegehren abgeben. Danach soll die Unterschriftensammlung beginnen. 

Hintergrund: Zur Überschreitung des geforderten Quorums muss das Bündnis „Radentscheid Bielefeld“ mindestens 13.000 Unterschriften von Bielefeldern sammeln. Zu den Unterstützern des Bürgerbegehrens gehören die Grünen, der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC), der Verkehrsclub Deutschland (VCD), Transition Town, die Initiative aktiver Fahrradfahrer und Fußgänger (GAFF), Vertreter der Initiative Bielefelder Hausärzte und die Fachhochschule Bielefeld. 

Gemeinsam will das Bündnis einzelne oder alle Aspekte des Elf-Punkte-Forderungskatalogs in Bielefeld umsetzen. Zu den Forderungen gehört beispielsweise der Bau von zehn Kilometern Fahrradstraßen und das Sichermachen von jährlich mindestens fünf Kreuzungen oder Kreisverkehren. Auch Ampelschaltungen sollen fahrradfreundlicher gemacht werden. Gefordert werden zudem 1.000 neue Fahrradstellplätze pro Jahr. Bis 2025 sollen Radschnellwege entstehen. Das Halten und Parken von Autos auf Fuß- und Radwegen soll konsequent unterbunden werden, zur Kontrolle soll die Stadt beim Ordnungsamt eine Fahrradstaffel schaffen. Zudem soll die Stadt Bielefeld die organisatorischen und personellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Ziele des Bürgerbegehrens umgesetzt werden. Die Stadt Bielefeld soll alle ihre Marketing-Instrumente nutzen, um das Radfahren positiv zu bewerben, damit mehr Menschen mit dem Rad fahren. Zuletzt soll die Stadt mit gezielten Projekten Anreize für die Bürger setzen, mit dem Fahrrad zur Arbeit, zur Schule und zum Einkaufen zu fahren und mehr Güter und Personen mit dem Fahrrad zu transportieren. Das Auto stehen zu lassen und mit dem Rad zu fahren habe viele Vorteile, argumentiert das Bündnis. Das Fahrrad komme als Verkehrsmittel der Luft und der Umwelt zugute, fahre sich geräuschlos und spare Platz. Noch dazu fördere es die Gesundheit durch Bewegung. Trotzdem würden nur 18 Prozent der Bielefelder regelmäßig im Alltag mit dem Fahrrad fahren, während 51 Prozent zur Fortbewegung den PKW nutzten. Das soll sich durch das Bürgerbegehren ändern.  

Weiterführende Quellen:

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Bürgerbegehren gegen Hochbahnsteig auf der Hauptstraße in Brackwede

Träger: Initiative "Erhalt der Hauptstraße in Brackwede"

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Bielefeld hatte am 24. Mai 2016 beschlossen, im Zenttrum der Hauptstraße im Stadtteil Brackwede einen Hochbahnsteig zu bauen. Auf dem Hauptstraßenabschnitt östlich der Germanenstraße soll auf einer Gesamtlänge von ungefähr 150 Metern ein Hochbahnsteig mit allen für den Stadtbahnverkehr erforderlichen Aufbauten errichtet werden. Damit soll mobilitätseingeschränkten Personen die Nutzung der Stadtbahn erleichtert werden.

 

Wird der Hochbahnsteig in dieser Form gebaut, entfallen auf seiner voller Länge beidseitig alle Parkplätze. Ein Überqueren der Einkaufsmeile in diesem am stärksten frequentierten Bereich ist dann nicht mehr möglich.

 

Die Initiative „Erhalt der Hauptstraße in Brackwede“ wollte dies mit einem Bürgerbegehren verhindern, bevor der Stadtrat das Planfeststellungsverfahren zu der Baumaßnahme einleitet. Mit dem geplanten Hochbahnsteig werde es die Hauptstraße in bisheriger Form mit kurzen Wegen von einer Seite auf die andere, mit Parkmöglichkeiten sowie Auslagen und Außengastronomie vor den Geschäften nicht mehr geben, kritisierte die Initiative. Brackwede sei das größte noch funktionierende Nebenzentrum von Bielefeld. Das solle auch so bleiben.

 

Auch ein Großteil der medizinischen Versorgung Brackwedes spiele sich in besagtem Straßenabschnitt ab. Schwerbehindertentransporte, Notarztwagen und Taxis würden dort nicht mehr halten können. Auch die gewachsenen Strukturen des Einzelhandels und der Gastronomie würden erheblich unter der Umgestaltung leiden. Eine ebenerdige Belieferung sämtlicher Händler in diesem Bereich werde ebenfalls nicht mehr möglich sein.

 

Mit ihrem Bürgerbegehren wollte die Initiative erreichen, dass die Planungen für den Hochbahnsteig-Standort gestoppt werden, die Bürgerschaft ausreichend eingebunden wird und eine sorgfältige sowie ausgewogene Planung des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestelle erfolgt.

 

Das eigentliche Ziel der Planung, mobilitätseingeschränkten Personen einen verbesserten Zugang zur städtischen Infrastruktur zu bieten, werde durch die Teilung der Hauptstraße konterkariert. Die betroffenen Menschen müssten, um die gegenüberliegende Straßenseite zu erreichen, künftig erhebliche Umwege in Kauf nehmen.

 

Das Bürgerbegehren wurde im Oktober 2016 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 23. November 2016 begonnen. Am 4. September 2017 hatten die Initiatoren 14.746 Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Begehren am 28. September 2017 für unzulässig erklärt. Begründung: Beim Bau des Hochbahnsteigs handele es sich um eine Angelegenheit, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu entscheiden sei. Solche Themen schließe die Gemeindeordnung vom Bürgerentscheid aus. Außerdem fehle dem Bürgerbegehren ein Vorschlag dazu, wie bis 2022 die Barrierefreiheit bei den Stadtbahnzugängen an der Hauptstraße geschaffen werden könne. Zuletzt seien nicht genügend gültige Unterschriften eingereicht worden.

 

Gegen die Unzulässigkeitsentscheidung des Stadtrats haben die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens am 14. November 2017 beim Verwaltungsgericht Minden Klage eingereicht.

 

Info:Initiative „Erhalt der Hauptstraße in Brackwede“

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Bürgerbegehren für Teilsanierung des Freibades Gadderbaum

Träger: Freibad Gadderbaum e.V.

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: 2010 hatte der Rat der Stadt Bielefeld einstimmig den Erhalt des Freibades Gadderbaum mit dem Ziel der Sanierung beschlossen. Dieser Beschluss wurde bis 2013 nicht umgesetzt. Nun kann das Freibad wegen gravierender technischer Mängel nicht weiter betrieben werden. Der Freibad Gadderbaum e.V. will mit einem Bürgerbegehren die Teilsanierung des Bades erreichen. Nach Ansicht der Bürgerbegehrensinitiatoren kann das Freibad Gadderbaum mit der technischen Sanierung (Becken, Rohrsystem, Badtechnik) für 2,23 Mio. Euro erhalten werden. Gleichzeitig soll das Gebäude mit Dach und Installation instand gesetzt sowie eine Solarabsorberanlage installiert werden.

 

Das Freibad Gadderbaum wurde 1974 gebaut und konnte ohne Sanierung 38 Jahre in Betrieb gehalten werden. Seit 1994 ist der Freibad Gadderbaum e.V. Mitbetreiber des Bades und sorgte ehrenamtlich und finanziell mit dafür, dass der Badbetrieb aufrecht erhalten werden konnte. Das Freibad Gadderbaum liegt in direkter Nachbarschaft zu den von Bodelschwinghschen Stiftungen/Bethel und ist damit für die Hälfte des Jahres ein wichtiger Ort der Inklusion für Menschen mit Behinderung, argumentieren die Bürgerbegehrensinitiatoren. Darüber hinaus habe das Freibad neben seinem Freibadbetrieb eine wichtige soziale und kulturelle Bedeutung für den Stadtbezirk.

 

Öffentliche Freibäder gehörten zur sozialen Infra­struktur. Sie müssten für Kinder zu Fuß oder per Fahrrad sicher erreichbar sein. Für behinderte Menschen aus Bethel gilt das besonders. Während früher 90 Prozent der Grund­schüler schwimmen gelernt hätten, seien es heute auch wegen Bäderschließungen nur noch 50 Prozent. Freibäder seien als Familien­ und Jugend­treffpunkte im Stadtbezirk unverzichtbar.

 

Die städtische Bädergesell­schaft habe sehr wohl Geld, wenn es um andere Bäder gehe: Das im Jahr 2000 fertiggestellte Ishara koste 24 Millionen Euro. In den letzten zwölf Jahren seien zusätzliche 8,1 Millionen Euro in das neue Bad gesteckt worden. Dies sei eine falsche Schwer­punktsetzung. Ein Abriss des Gadderbaumer Freiba­des werde das Defizit der Bädergesellschaft nur um 138.000 Euro, also rund ein Prozent verringern.

 

Die Kosten für die Sanierung des Freibades Gadderbaum müssten zudem nicht auf einmal gezahlt werden. Für die Sanierungskosten werde ein Kredit aufgenommen. Dieser Kredit laufe 20 Jahre. Es gehe also um 85.600 Euro Belastung pro Jahr.

 

Befürworter der Badschließung wiesen darauf hin, dass die Stadt Bielefeld mehr als eine Milliarde Euro Schulden habe. Das jährliche Defizit liege bei 86 Millionen Euro. Wegen der dramatischen Finanzlage dürfe die Stadt für notwendige Zukunfts­ und Erhaltungs­investitionen pro Jahr nur Kredite in Höhe von 24 Millionen Euro aufnehmen. Vor diesem Hinter­grund müsse jede Ausgabe genauestens geprüft werden.

 

Der Sanierungsstau im Freibad Gadderbaum sei enorm. Das Bad sei aufgrund baulicher Mängel be­reits seit 2012 geschlossen. Allein 2,5 Millionen Euro seien notwendig, um die Technik auf den neuesten Stand zu bringen. Das Geld reiche aber bei weitem nicht aus, um das Bad wieder attraktiv zu machen. Die Instandsetzung der Außenanlagen einschließlich der Umkleideräume werde mindestens weitere zwei Millionen Euro verschlingen.

 

Sollten die 2,5 Millionen Euro nach Gadderbaum fließen, werde das Geld an an­derer Stelle in der Stadt fehlen. Schulen, Sportplätze und Sporthallen könnten nicht weiter saniert, Straßen könnten nicht mehr repariert werden. Die für die Sicherheit dringend notwendige Neu­anschaffung von Löschfahrzeugen für die Feuerwehr sei nicht möglich.

 

Das Freibad werde auch nach einer Sanierung in hohem Maße unwirtschaftlich bleiben, weil es nur mit 7,3 Prozent an der Gesamtbesucherzahl aller acht Bielefelder Freibäder beteiligt sei und an allen Bielefelder Frei-­ und Hallenbädern nur mit 2,1 Prozent.

 

Den Bürgerinnen und Bürgern stünden insgesamt sieben Freibäder und vier Hallenbäder zur Verfügung. Allein für deren Betrieb und Erhal­t müssten pro Jahr zehn Millionen Euro aus öffent­lichen Mitteln aufgewendet werden. Aus Gadder­baum könne man mit Bus oder Stadtbahn leicht das gerade erst zum Naturbad umgestaltete Brackweder Freibad und das Wiesenbad erreichen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 17. April 2013 begonnen. Am 2. Juli 2013 hatten die Initiatoren 10.389 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Begehren am 18. Juli 2013 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 22. September 2013 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 50,1 Prozent der Abstimmenden votierten für die Teilsanierung des Freibades Gadderbaum. Die Stimmbeteiligung lag bei 55,3 Prozent.

 

Info:Freibad Gadderbaum e.V.

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Bürgerbegehren für Verkauf der Anteile am AKW Grohnde

Träger: Bürgerinitiative "Bielefeld steigt aus"

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: SPD, Grüne und FDP im Bielefelder Rat hatten in ihrer 2009 beschlossenen Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, dass das Atomkraftwerk Grohnde bis 2018, bzw. bei einer Laufzeitverlängerung bis zum Laufzeitende genutzt werden soll. 

 

2010 liefen zwischen den Städten Bielefeld und Bremen Verhandlungen über den Rückkauf von 49,9 Prozent der Anteile an den Stadtwerken Bielefeld. Durch den Rückkauf der Stadtwerke-Anteile würde die Stadt Bielefeld ihre Anteile am Atomkraftwerk in Grohnde verdoppeln. Seinerzeit besaßen die Stadtwerke Bielefeld 16,67 Prozent der AKW- Anteile und bezogen 53 Prozent ihres Stroms von dort. Laut dem Atomausstiegsbeschluss der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2000 sollte das AKW Grohnde Mitte 2018 abgeschaltet werden. CDU/CSU und FDP hatten diesen Beschluss aufgehoben. Am 5. September 2010 hatten sich die Fraktionen auf eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke von durchschnittlich 12 Jahren geeinigt.

 

Die Bürgerinitiative "Bielefeld steigt aus" forderte mit ihrem Bürgerbegehren, dass die Stadtwerke Bielefeld nach dem Beschluss zur Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken ihre Anteile am AKW Grohnde veräußern und ab Mitte 2018 auf jede Nutzung von Atomstrom verzichten sollte. Finanzielle Mittel der Stadtwerke Bielefeld sollten ausschließlich in die Nutzung von erneuerbaren Energien investiert werden. Diese schafften vor Ort und in der Region Arbeitsplätze und Kaufkraft und machten die Stadt unabhängig von „ausländischen und endlichen Energiequellen, wie Gas, Kohle und Uran“. Die Bürgerinitiative wollte unabhängig von den Entscheidungen im Bund keine Laufzeitverlängerung für das AKW Grohnde und keine weitere Beteiligung der Stadtwerke Bielefeld an dem Kraftwerk.

 

Ein unabhängiges Gutachten für die Ermittlung des Kaufpreises zum Rückkauf der Anteile an den Stadtwerken Bielefeld von der Stadt Bremen gehe davon aus, dass das Kernkraftwerk Grohnde Mitte 2018 abgeschaltet wird. Deshalb sei es jetzt wichtig, dass sich die Stadtwerke eindeutig auf den Ausstieg aus der Atomenergie bis 2018 festlegen. Um wirklich nur den von dem neutralen Gutachter ermittelten Kaufpreis von 109,2 Millionen Euro zum Rückkauf der Stadtwerke-Anteile von der Stadt Bremen zahlen zu müssen, stünden die Stadtwerke in der Pflicht, zeitnah ihr Energiekonzept bis 2050 vorzulegen. Statt auch über 2018 hinaus auf die Nutzung von Atomstrom zu setzen, seien kostenaufwendige Investitionen in die Nutzung von erneuerbaren Energien zu tätigen. Erst dadurch sei der in dem Gutachten ermittelte Kaufpreis auch gerechtfertigt.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 3. September 2010 begonnen. Am 7. April 2011 hatte der Rat mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP, Bürgernähe und Linken die Verwaltung beauftragt, Verfahrensschritte einzuleiten, zu denen der Anteilsverkauf und das Ende des Atomstrombezugs gehören könnten. Am 21. Juli 2011 hatte der Rat einen Antrag von SPD, FDP und Grünen beschlossen, mit dem die Beendigung des Strombezugs aus dem AKW Grohnde bis zum Jahr 2018 zur Kenntnis genommen wird.

 

Mit der Rücknahme der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke durch den Bundestag sind die Strombezugsrechte der Stadtwerke Bielefeld für das AKW Grohnde auf einen Zeitraum bis 2018 begrenzt worden. Damit wurde die Hauptforderung des Bürgerbegehrens erfüllt, das Bürgerbegehren deshalb nicht eingereicht, wie die Bürgerinitiative am 19. Oktober 2011 bekannt gab. Laut den Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten sich rund 10.000 stimmberechtigte Bielefelder in die Unterschriftenlisten eingetragen.

 

Info:

  • Bürgerbegehren "Bielefeld steigt aus"

  • Wikipedia: Kernkraftwerk Grohnde

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    Bürgerbegehren für Erhalt von Grundschulen

    Träger: Elterninitiative "Chancengleichheit für Bielefelder Schüler"

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig, aber erfolgreich

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bielefeld beabsichtigte, am 4. November 2010 aus Kostengründen die Schließung von fünf einzügigen Grundschulen zu beschließen und so bis zu 1,5 Millionen Euro einzusparen. Betroffen gewesen wären die Schulen Brocker, Hellingskamp, Hoberge, Josef und Schröttinghausen. Deren Schüler sollen auf andere, weiter entfernte Grundschulen verteilt werden.

     

    Eine Elterninitiative lehnt Grundschulschließungen als Mittel zur Einsparung in öffentlichen Haushalten ab. Den aufnehmenden Schulen fehlten teilweise die baulichen Voraussetzungen zusätzliche Schüler aufnehmen zu können sowie freie Plätze an Offenen Ganztagsschulen. Für Umbaumaßnahmen an Gebäuden und Bushaltestellen würden noch nicht benannte Kosten anfallen. Grundschulschließungen führten zu Chancenungleichheit in Stadtbezirken und Wohngebieten. Die Bildungsqualität müsse erhalten bleiben. Deswegen seien stadtteilbezogene und wohnortnahe Schulen notwendig. Die Initiative fordert, dass alle Grundschulen, die die gesetzlichen Mindestanforderungen für einen Schulbetrieb (Mindestzügigkeit und Mindestgröße von 18 Kindern pro Klasse) erfüllen, erhalten bleiben.

     

    Anstelle von Schulschließungen sollten alternative Sparvorschläge von der Verwaltung unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet werden. Um die Kosten für den Erhalt der Grundschulen zu decken, schlug die Elterninitiative den Verzicht auf "überflüssige und kostspielige" Bauvorhaben wie etwa das Technisches Dienstleistungszentrum (Kosten bis zu 26,5 Mio. Euro), die Gestaltung des Platzes Kesselbrink (Kosten bis zu 12,4 Mio. Euro) und der Neugestaltung der Straßen am Kesselbrink (Kosten bis zu 4,8 Mio Euro) vor.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 24. September 2010 begonnen. Bis zur Ratssitzung am 4. November 2010 hat die Elterninitiative rund 40.000 Unterschriften hierfür an die Stadt übergeben.

     

    Der Rat hat das Bürgerbegehren in dieser Sitzung für unzulässig erklärt. Begründung: Das Bürgerbegehren enge die Stadt zu sehr in ihrer Planung ein, weil die Eltern eine Bestandsgarantie für alle Grundschulen forderten. Durch das Schulgesetz sei den Schulträgern aber vorgegeben, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Eine angemessene Schulgröße sei im Grundschulbereich eine Schule mit mindestens je zwei Parallelklassen pro Jahrgang, die jeweils mindestens 24 Schülerinnen und Schüler habe. Grundschulen müssten bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens ein Klasse pro Jahrgang. Der Regelfall sei also eine mindestens zweizügige Grundschule.

     

    Auch sei der Kostendeckungsvorschlag unzulässig. Das Bürgerbegehren spreche sich ohne zeitliche Beschränkung für den Erhalt aller Bielefelder Grundschulen aus. Zwar seien derzeit über die genannten fünf Schulen hinaus keine weiteren schulorganisatorischen Maßnahmen geplant. Dennoch dürfe hier zu bedenken sein, dass Schulentwicklungsplanung ein laufender Prozess sei. Vor diesem Hintergrund hätten die das Bürgerbegehren unterstützenden Bürger zumindest darüber informiert werden müssen, dass der gewählte Kostenansatz sich auf die Schließung von fünf Grundschulen bezieht, bei einem Erhalt aller Grundschulen aber auch höher ausfallen könnte.

     

    Mit dem Bürgerbegehren werde der „Verzicht auf überflüssige und kostspielige Bauvorhaben wie z.B. Technisches Dienstleistungszentrum“ vorgeschlagen. Im Kostendeckungsvorschlag würden keinerlei weitere Angaben dazu gemacht, welche Folgen eintreten, wenn das Technische Dienstleistungszentrum nicht realisiert wird. Hierdurch werde der unzutreffende Eindruck erzeugt, zur Finanzierung der Einsparungen im Zusammenhang mit den Auflösungen von Grundschulen könne auf die Summe von 26,5 Millionen Euro zurückgegriffen werden. Tatsächlich stehe die Summe aber nicht zur Finanzierung der Einsparungen zur Verfügung. Die beiden Bestandsimmobilien Ankergebäude und Kreishaus wiesen erhebliche bauliche Mängel auf, die im Ergebnis - bei Nichtrealisierung des Technischen Rathauses - eine Vollsanierung nach sich ziehen würden.

     

    Der weitere Kostendeckungsvorschlag „Verzicht auf überflüssige und kostspielige Bauvorhaben wie z.B. Platzgestaltung Kesselbrink/ Straßen Kesselbrink/ Neugestaltung“ genüge ebenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen an einen Kostendeckungsvorschlag. Die zu investierende Summe werde nur zum Teil durch die Stadt aufgebracht.

     

    Laut der das Bürgerbegehren beratenden Kanzlei Dr. Obst & Hotstegs aus Düsseldorf ist das Bürgerbegehren jedoch zulässig. So stelle die Klassenstärke von 24 Schülern einen Soll-Wert dar, der durchaus unterschritten werden dürfe. Auch der Kostendeckungsvorschlag sei rechtlich nicht zu beanstanden. Liege für die Mehrzahl der Bielefelder Grundschulen keine Schließungsabsicht vor, entstünden diesbezüglich durch das Bürgerbegehren auch keine zusätzlichen Kosten. Allgemeine Kosten, die unabhängig von der Durchführung des Bürgerbegehrens entstünden, seien von diesem weder zu schätzen noch konkret zu beziffern. Ein ausdrücklicher Hinweis, auf wie viele Grundschulen sich die Kostenschätzung bezieht, sei weder rechtlich erforderlich, noch sei er in der konkreten Situation geboten gewesen.

     

    Der Kostendeckungsvorschlag erfülle auch die weiteren Anforderungen der Rechtsprechung. Insbesondere hätten die Unterzeichner des Begehrens insgesamt eine Deckungssumme von über 40 Millionen Euro bezeichnet. Dass angesichts eines derart großen, abstrakten Sparpotenzials die Kosten von 1,5 Millionen Euro gedeckt werden könnten, bestreite die Beschlussvorlage nicht. Auf eine detaillierte Auseinandersetzung könne daher verzichtet werden.

     

    Am 25. Oktober hatte Oberbürgermeister Pit Clausen (SPD) aber bereits mitgeteilt, dass die Entscheidung über die Schließung der fünf Grundschulen aufgeschoben worden sei. Der Rat sollte im November 2011 darüber beschließen, welche Grundschulen erhalten bleiben sollte. Bis dahin sollten die Planungen ausgesetzt werden, um unter Hinzuziehung eines externen Moderators in Mediationsgesprächen einen Kompromiss-Vorschlag zu erarbeiten.

     

    Trotzdem hatten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens am 19. November 2010 beim Verwaltungsgericht Minden Klage gegen den Beschluss des Rates zur Unzulässigkeit ihres Begehrens eingereicht.

     

    Nachdem der Landtag 2011 beschlossen hatte, die Mindestgröße für Grundschulen von 196 Kinder auf 92 deutlich abzusenken, lenkte auch die Ratsmehrheit ein und beschloss, alle Grundschulen vorerst zu erhalten. Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten daraufhin gegenüber dem Verwaltungsgericht das Klageverfahren zum Bürgerbegehren für "erledigt" erklärt. Die Stadt hatte sich der Erklärung angeschlossen und das Gericht hat das Verfahren am 30. November 2011 eingestellt.

     

    Kontakt:Annette Davidsohn

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    Bürgerbegehren gegen Umzug der Stadtbibliothek

    Träger: Die Linke Bielefeld

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bielefeld hatte am 13. März 2008 mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen beschlossen, den Umzug der Stadtbibliothek in das Amerikahaus weiter zu verfolgen.

     

    2011 soll die Stadtbibliothek in das fast verwaiste Amerikahaus am Neumarkt umziehen. Das alte Gebäude soll möglichst verkauft und neu genutzt oder abgerissen werden. Statt die städtische Immobilie an der Wilhelmstraße für 20 Millionen Euro zu sanieren, ist die Ratsmehrheit für das Anmieten des dann für die Bibliothek umgebauten Amerikahauses. Dies koste über 20 wie über 30 Jahre gerechnet zwei bis dreimal weniger als eine Sanierung.

     

    Parallel zum Umzug entstünden am Neumarkt neue Chancen: ein lebendigeres Quartier, Öffnung und Sanierung der alten Hauptpost als Zugang zur Bibliothek und mit neuem Angebot für die Menschen.

     

    Die Linke hatte ein Bürgerbegehren gegen den Umzug gestartet. Begründet wurde das Begehren mit den hohen Mietkosten am neuen Standort. Die Sanierung der alten Bibliothek an der Wilhelmstraße sei billiger, so die Linke. Darüber hinaus kritisierte die Partei, dass Kinder, Jugendliche und Ältere lange Wege zu diesem verkehrsfernen Ersatz auf sich nehmen müssten.

     

    Das Amerikahaus sei 1991 in "unbebautes Niemandsland" gesetzt worden. Seit 1996 sei es ein "Geisterhaus". Der HFS-Immobilienfonds suche daher als Vermieter unentwegt Mieter oder Käufer. Das heute von der Stadtbibliothek belegte eigene Grundstück am zentralen Jahnplatz werde durch Abriss zur "privaten Verwertung" frei. Was dann dort gebaut werden soll, wisse niemand.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte im Juni 2008 begonnen. Am 19. Februar 2009 hatten die Initiatoren 9.548 gültige Unterschriften an die Stadt übergeben. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 26. März 2009 für unzulässig erklärt. Begründung: Das Bürgerbegehren hätte spätestens am 4. März 2008 eingereicht werden müssen, weil es sich auf einen Ratsbeschluss vom 4. Dezember 2007 beziehe. Für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse gilt eine Einreichungfrist von drei Monaten. Außerdem sei die notwendige Zahl an Unterschriften nicht erreicht worden.

     

    Info:Die Linke Bielefeld

     

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    Bürgerbegehren gegen Unterzeichnung von Mietvertrag für zentrale Stadtbibliothek

    Träger: Die Linke Bielefeld

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bielefeld hatte am 13. März 2008 mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen beschlossen, den Umzug der Stadtbibliothek in das Amerikahaus weiter zu verfolgen.

     

    Die Linke hatte ein Bürgerbegehren parallel zu einem Bürgerbegehren gegen den Umzug ein weiteres Bürgerbegehren gegen die Unterzeichnung eines Mietvertrags mit einem Immobilienfonds für die zentrale Stadtbibliothek durch den Bürgermeister gestartet.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte im Juni 2008 begonnen. Am 19. Februar 2009 hatten die Initiatoren 2.538 gültige Unterschriften an die Stadt übergeben. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 26. März 2009 für unzulässig erklärt. Begründung: Das Bürgerbegehren hätte spätestens am 4. März 2008 eingereicht werden müssen, weil es sich auf einen Ratsbeschluss vom 4. Dezember 2007 beziehe. Für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse gilt eine Einreichungfrist von drei Monaten. Außerdem sei die notwendige Zahl an Unterschriften nicht erreicht worden.

     

    Info:Die Linke Bielefeld

     

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    Bürgerbegehren für Radwege

    Träger: Bürgerinitiative "Sichere Detmolder Straße"

     

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

     

    Aktuelles/Ergebnis: Die Bürgerinitiative setzt sich dafür ein, dass an allen innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen in Bielefeld, an denen nicht Tempo 30 km/h vorgeschrieben ist, beim Umbau, Ausbau und Neubau Radwege von mindestens 1 Meter Breite angelegt werden.

     

    Mehr Lebensqualität und Gesundheitsschutz für alle Bielefelder Bürgerinnen und Bürger erforderten eine Entscheidung gegen eine "nur autogerechte Stadt und Verkehrsplanung", so die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Für den Gesundheitsschutz sei es wichtig, dass alle größeren Straßen sichere Radwege bekämen und mehr Menschen statt Auto- Radfahren. Was nutzten "autogerechte Straßen" in der Innenstadt, an denen aufgrund der zu hohen Belastungen durch Lärm, Feinstäube und Abgase niemand mehr wohnen und leben wollen würde?

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte im Jahr 2005 begonnen. Wegen zu geringer Resonanz wurde die Sammlung abgebrochen und das Begehren nicht eingereicht.

     

    Info:Bürgerinitiative Detmolder Straße

     

    Aktuelles

    Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier