Altenbeken

Bürgerbegehren gegen Errichtung von Wohnbauten in Buke

Träger: CDU Altenbeken

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Gemeinde Altenbeken hatte am 30. Juni 2016 die Errichtung von Wohnbauten in den Ortsteilen Buke und Schwaney zur Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen.

 

Die CDU lehnte die geplanten Bauten ab. Im Vorfeld des Ratsbeschlusses seien über ein halbes Jahr lang intensiv Argumente des Für und Wider der Bebauuung in den politischen Gremien und auf Bürgerversammlungen ausgetauscht worden. Während dieses Zeitraumes der anfänglichen Planungsüberlegungen bis heute sei jedoch mit den sinkenden Flüchtlingszahlen das wichtigste Motiv für die beabsichtigten Bauaktivitäten der Gemeinde weggefallen. Auch Bürgermeister Hans-Jürgen Wessels habe zutreffend festgestellt, dass der Wohnbedarf für Flüchtlinge in der Gemeinde mehr als gedeckt sei.

 

Damit sei der einzige Grund entfallen, der hinsichtlich der auf die Bebauung erfolgende gemeindliche Vermietung eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde nach den Regeln der Gemeindeordnung gerechtfertigt hätte. Nur die menschenwürdige und integrationsfördernde Unterbringung von Flüchtlingen sei nicht nur als ethisch-moralische Verpflichtung, sondern auch als gesetzlich Verpflichtung der Gemeinde als Grund für die Betätigung der Gemeinde zulässig.

 

Die Gemeinde müsse alle Betätigungen unterlassen, die ihrer Art nach auch von Privaten mit der Absicht der Gewinnerzielung erbracht werden könnten. Hiermit treffe der Gesetzgeber nicht nur eine wettbewerbsrechtliche Regelung, sondern die Gemeinden sollten vor den mit der Unternehmertätigkeit verbundenen wirtschaftlichen Risiken geschützt werden.

 

Für den Bau von seniorengerechten Wohnungen oder attraktiven Wohnungen für Jüngere könne eine Kommune auch Anreize schaffen, ohne selbst in das unternehmerische Risiko zu gehen. Für Mietwohnraum mit der von der Verwaltung kalkulierten Nettokaltmiete bestehe in der Gemeinde Altenbeken kein Bedarf und der Leerstand sei vorprogrammiert, insbesondere aufgrund des unmittelbar angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebs mit seinen Immissionen.

 

Im Hinblick auf den Zeitraum nach Auslaufen der Zinsbindungsfrist werde sich dieses Kostenrisiko noch verschärfen. Es gehe hier um das Geld der jetzigen und zukünftigen Bürger. Eine Investition in Höhe von 1,5 Millionen Euro, die am Bedarf der kleinen Gemeinde mit rund 9.300 Einwohnern vorbei gehe, erscheine auch bei der zumindest aktuell günstiger Zinslage nicht vertretbar.

 

SPD, Grüne und ABA/FDP hatten die Errichtung der Wohnbauten befürwortet, auch nachdem sich die Unterbringung von Flüchtlingen angesichts gesunkener Zahlen Geflüchteter hier erledigt hatte. Sie hielten die geplanten Projekte für finanziell rentabel und warfen der CDU falsche Berechnungsgrundlagen vor. 600 Menschen habe die Gemeinde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Wohnungen verloren. Der Bedarf an Wohnungen könne im gesamten Kreis Paderborn derzeit nicht gedeckt werden. Man müsse das Zeichen setzen, dass man dieser Entwicklung nicht tatenlos zuschaue.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 11. August 2016 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 10. Oktober 2016 begonnen. Am 11. November 2016 hatten die Initiatoren 1.750 Unterschriften bei der Gemeinde eingereicht. Der Gemeinderat hatte das Bürgerbegehren am 8. Dezember 2016 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 19. Februar 2017 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 75,8 Prozent der Abstimmenden votierten gegen das Wohnprojekt in Buke. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 44,1 Prozent.

 

Kontakt:Harry Michel

Info:Bürgerentscheid: Das Ergebnis

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Bürgerbegehren gegen Errichtung von Wohnbauten in Schwaney

Träger: CDU Altenbeken

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Gemeinde Altenbeken hatte am 30. Juni 2016 die Errichtung von Wohnbauten in den Ortsteilen Buke und Schwaney zur Unterbringung von Flüchtlingen beschlossen.

 

Die CDU lehnt die geplanten Bauten ab. Im Vorfeld des Ratsbeschlusses seien über ein halbes Jahr lang intensiv Argumente des Für und Wider der Bebauuung in den politischen Gremien und auf Bürgerversammlungen ausgetauscht worden. Während dieses Zeitraumes der anfänglichen Planungsüberlegungen bis heute sei jedoch mit den sinkenden Flüchtlingszahlen das wichtigste Motiv für die beabsichtigten Bauaktivitäten der Gemeinde weggefallen. Auch Bürgermeister Hans-Jürgen Wessels habe zutreffend festgestellt, dass der Wohnbedarf für Flüchtlinge in der Gemeinde mehr als gedeckt sei.

 

Damit sei der einzige Grund entfallen, der hinsichtlich der auf die Bebauung erfolgende gemeindliche Vermietung eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde nach den Regeln der Gemeindeordnung gerechtfertigt hätte. Nur die menschenwürdige und integrationsfördernde Unterbringung von Flüchtlingen sei nicht nur als ethisch-moralische Verpflichtung, sondern auch als gesetzlich Verpflichtung der Gemeinde als Grund für die Betätigung der Gemeinde zulässig.

 

Die Gemeinde müsse alle Betätigungen unterlassen, die ihrer Art nach auch von Privaten mit der Absicht der Gewinnerzielung erbracht werden könnten. Hiermit treffe der Gesetzgeber nicht nur eine wettbewerbsrechtliche Regelung, sondern die Gemeinden sollten vor den mit der Unternehmertätigkeit verbundenen wirtschaftlichen Risiken geschützt werden.

 

Für den Bau von seniorengerechten Wohnungen oder attraktiven Wohnungen für Jüngere könne eine Kommune auch Anreize schaffen, ohne selbst in das unternehmerische Risiko zu gehen. Für Mietwohnraum mit der von der Verwaltung kalkulierten Nettokaltmiete bestehe in der Gemeinde Altenbeken kein Bedarf und der Leerstand sei vorprogrammiert, insbesondere aufgrund des unmittelbar angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebs mit seinen Immissionen.

 

Im Hinblick auf den Zeitraum nach Auslaufen der Zinsbindungsfrist werde sich dieses Kostenrisiko noch verschärfen. Es gehe hier um das Geld der jetzigen und zukünftigen Bürger. Eine Investition in Höhe von 1,5 Millionen Euro, die am Bedarf der kleinen Gemeinde mit rund 9.300 Einwohnern vorbei gehe, erscheine auch bei der zumindest aktuell günstiger Zinslage nicht vertretbar.

 

SPD, Grüne und ABA/FDP hatten die Errichtung der Wohnbauten befürwortet, auch nachdem sich die Unterbringung von Flüchtlingen angesichts gesunkener Zahlen Geflüchteter hier erledigt hatte. Sie hielten die geplanten Projekte für finanziell rentabel und warfen der CDU falsche Berechnungsgrundlagen vor. 600 Menschen habe die Gemeinde in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Wohnungen verloren. Der Bedarf an Wohnungen könne im gesamten Kreis Paderborn derzeit nicht gedeckt werden. Man müsse das Zeichen setzen, dass man dieser Entwicklung nicht tatenlos zuschaue.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 11. August 2016 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 10. Oktober 2016 begonnen. Am 11. November 2016 hatten die Initiatoren 1.750 Unterschriften bei der Gemeinde eingereicht. Der Gemeinderat hatte das Bürgerbegehren am 8. Dezember 2016 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 19. Februar 2017 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 75,6 Prozent der Abstimmenden votierten gegen das Wohnprojekt in Schwaney. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 44,1 Prozent.

 

Kontakt:Harry Michel

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